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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der ... - Leopoldshöhe

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VI<br />

Vorbericht zum <strong>Haushaltsplan</strong><br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Leopoldshöhe</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2012</strong><br />

I. Rechtsgrundlage und Inhalt des Vorberichts<br />

Gem. § 1 Abs. 2 Ziffer 1 GemHVO ist dem <strong>Haushaltsplan</strong> ein Vorbericht beizufügen. Zum Inhalt<br />

besagt § 7 GemHVO wörtlich:<br />

„Der Vorbericht soll einen Überblick über die Eckpunkte des <strong>Haushaltsplan</strong>es geben. Die Entwicklung<br />

und die aktuelle Lage <strong>der</strong> Gemeinde sind anhand <strong>der</strong> im <strong>Haushaltsplan</strong> enthaltenen Informationen<br />

und <strong>der</strong> Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen <strong>der</strong> Planung <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Haushaltsjahr</strong> und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Planung sind zu<br />

erläutern.“<br />

Das NKF bietet den Kommunen insgesamt weitgehende Freiheit in <strong>der</strong> Ausgestaltung ihrer<br />

Haushaltspläne. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> den Vorbericht. Angesichts einer größtmöglichen<br />

Transparenz hat sich die Verwaltung im Rahmen <strong>der</strong> Umstellung auf <strong>das</strong> NKF in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Politik haushaltsplanmäßig <strong>für</strong> die Abbildung auf <strong>der</strong> Produktebene (also unterhalb von<br />

Produktbereichen und -gruppen) entschieden, ergänzt um hinreichende Erläuterungen, die teilweise<br />

-sofern sinnvoll- auf Ergebnisse des Vorjahres verweisen.<br />

Der Finanzplan enthält in seinem investiven Teil sämtliche Maßnahmen, die bis 2015 aus Sicht <strong>der</strong><br />

Verwaltung zur Durchführung anstehen; Kosten und Durchführungszeitraum basieren auf <strong>der</strong>zeitigen<br />

Erkenntnissen. Im Übrigen bilden (insbeson<strong>der</strong>e auch was den Ergebnisplan anbetrifft) die<br />

Orientierungsdaten des Landes NW, nicht zuletzt aktuelle Beratungsstände im Rat und in den<br />

Fachausschüssen, die Grundlagen <strong>für</strong> die veranschlagten Planwerte.<br />

II. Vorbemerkungen<br />

Das inzwischen abgelaufene <strong>Haushaltsjahr</strong> 2011 stand ganz im Zeichen von Maßnahmen einer<br />

nachhaltigen Haushaltskonsolidierung, so wie sie die Politik nach einer Reihe von Sitzungen des<br />

zuständigen Fachausschusses (Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss) durch Ratsbeschluss vom<br />

16.12.2010 auf den Weg gebracht hat; nähere Einzelheiten hierzu können dem Vorbericht zum Etat<br />

2011 entnommen werden.<br />

Dennoch wird <strong>das</strong> Jahresergebnis 2011 von einem deutlichen Fehlbetrag geprägt sein, <strong>der</strong> nach<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> restlichen Ausgleichsrücklage von rd. 413.000 € den Bestand <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Rücklage und damit <strong>das</strong> Eigenkapital voraussichtlich um 3,07 Mio. € gegenüber 2010 verringern wird;<br />

hierdurch wird <strong>der</strong> vor dem Hintergrund eines möglichen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK)<br />

maßgebende Schwellenwert von 5 % im Sinne des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO erheblich um ca.<br />

7,6% überschritten. Dies liegt aber nicht darin begründet, <strong>das</strong>s die Haushaltsentwicklung 2011 so<br />

negativ verlaufen ist (im Gegenteil: gegenüber dem Planansatz wird wahrscheinlich sogar eine<br />

Haushaltsverbesserung von etwa 130.000 € eintreten), son<strong>der</strong>n es sind zwei Aspekte maßgebend:<br />

1. Der bereits im Ergebnisplan 2011 ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 2.690.000 €, <strong>der</strong> sich im<br />

Rahmen des Rechnungsergebnisses um die o. e. 130.000 € reduzieren wird<br />

und<br />

2. <strong>der</strong> im Rechnungsabschluss 2011 vorgesehene Verlustausgleich beim Kommunalen<br />

Gebäudemanagement (KGL) in Höhe von 1 Mio. € auf <strong>der</strong> Grundlage des § 10 Absatz 6 <strong>der</strong><br />

Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW).<br />

Ergebnisverbessernd wirkt sich die Konzessionsabgabe des Wasserwerkes in Höhe von 75.000 €<br />

aus, die erstmals den Jahresabschluss 2010 mit 86.000 € positiv beeinflusst hat. Für 2011 wird unter<br />

dem Strich ein negatives Jahresergebnis von 3.485.000 € <strong>für</strong> den Kernhaushalt erwartet.

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