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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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VII<br />

Eine konsequente Haushaltskonsolidierung wird daher immer absolute Priorität haben müssen, um<br />

auf Dauer genehmigungsfähige Haushalte erreichen zu können und die ständig drohende<br />

Haushaltssicherung zu vermeiden. Dass eben dieses HSK vermieden werden soll, hat <strong>der</strong><br />

Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss (RPBA) erst zuletzt in seiner Sitzung am 18.01.<strong>2012</strong><br />

bekräftigt.<br />

Anmerkungen:<br />

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer hat die Verwaltung bis zum Ende des<br />

Finanzplanungszeitraumes 2015 eine Konzeption zur vorausschauenden Haushaltsgestaltung<br />

erarbeitet, die verbindlichen Charakter haben muss, wenn die Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> die<br />

Haushaltssicherung vermeiden will. Die hierzu aus Sicht des Wirtschaftsprüfers erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen sind dem Fachausschuss in seiner Sitzung am 01.02.<strong>2012</strong> vorgestellt worden. Danach<br />

wird es ausschließlich mit Einsparungen auf <strong>der</strong> Aufwandsseite, einhergehend mit notwendigen<br />

Anpassungen <strong>der</strong> Steuerhebesätze, nicht getan sein, son<strong>der</strong>n es müssen weitere<br />

ergebnisverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden. Deshalb sind die in Betracht gezogenen<br />

Gewinnausschüttungen von Wasser- und Abwasserwerk sowie die stufenweise Auflösung <strong>der</strong><br />

Rückstellungen <strong>für</strong> Gewerbesteuererstattungen so wichtig <strong>für</strong> die Konsolidierung des Kernhaushaltes.<br />

Die gemeindlichen Son<strong>der</strong>vermögen werden ferner <strong>für</strong> eine zusätzliche Liquiditätsverbesserung des<br />

Kernhaushaltes nach wie vor eine bedeutsame Rolle spielen können. Informationshalber ist die im<br />

Ausschuss am 01.02.<strong>2012</strong> vorgestellte Powerpoint-Präsentation des Wirtschaftsprüfers<br />

„vorausschauende Haushaltsgestaltung <strong>für</strong> die <strong>Haushaltsjahr</strong>e 2010 – 2015“ dem Vorbericht als<br />

ergänzende Anlage beigefügt.<br />

Mit den Vorschlägen hat sich auf Wunsch <strong>der</strong> Verwaltung die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe im<br />

Vorfeld <strong>der</strong> Haushaltseinbringung und des anschließenden Genehmigungsverfahrens <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong> auseinan<strong>der</strong>gesetzt und in einem Gespräch am 24.01.<strong>2012</strong> grundsätzliche<br />

Zustimmung signalisiert. Die getroffenen Vereinbarungen sollen durch Vorlage entsprechen<strong>der</strong><br />

Berechnungen des Wirtschaftsprüfers zu gegebener Zeit belegt werden, d.h. auch, <strong>das</strong>s bis Ende<br />

<strong>2012</strong> die noch ausstehenden Rechnungsabschlüsse 2009 – 2011 des Kernhaushaltes festgestellt sein<br />

müssen, damit die jetzt noch vorläufigen Zahlen verbindlich werden, und schließlich von <strong>der</strong><br />

Kommunalaufsicht zur Vermeidung eines HSK Anerkennung finden können.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> aktuellen Haushaltssituation <strong>2012</strong> mit Chancen und Risiken unter Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Folgejahre bis 2015 ist in den Abschnitten V. und VI. des Vorberichtes zu finden.

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