Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wer bin ich?: Ich bin 43 Jahre alt, habe drei Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> wohne seit 2001 in <strong>Mahlow</strong>. Ich arbeite in <strong>der</strong> JVA Tegel als Justizvollzugs beamter <strong>und</strong><br />
engagiere mich seit 2000 ehrenamtlich im För<strong>der</strong>verein „Fre<strong>und</strong>e <strong>der</strong> HerbertTschäpe Schulen“ <strong>Mahlow</strong> e.V. <strong>und</strong> beteilige mich an einigen<br />
Projekten.<br />
Mein Aufgabenfeld:<br />
Ich verstehe mich als Sprachrohr <strong>der</strong> Jugendlichen in <strong>der</strong> Großgemeinde <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>. Ich bin <strong>der</strong> Ansprechpartner <strong>und</strong> Koordinator für<br />
jugendrelevante Ideen, Vorschläge <strong>und</strong> Probleme. Ich möchte dazu beitragen, dass die Jugendlichen ihr Recht auf Mitbestimmung in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Meine Ziele:<br />
Ich werde die bestehenden Projekte, wie z. B. die Errichtung <strong>der</strong> Skaterbahn tat- kräftig unterstützen. Ich möchte versuchen Jugendliche dahin zu<br />
motivieren einen Jugendbeirat zu gründen, um ihre Interessen noch umfangreicher vertreten zu können. Ein großes Ziel wird <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />
internationalen Jugendbegegnung sein <strong>und</strong> in dem Zusammenhang die Organisation eines Jugend` Sommercamps. Ich werde mit allen<br />
demokratischen Parteien, Verbänden, Vereinen, den Schulen, <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kirche in jugendspezifischen Fragen zusammen arbeiten.<br />
Außerdem möchte ich ein Netzwerk für Jugendliche in Not aufbauen.<br />
Erreichbarkeit:<br />
E-Mail: thiedemann111@gmx.net Telefon: 03379/999801 o<strong>der</strong> 017620101650<br />
o<strong>der</strong>: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Jugendbeauftragter<br />
Karl-Marx-Straße 4<br />
15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />
Was die Leser über mich noch wissen sollten:<br />
Ich bin für Vorschläge, Wünsche <strong>und</strong> Hinweise offen. Ich wäre über Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung bei meiner Arbeit sehr dankbar.<br />
Hinweise zum Antrag <strong>der</strong> Jewish Claims Conference<br />
I. Die Jewish Claims Conference<br />
(JCC) hat ihren Rückübertragungsantrag nach dem Vermögensgesetz (VermG) für jüdische Vermögenswerte vom Dezember 1992 dahingehend<br />
konkretisiert, dass sämtliche Gr<strong>und</strong>stücke, die zwischen dem 30.1.1933 <strong>und</strong> 8.5.1945 im Eigentum <strong>der</strong> früheren Süd-Berlin Boden AG standen,<br />
Antragsgegenstand sind. Vermutlich handelt es sich um mehr als 3.000 Gr<strong>und</strong>stücke.<br />
Die JCC hat in diesem Zusammenhang beim B<strong>und</strong>esamt für zentrale Dienste <strong>und</strong> offene Vermögensfragen ( BADV), zuständig für die<br />
Entscheidung über verfolgungsbedingte Vermögensverluste nach § 1 Abs. 6 VermG, ausgeführt, dass jüdische Aktionäre <strong>der</strong> Dresdner Bank ihre<br />
Aktien verfolgungsbedingt verloren hätten. Da die Dresdner Bank eine Reihe von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Gesellschaften gehabt habe, u.a. an<br />
<strong>der</strong> Süd-Berlin Boden AG, erfasse <strong>der</strong> Antrag auch Gr<strong>und</strong>stücke, die Eigentum <strong>der</strong> Süd-Berlin Boden AG zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 waren <strong>und</strong> aus<br />
