Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ... Amtsblatt und Lokalanzeiger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ...
AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow 2. Jahrgang, Nr. 1/2007 Blankenfelde, 17. Januar 2007 Amtsblatt Nr. 01/2007 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Inhaltsverzeichnis
- Seite 2 und 3: Amtliche Bekanntmachungen der Gemei
- Seite 4 und 5: • Räume, in denen ein Rückstau
- Seite 6 und 7: Öffnungszeiten der Gemeindeverwalt
- Seite 8 und 9: Wer bin ich?: Ich bin 43 Jahre alt,
- Seite 10: ebenfalls die erhöhte Mehrwertsteu
AMTSBLATT <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong><br />
2. Jahrgang, Nr. 1/2007 <strong>Blankenfelde</strong>, 17. Januar 2007<br />
<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 01/2007<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
– Beschluss über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Entlastung des Bürgermeisters<br />
– Beschlüsse <strong>der</strong> 46. Sitzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 14.12.2006<br />
Amtliche Bekanntmachungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>und</strong> Behörden<br />
– Bekanntmachungen des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> (WAZ)<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
– Bauamt<br />
– Hauptamt<br />
– Ordnungsamt<br />
Amtliche Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Beschluss über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Entlastung des Bürgermeisters<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, die Jahresrechnung 2005 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemäß § 93 Abs. 3 GO<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 25.604.143,70 EUR<br />
in den Ausgaben 25.604.143,70 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen 5.558.867,50 EUR<br />
in den Ausgaben 5.558.867,50 EUR<br />
zu bestätigen.<br />
Dem Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> wird Entlastung erteilt.<br />
<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, den 14.12.06<br />
gez. Sonntag<br />
Stellv. Bürgermeister<br />
Beschlussübersicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 46. Sitzung am 14.12.2006 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr.: GV 82/46/2006 ö.T. bestätigt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, Herrn Ingo Thiedemann zum neuen ehrenamtlichen Jugendbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zum 1. Januar 2007.<br />
Gleichzeitig wird Herr Jochen Wodtke, <strong>der</strong> sein Ehrenamt aus persönlichen Gründen nie<strong>der</strong>legt, durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung abberufen.<br />
Abstimmungsergebnis: 21/0/1<br />
Beschluss-Nr.: GV 90/46/2006 ö.T. bestätigt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> beschließt die Jahresrechnung 2005 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemäß §<br />
93 Abs. 3 GO<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 25.604.143,70 €<br />
in den Ausgaben mit 25.604.143,70 €<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 5.558.867,50 €<br />
in den Ausgaben mit 5.558.867,50 €<br />
zu bestätigen.<br />
Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20/2/2<br />
Aufgr<strong>und</strong> mehrerer Anfragen zur Begründung des Beschlusses <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 30.11.2006 zum Bürgerbegehren<br />
veröffentlichen wir im Folgenden den Text <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung erarbeiteten Begründung. Die öffentliche Bekanntmachung des<br />
Beschlusstextes erfolgte bereits im <strong>Amtsblatt</strong> vom 13.12.2006.<br />
Beschluss-Nr.: GV 89/45/2006 ö.T. bestätigt - vom 30.11.06<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Antrag vom 23. Oktober 2006 auf Einleitung eines Bürgerentscheides als unzulässig zurückzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 17/9/1<br />
Begründung zur Beschlussvorlage Nr.: GV 89/2006 ö.T. <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 30.11.2006<br />
Das Bürgerbegehren ist unzulässig. Die Voraussetzungen des § 20 <strong>Gemeinde</strong>ordnung Brandenburg (GO) sind nicht gegeben.<br />
1. Die erfor<strong>der</strong>liche Anzahl <strong>der</strong> vorgelegten Unterschriften wurde erreicht. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 5 muss das Bürgerbegehren von mindestens<br />
zehn von H<strong>und</strong>ert <strong>der</strong> Bürger unterzeichnet sein. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einreichung des Bürgerbegehrens am 23.10.2006 waren 19.969<br />
Wahlberechtigte in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gemeldet. 10 Prozent davon sind mithin 1970 Unterschriften, die einzureichen waren.<br />
Fristgerecht wurden 3850 Unterschriften eingereicht. Hiervon waren 2199 Unterschriften gültig. Die vorgelegten Unterschriften genügen dem<br />
Schriftformerfor<strong>der</strong>nis des § 20 Abs. 1 Satz 2 GO.
