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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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XIV<br />

In diesem Diagramm ist dargestellt, wie sich Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage<br />

(Eigenkapital) nach den jetzt (HH-Plan <strong>2012</strong>) vorliegenden Zahlen verän<strong>der</strong>n. Nach Mitteilung <strong>der</strong><br />

Kommunalaufsicht dürfen bei <strong>der</strong> Berechnung nur tatsächlich festgestellte Zahlen berücksichtigt<br />

werden. Aufgrund des am 24.01.<strong>2012</strong> durchgeführten Gesprächs mit <strong>der</strong> Kommunalaufsicht können<br />

die in <strong>der</strong> Präsentation des Wirtschaftsprüfers dargestellten Zahlen aber verwendet werden, wenn sie<br />

anhand von Berechnungen und entsprechend nachgewiesenen Beschlüssen belegt werden können.<br />

Die hier<strong>für</strong> zu Grunde liegenden Zahlen sind in <strong>der</strong> Präsentation des Wirtschaftsprüfers in den<br />

Ergänzungen zum Vorbericht abgebildet. Absprachegemäß werden die Jahresabschlüsse 2009 –<br />

2011 in festgestellter Form bis Ende <strong>2012</strong> vorliegen und <strong>für</strong> die Kommunalaufsicht beim Kreis Lippe<br />

verfügbar sein.<br />

Durch <strong>das</strong> positive Jahresergebnis <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 än<strong>der</strong>t sich an <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage nichts, da<br />

diese gem. § 75 Abs. 3 Satz 4 nicht über den in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz festgestellten Wert hinaus<br />

erhöht werden darf. Somit ist <strong>das</strong> positive Ergebnis <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage, also dem<br />

verän<strong>der</strong>baren Teil des Eigenkapitals, hinzuzurechnen. Diese steigt dadurch geringfügig von 20,242<br />

Mio. € auf 20,478 Mio. €.<br />

Durch die sich weiterhin abzeichnenden negativen Jahresergebnisse würde sich die Allgemeine<br />

Rücklage, also <strong>das</strong> Eigenkapital, weiter vermin<strong>der</strong>n.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle werden anhand <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung von Ausgleichsrücklage und<br />

Allgemeiner Rücklage (Eigenkapital) die prozentualen Verän<strong>der</strong>ungen des Eigenkapitals gem. § 76 (1)<br />

Nr. 1 - 3 berechnet.<br />

Stand: 14.02.<strong>2012</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage und <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage gem. HH-Plan <strong>2012</strong>;<br />

Lösungsschema zur Überprüfung <strong>der</strong> Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

HH-Jahr<br />

Stand Ausgleichs-<br />

rücklage<br />

zum 01.01.<br />

Stand allg.<br />

Rücklage (EK)<br />

zum 01.01.<br />

2008 6.213.281,77 € 20.241.917,05 €<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

Ausgleichsrücklage<br />

zum 31.12.<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

allg. Rücklage<br />

(EK) zum 31.12.<br />

festgest. Jahresergebnis 236.097 € - € 236.097,00 €<br />

2009 6.213.281,77 € 20.478.014,05 €<br />

vorl. Jahresergebnis - 2.307.767,39 € - 2.307.767,39 € - €<br />

3.905.514,38 € 24.377.140,26 €<br />

gepl. Jahresergebnis - 3.492.000,00 € - 3.492.000,00 € - €<br />

2011 413.514,38 € 24.377.140,26 €<br />

v. H.-Satz<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

allg.<br />

Rücklage<br />

(EK)<br />

gepl. Jahresergebnis - 3.485.000,00 € - 413.514,38 € - 3.071.485,62 € - 12,60%<br />

<strong>2012</strong> - € 21.305.654,64 €<br />

gepl. Jahresergebnis - 868.088,00 € - € - 868.088,00 € - 4,07%<br />

2013 - € 20.437.566,64 €<br />

gepl. Jahresergebnis - 1.638.828,00 € - € - 1.638.828,00 € - 8,02%<br />

2014 - € 18.798.738,65 €<br />

gepl. Jahresergebnis - 769.688,00 € - € - 769.688,00 € - 4,09%<br />

2015 18.029.050,64 €<br />

gepl. Jahresergebnis - 709.513,00 € - € - 709.513,00 € - 3,94%<br />

4. Unausgeglichener Haushalt<br />

<strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong> - ja -; durch die Verringerung <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage in Höhe von - 868.088 €<br />

ergibt sich eine Verän<strong>der</strong>ung des Eigenkapitals in Höhe von – 4,07 %. Der <strong>Haushaltsplan</strong> <strong>2012</strong> bedarf<br />

somit <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 Satz 1 GO NRW).<br />

Da nicht geplant ist, in zwei aufeinan<strong>der</strong>folgenden <strong>Haushaltsjahr</strong>en den in <strong>der</strong> Schlussbilanz des<br />

Vorjahres auszuweisenden Ansatz <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu<br />

verringern (Schwellenwert bei 5%), ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht erfor<strong>der</strong>lich (vgl. §<br />

76 Abs. 1 GO NRW).

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