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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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2.4 Verpflichtungsermächtigungen<br />

XII<br />

Der Haushalt <strong>2012</strong> enthält <strong>für</strong> nachstehend aufgeführte Maßnahmen in einem Gesamtumfang von<br />

260.000 € Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Jahre wie folgt belasten werden:<br />

100.000 € Baukosten Ausbau Berkenbruch<br />

(HHJ 2013; Produkt 012 541 001; Auftrag N 30309007)<br />

160.000 € Baukosten Ausbau Am Wellenholz<br />

(HHJ 2013; Produkt 012 541 001; Auftrag N 30309008)<br />

Weitere Verpflichtungsermächtigungen <strong>für</strong> die Jahre <strong>der</strong> Finanzplanung sind <strong>der</strong>zeit nicht bekannt.<br />

3. Haushaltsverflechtungen zwischen Kernhaushalt und Kommunalen<br />

Gebäudemanagement (KGL)<br />

Bereits zum 2. Mal seit <strong>der</strong> Einführung von NKF wird dem Kommunalen Gebäudemanagement<br />

seitens des Kernhaushaltes <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> die Schul- und Bildungspauschale in voller<br />

Höhe (411.000 €) zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist, <strong>das</strong>s im KGL wesentlich höhere<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Investitionen und Aufwendungen <strong>für</strong> lfd. bauliche Unterhaltung <strong>für</strong> den<br />

Schulbereich veranschlagt sind als im Kernhaushalt. Der Kernhaushalt profitiert insofern, als die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umlagemiete veranschlagte Kostenerstattung <strong>für</strong> die lfd. bauliche Unterhaltung um<br />

155.500 € gekürzt werden konnte. Auch in den Folgejahren soll die Schul- und Bildungspauschale<br />

weiterhin dem KGL zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Mittel hier nicht in voller Höhe<br />

verausgabt werden können, besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Mittel an<strong>der</strong>en Baukosten als<br />

Son<strong>der</strong>posten zur Verfügung zu stellen, um hier die Abschreibungen zu vermin<strong>der</strong>n.<br />

Die Mittel <strong>für</strong> den Bau eines Kin<strong>der</strong>wagenunterstellplatzes an <strong>der</strong> KiTa <strong>Leopoldshöhe</strong> in Höhe von<br />

15.000 € werden im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung (d. h. aus Finanzierungsmitteln des<br />

Jahres 2011, die erst im Jahr <strong>2012</strong> kassenwirksam werden) bereitgestellt. Dies bedeutet aber auch,<br />

<strong>das</strong>s sie im <strong>Haushaltsplan</strong>ansatz nicht dargestellt sind. Sie werden erst in <strong>der</strong> Finanzrechnung des lfd.<br />

<strong>Haushaltsjahr</strong>es auftauchen.<br />

IV Haushaltsausgleich und Haushaltskonsolidierung<br />

1. Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

§ 75 <strong>der</strong> Gemeindeordnung regelt den Haushaltsausgleich in Abhängigkeit vom Saldo <strong>der</strong><br />

Ergebnisrechnung. Danach ist <strong>der</strong> Haushalt ausgeglichen, wenn <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge den<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen erreicht o<strong>der</strong> übersteigt. Der Haushalt gilt auch dann als<br />

ausgeglichen, wenn <strong>der</strong> Fehlbetrag des Ergebnisplanes durch Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.<br />

2. Die Ausgleichsrücklage<br />

Die Ausgleichsrücklage ist Bestandteil des Eigenkapitals. In <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ist sie <strong>der</strong> Höhe<br />

nach begrenzt auf maximal ein Drittel des Eigenkapitals, höchstens jedoch auf ein Drittel des<br />

Durchschnittsbetrages aus Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen <strong>der</strong> vorangegangenen<br />

drei Jahre (in <strong>Leopoldshöhe</strong> die zweite Alternative). In <strong>der</strong> ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008<br />

beträgt die Ausgleichsrücklage 6.213.281 €.

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