irgendwelchen Gründen nicht mehr zum Vermögen des Unternehmens gehören.<br />
Wenn die vorgenannten tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die JCC das Recht, auf dem Weg des sogenannten doppelten Durchgriffs<br />
Bruchteilseigentum (§§ 1008 ff. BGB) an den Vermögenswerten zu erlangen, die zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 einer Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Dresdner<br />
Bank gehörten, auch wenn we<strong>der</strong> die Mutter- noch die Tochtergesellschaft selbst von den Nazis geschädigt wurde, § 3 Abs. 1 S. 4-10 VermG. Der<br />
heutige Eigentümer kann die Eintragung des Bruchteilseigentums ins Gr<strong>und</strong>buch abwenden, indem er den entsprechenden Anteil mit dem<br />
Verkehrswert ablöst, § 3 Abs. 1 S. 7 VermG. Die Höhe <strong>der</strong> Beteiligung – <strong>und</strong> damit des möglicherweise zu restituierenden Bruchteils – ist nicht<br />
bekannt, zwischen 1931 <strong>und</strong> 1937 war aber das Deutsche Reich selbst an <strong>der</strong> Dresdner Bank unmittelbar <strong>und</strong> mittelbar zeitweise zu 91 %<br />
beteiligt, so<br />
dass jüdische <strong>und</strong> nichtjüdische private Anteilseigner zusammen nur einen geringen Anteil hielten. Über den Anspruch <strong>der</strong> JCC entscheidet das<br />
BADV durch Bescheid, <strong>der</strong> verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist. Der Anspruch besteht auch, wenn – wie hier – das Unternehmen, also die Süd-<br />
Berlin Boden AG, nicht mehr existiert <strong>und</strong> mit einer Wie<strong>der</strong>aufnahme des Geschäftsbetriebs nicht mehr zu rechnen ist. Die Dresdner Bank selbst<br />
ist ebenfalls erloschen, das heutige Unternehmen desselben Namens ist nicht Rechtsnachfolger o<strong>der</strong> identisch mit dem Unternehmen, an dem die<br />
Beteiligung bestand.<br />
Ein Anspruch <strong>der</strong> JCC besteht nach § 3 Abs. 1 S. 11 VermG dann nicht, wenn das Gr<strong>und</strong>stück zu einem für das Unternehmen üblichen Preis<br />
zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 an natürliche Personen verkauft wurde, was <strong>der</strong> Regelfall sein dürfte. Der Ausschlussgr<strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>t außerdem nach<br />
Auffassung des Verwaltungsgerichts Potsdam die Feststellung, dass alle wesentlichen weiteren Vertragskonditionen üblich waren, d.h., keine<br />
Bevorzugung des Käufers vorlag. Noch nicht rechtskräftig entschieden wurde u.a. die Frage, ob die Ausschlussklausel des § 3 Abs. 1 S. 11 auch<br />
dann gilt, wenn das Unternehmen das Gr<strong>und</strong>stück nach 1933 erst an ein an<strong>der</strong>es Unternehmen verkauft hat (z.B. Süd-Berlin Boden AG an<br />
GAGFAH) <strong>und</strong> dieses bis 1945 das Gr<strong>und</strong>stück an einen Privaten verkauft hat.<br />
Zugunsten des heutigen Eigentümers kann ein Rückübertragungsausschlussgr<strong>und</strong> vorliegen, wenn z.B. natürliche Personen zw. dem 08.05.1945<br />
<strong>und</strong> dem 29.9.1990 in redlicher Weise Eigentum o<strong>der</strong> dingliche Nutzungsrechte erworben haben, § 4 Abs. 2 VermG, o<strong>der</strong> das Gr<strong>und</strong>stück einer<br />
gewerblichen Nutzung zugeführt o<strong>der</strong> in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurde <strong>und</strong> nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des<br />
Unternehmens zurückgegeben werden könnte, § 5 Abs. 1 Buchst. d) VermG. Diese Ausschlussgründe sind von dem<br />
heutigen Eigentümer im Verfahren beim BADV einzuwenden, sofern das BADV sie nicht schon von Amts wegen ermittelt.