Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
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XIII 3. Entwicklung (Inanspruchnahme) der Ausgleichsrücklage Stand gem. Haushaltsplanung 2012: 7000000 6000000 5000000 4000000 3000000 2000000 1000000 0 Ausgleichsrücklage 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 In der obigen Übersicht ist die Veränderung der Ausgleichsrücklage nach den bisher aus der Haushaltsplanung 2012 bekannten Jahresergebnissen verdeutlicht. Hier ist absehbar, dass die Ausgleichsrücklage bereits Ende 2011 aufgebraucht sein wird und bereits ein Restbetrag des Jahresergebnisses aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden muss. Das negative Jahresergebnis aus 2012 wird dann erstmalig vollständig aus der allgemeinen Rücklage, also dem Eigenkapital, entnommen. 4. Veränderung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage (EK) gem. HH-Plan 2011 25000000 20000000 15000000 10000000 5000000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgleichsrücklage Allg. Rücklage (EK)
XIV In diesem Diagramm ist dargestellt, wie sich Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage (Eigenkapital) nach den jetzt (HH-Plan 2012) vorliegenden Zahlen verändern. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht dürfen bei der Berechnung nur tatsächlich festgestellte Zahlen berücksichtigt werden. Aufgrund des am 24.01.2012 durchgeführten Gesprächs mit der Kommunalaufsicht können die in der Präsentation des Wirtschaftsprüfers dargestellten Zahlen aber verwendet werden, wenn sie anhand von Berechnungen und entsprechend nachgewiesenen Beschlüssen belegt werden können. Die hierfür zu Grunde liegenden Zahlen sind in der Präsentation des Wirtschaftsprüfers in den Ergänzungen zum Vorbericht abgebildet. Absprachegemäß werden die Jahresabschlüsse 2009 – 2011 in festgestellter Form bis Ende 2012 vorliegen und für die Kommunalaufsicht beim Kreis Lippe verfügbar sein. Durch das positive Jahresergebnis für das Jahr 2008 ändert sich an der Ausgleichsrücklage nichts, da diese gem. § 75 Abs. 3 Satz 4 nicht über den in der Eröffnungsbilanz festgestellten Wert hinaus erhöht werden darf. Somit ist das positive Ergebnis der Allgemeinen Rücklage, also dem veränderbaren Teil des Eigenkapitals, hinzuzurechnen. Diese steigt dadurch geringfügig von 20,242 Mio. € auf 20,478 Mio. €. Durch die sich weiterhin abzeichnenden negativen Jahresergebnisse würde sich die Allgemeine Rücklage, also das Eigenkapital, weiter vermindern. In der nachfolgenden Tabelle werden anhand der Veränderung von Ausgleichsrücklage und Allgemeiner Rücklage (Eigenkapital) die prozentualen Veränderungen des Eigenkapitals gem. § 76 (1) Nr. 1 - 3 berechnet. Stand: 14.02.2012 Veränderung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage gem. HH-Plan 2012; Lösungsschema zur Überprüfung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes HH-Jahr Stand Ausgleichs- rücklage zum 01.01. Stand allg. Rücklage (EK) zum 01.01. 2008 6.213.281,77 € 20.241.917,05 € Veränderung Ausgleichsrücklage zum 31.12. Veränderung allg. Rücklage (EK) zum 31.12. festgest. Jahresergebnis 236.097 € - € 236.097,00 € 2009 6.213.281,77 € 20.478.014,05 € vorl. Jahresergebnis - 2.307.767,39 € - 2.307.767,39 € - € 3.905.514,38 € 24.377.140,26 € gepl. Jahresergebnis - 3.492.000,00 € - 3.492.000,00 € - € 2011 413.514,38 € 24.377.140,26 € v. H.-Satz Veränderung allg. Rücklage (EK) gepl. Jahresergebnis - 3.485.000,00 € - 413.514,38 € - 3.071.485,62 € - 12,60% 2012 - € 21.305.654,64 € gepl. Jahresergebnis - 868.088,00 € - € - 868.088,00 € - 4,07% 2013 - € 20.437.566,64 € gepl. Jahresergebnis - 1.638.828,00 € - € - 1.638.828,00 € - 8,02% 2014 - € 18.798.738,65 € gepl. Jahresergebnis - 769.688,00 € - € - 769.688,00 € - 4,09% 2015 18.029.050,64 € gepl. Jahresergebnis - 709.513,00 € - € - 709.513,00 € - 3,94% 4. Unausgeglichener Haushalt Haushaltsjahr 2012 - ja -; durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von - 868.088 € ergibt sich eine Veränderung des Eigenkapitals in Höhe von – 4,07 %. Der Haushaltsplan 2012 bedarf somit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 Satz 1 GO NRW). Da nicht geplant ist, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (Schwellenwert bei 5%), ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht erforderlich (vgl. § 76 Abs. 1 GO NRW).
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Stand gem. <strong>Haushaltsplan</strong>ung <strong>2012</strong>:<br />
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In <strong>der</strong> obigen Übersicht ist die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage nach den bisher aus <strong>der</strong><br />
<strong>Haushaltsplan</strong>ung <strong>2012</strong> bekannten Jahresergebnissen verdeutlicht. Hier ist absehbar, <strong>das</strong>s die<br />
Ausgleichsrücklage bereits Ende 2011 aufgebraucht sein wird und bereits ein Restbetrag des<br />
Jahresergebnisses aus <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage entnommen werden muss. Das negative<br />
Jahresergebnis aus <strong>2012</strong> wird dann erstmalig vollständig aus <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage, also dem<br />
Eigenkapital, entnommen.<br />
4. Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage und <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage (EK)<br />
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