Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
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Amtliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
– Beschluss über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Entlastung des Bürgermeisters<br />
– Beschlüsse <strong>der</strong> 46. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 14.12.2006<br />
Amtliche Bekanntmachungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>und</strong> Behörden<br />
– Bekanntmachungen des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> (WAZ)<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
– Bauamt<br />
– Hauptamt<br />
– Ordnungsamt<br />
Amtliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Beschluss über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Entlastung des Bürgermeisters<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, die Jahresrechnung 2005 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemäß § 93 Abs. 3 GO<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 25.604.143,70 EUR<br />
in den Ausgaben 25.604.143,70 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen 5.558.867,50 EUR<br />
in den Ausgaben 5.558.867,50 EUR<br />
zu bestätigen.<br />
Dem Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> wird Entlastung erteilt.<br />
<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, den 14.12.06<br />
gez. Sonntag<br />
Stellv. Bürgermeister<br />
Beschlussübersicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 46. Sitzung am 14.12.2006 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr.: GV 82/46/2006 ö.T. bestätigt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, Herrn Ingo Thiedemann zum neuen ehrenamtlichen Jugendbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zum 1. Januar 2007.<br />
Gleichzeitig wird Herr Jochen Wodtke, <strong>der</strong> sein Ehrenamt aus persönlichen Gründen nie<strong>der</strong>legt, durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung abberufen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21/0/1<br />
Beschluss-Nr.: GV 90/46/2006 ö.T. bestätigt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> beschließt die Jahresrechnung 2005 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemäß §<br />
93 Abs. 3 GO<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 25.604.143,70 €<br />
in den Ausgaben mit 25.604.143,70 €<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 5.558.867,50 €<br />
in den Ausgaben mit 5.558.867,50 €<br />
zu bestätigen.<br />
Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20/2/2<br />
Aufgr<strong>und</strong> mehrerer Anfragen zur Begründung des Beschlusses <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 30.11.2006 zum Bürgerbegehren<br />
veröffentlichen wir im Folgenden den Text <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung erarbeiteten Begründung. Die öffentliche Bekanntmachung des<br />
Beschlusstextes erfolgte bereits im <strong>Amtsblatt</strong> vom 13.12.2006.<br />
Beschluss-Nr.: GV 89/45/2006 ö.T. bestätigt - vom 30.11.06<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Antrag vom 23. Oktober 2006 auf Einleitung eines Bürgerentscheides als unzulässig zurückzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 17/9/1<br />
Begründung zur Beschlussvorlage Nr.: GV 89/2006 ö.T. <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 30.11.2006<br />
Das Bürgerbegehren ist unzulässig. Die Voraussetzungen des § 20 <strong>Gemeinde</strong>ordnung Brandenburg (GO) sind nicht gegeben.<br />
1. Die erfor<strong>der</strong>liche Anzahl <strong>der</strong> vorgelegten Unterschriften wurde erreicht. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 5 muss das Bürgerbegehren von mindestens<br />
zehn von H<strong>und</strong>ert <strong>der</strong> Bürger unterzeichnet sein. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einreichung des Bürgerbegehrens am 23.10.2006 waren 19.969<br />
Wahlberechtigte in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemeldet. 10 Prozent davon sind mithin 1970 Unterschriften, die einzureichen waren.<br />
Fristgerecht wurden 3850 Unterschriften eingereicht. Hiervon waren 2199 Unterschriften gültig. Die vorgelegten Unterschriften genügen dem<br />
Schriftformerfor<strong>der</strong>nis des § 20 Abs. 1 Satz 2 GO.