Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VI<br />
Vorbericht zum <strong>Haushaltsplan</strong><br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong><br />
I. Rechtsgrundlage und Inhalt des Vorberichts<br />
Gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 1 GemHVO ist dem <strong>Haushaltsplan</strong> ein Vorbericht beizufügen. Zum Inhalt<br />
besagt § 7 GemHVO wörtlich:<br />
„Der Vorbericht soll einen Überblick über die Eckpunkte des <strong>Haushaltsplan</strong>es geben. Die Entwicklung<br />
und die aktuelle Lage <strong>der</strong> Gemeinde sind anhand <strong>der</strong> im <strong>Haushaltsplan</strong> enthaltenen Informationen<br />
und <strong>der</strong> Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen <strong>der</strong> Planung <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
<strong>Haushaltsjahr</strong> und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Planung sind zu<br />
erläutern.“<br />
Das NKF bietet den Kommunen insgesamt weitgehende Freiheit in <strong>der</strong> Ausgestaltung ihrer<br />
Haushaltspläne. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> den Vorbericht. Angesichts einer größtmöglichen<br />
Transparenz hat sich die Verwaltung im Rahmen <strong>der</strong> Umstellung auf <strong>das</strong> NKF in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
Politik haushaltsplanmäßig <strong>für</strong> die Abbildung auf <strong>der</strong> Produktebene (also unterhalb von<br />
Produktbereichen und -gruppen) entschieden, ergänzt um hinreichende Erläuterungen, die teilweise<br />
-sofern sinnvoll- auf Ergebnisse des Vorjahres verweisen.<br />
Der Finanzplan enthält in seinem investiven Teil sämtliche Maßnahmen, die bis 2015 aus Sicht <strong>der</strong><br />
Verwaltung zur Durchführung anstehen; Kosten und Durchführungszeitraum basieren auf <strong>der</strong>zeitigen<br />
Erkenntnissen. Im Übrigen bilden (insbeson<strong>der</strong>e auch was den Ergebnisplan anbetrifft) die<br />
Orientierungsdaten des Landes NW, nicht zuletzt aktuelle Beratungsstände im Rat und in den<br />
Fachausschüssen, die Grundlagen <strong>für</strong> die veranschlagten Planwerte.<br />
II. Vorbemerkungen<br />
Das inzwischen abgelaufene <strong>Haushaltsjahr</strong> 2011 stand ganz im Zeichen von Maßnahmen einer<br />
nachhaltigen Haushaltskonsolidierung, so wie sie die Politik nach einer Reihe von Sitzungen des<br />
zuständigen Fachausschusses (Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss) durch Ratsbeschluss vom<br />
16.12.2010 auf den Weg gebracht hat; nähere Einzelheiten hierzu können dem Vorbericht zum Etat<br />
2011 entnommen werden.<br />
Dennoch wird <strong>das</strong> Jahresergebnis 2011 von einem deutlichen Fehlbetrag geprägt sein, <strong>der</strong> nach<br />
Inanspruchnahme <strong>der</strong> restlichen Ausgleichsrücklage von rd. 413.000 € den Bestand <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Rücklage und damit <strong>das</strong> Eigenkapital voraussichtlich um 3,07 Mio. € gegenüber 2010 verringern wird;<br />
hierdurch wird <strong>der</strong> vor dem Hintergrund eines möglichen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK)<br />
maßgebende Schwellenwert von 5 % im Sinne des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO erheblich um ca.<br />
7,6% überschritten. Dies liegt aber nicht darin begründet, <strong>das</strong>s die Haushaltsentwicklung 2011 so<br />
negativ verlaufen ist (im Gegenteil: gegenüber dem Planansatz wird wahrscheinlich sogar eine<br />
Haushaltsverbesserung von etwa 130.000 € eintreten), son<strong>der</strong>n es sind zwei Aspekte maßgebend:<br />
1. Der bereits im Ergebnisplan 2011 ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 2.690.000 €, <strong>der</strong> sich im<br />
Rahmen des Rechnungsergebnisses um die o. e. 130.000 € reduzieren wird<br />
und<br />
2. <strong>der</strong> im Rechnungsabschluss 2011 vorgesehene Verlustausgleich beim Kommunalen<br />
Gebäudemanagement (KGL) in Höhe von 1 Mio. € auf <strong>der</strong> Grundlage des § 10 Absatz 6 <strong>der</strong><br />
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW).<br />
Ergebnisverbessernd wirkt sich die Konzessionsabgabe des Wasserwerkes in Höhe von 75.000 €<br />
aus, die erstmals den Jahresabschluss 2010 mit 86.000 € positiv beeinflusst hat. Für 2011 wird unter<br />
dem Strich ein negatives Jahresergebnis von 3.485.000 € <strong>für</strong> den Kernhaushalt erwartet.