2. Die Einreichungsfrist von 6 Wochen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 GO für das Bürgerbegehren wurde gewahrt. Die Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Beschlusses <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 30.08.2006 erfolgte im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 13.09.2006.<br />
Fristablauf erfolgt daher mit dem 25.10.2006.<br />
3. Das Bürgerbegehren verstößt jedoch in mehrfacher Hinsicht gegen § 20 Abs. 1 GO.<br />
3.1. Es spricht schon Einiges dafür, dass das Bürgerbegehren schon deswegen scheitert, weil die Anfor<strong>der</strong>ung des § 20 Abs. 1 S. 3 GO nicht<br />
beachtet worden sind. § 20 Abs. 1 S. 3 GO macht deutlich, dass sich ein Bürgerbegehren gegen „einen Beschluss“ <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
richten kann. Klargestellt wird hiermit aber gleichzeitig, dass damit nur <strong>der</strong> Beschluss insgesamt zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht<br />
werden kann, es also ausgeschlossen ist, dass nur einzelne Entscheidungselemente herausgegriffen werden. Ein solcher Fall liegt hier vor.<br />
Ausweislich des Beschlusstextes bezog sich die Entscheidung vom 31.08.2006 auf mehrere Maßnahmen „zur mittelfristigen Gestaltung <strong>der</strong><br />
Schullandschaft in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>“. Die beschlossenen Maßnahmen enthielten vier Einzelregelungen, die miteinan<strong>der</strong> verknüpft waren <strong>und</strong> in ihrer<br />
Gesamtheit „zur mittelfristigen Gestaltung <strong>der</strong> Schullandschaft“ beitragen sollten. Gegenstand eines Bürgerbegehrens kann<br />
damit nur <strong>der</strong> Beschluss insgesamt, also unter Berücksichtigung aller vier Gestaltungselemente sein. Die zur Abstimmung gestellte Frage<br />
übersieht diesen Zusammenhang. Sie beschränkt sich darauf, aus dem umfassenden Beschluss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung nur zwei Elemente,<br />
nämlich die Standortverlegung <strong>der</strong> Oberschule <strong>und</strong> die Schließung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule herauszugreifen. Damit wird nicht <strong>der</strong> Beschluss insgesamt<br />
zum Gegenstand des Bürgerbegehrens gemacht, so dass es damit am Erfor<strong>der</strong>nis des § 20 Abs. 1 S. 3 GO fehlt.<br />
3.2. Unabhängig hiervon scheitert das Bürgerbegehren aber auch am Erfor<strong>der</strong>nis des § 20 Abs. 1 S. 5, 2. HS GO. Der Hinweis im<br />
Bürgerbegehren, dass keine Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> zu erwarten seien, wenn <strong>der</strong> mit dem Begehren verfolgte Antrag angenommen wird, genügt<br />
diesem Begründungserfor<strong>der</strong>nis nicht. Wie in den über mehrere Jahre geführten Diskussionen <strong>und</strong> den Diskussionen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
deutlich gemacht worden ist, beruhen die Schulschließungen <strong>und</strong> - umlegungen auf <strong>der</strong> zu gringen Auslastung <strong>der</strong> Oberschule. Sie sind Folge <strong>der</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Haushaltsgr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit (§ 74 Abs. 2 GO). Die Auflösung <strong>der</strong> Oberschule am Standort in<br />
<strong>der</strong> Bahnhofstr. 63, OT Dahlewitz <strong>und</strong> die Umsetzung <strong>der</strong> von den Antragstellern gefor<strong>der</strong>ten Maßnahmen, nämlich die OS H. Tschäpe nicht in<br />
die Räume nach Dahlewitz umzuziehen <strong>und</strong> die dort vorhandene Gr<strong>und</strong>schule nicht aufzulösen, verursacht entgegen <strong>der</strong> Behauptung <strong>der</strong><br />
Antragsteller sehr wohl Kosten. Würde im Sinne <strong>der</strong> Antragsteller verfahren, entstehen Kosten für den Ausbau des Schulstandortes Flie<strong>der</strong>weg 10/<br />
H.-Tschäpe-Str. um den für dieses <strong>Gemeinde</strong>gebiet erfor<strong>der</strong>lichen Gr<strong>und</strong>schulbetrieb mit Hort zu sichern <strong>und</strong> außerdem <strong>der</strong> OS Herbert-Tschäpe<br />
weiterhin die Unterrichtsgestaltung entsprechend dem Schulprogramm <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ganztagskonzeption zu ermöglichen. Das Schulgebäude in<br />
Dahlewitz wäre jedoch in großen Teilen ungenutzt <strong>und</strong> würde lediglich durch eine <strong>der</strong>zeit 1-zügige Gr<strong>und</strong>schule genutzt. Durch eine<br />
Umgestaltung <strong>der</strong> Schulbezirke zur perspektivisch erhöhten Auslastung dieses Schulgebäudes entstünden ebenfalls erhöhte Kosten für eine<br />
Schülerbeför<strong>der</strong>ung aus an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>teilen.<br />
Folglich wirkt sich die Aufrechterhaltung des bisherigen Schulbetriebs wie eine Kostenverursachende Maßnahme aus. Insofern kann auf einen<br />
Kostendeckungsvorschlag nicht verzichtet werden (so im Ergebnis auch Schumacher, KV GO Br, § 20 Anm. 5.2 m.w.N.). Anerkannt ist zwar,<br />
dass die Anfor<strong>der</strong>ungen an die erfor<strong>der</strong>liche Kostenschätzung nicht überspannt werden dürfen. Darum geht es im konkreten Fall aber nicht. Der<br />
Hinweis im Bürgerbegehren, dass bei Unterbleiben <strong>der</strong> Beschlussumsetzung „<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten“ entstehen, ist unzutreffend <strong>und</strong> dazu<br />
geeignet, Fehlvorstellungen bei den vom Begehren angesprochenen Bürgern zu wecken. Sinn <strong>und</strong> Zweck einer Angabe zur Kostendeckung ist es,<br />
den Bürgern die mit einer Beschlussaufhebung verb<strong>und</strong>ene Verantwortung in finanzieller Hinsicht vor Augen zu führen (so Schumacher, a.a.O.,<br />
Anm. 5.1.), Sinn ist es auch, populistische For<strong>der</strong>ungen im Hinblick auf finanzielle Realitäten zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Die vorliegende Beschlussvorlage ist mit einem externen Rechtsanwaltsbüro <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kommunalaufsicht des Landkreises Teltow-Fläming<br />
abgestimmt.<br />
Amtliche Bekanntmachungen an<strong>der</strong>er Behörden <strong>und</strong> Verbände<br />
WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Bekanntmachungen des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
1. Bekanntmachung<br />
Die Verbandsversammlung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat in ihrer Sitzung am 19.12.2006 folgenden<br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss-Nr.: 16/12/06-nö<br />
Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan M1 Gewerbegebiet <strong>Mahlow</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> / OT <strong>Mahlow</strong><br />
2. Bekanntmachung<br />
Der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gibt bekannt, dass <strong>der</strong><br />
Schmutzwasserkanal<br />
in 15827 <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> / OT <strong>Blankenfelde</strong><br />
• In <strong>der</strong> Dorfstraße (von Zossener Damm bis südlich des alten Ortskerns/ bis Trebbiner Damm Nr. 8)<br />
• in <strong>der</strong> Triftstraße (von <strong>der</strong> Dorfstraße bis Sportplatz)<br />
• im Trebbiner Damm (von südlich des alten Ortskerns/hinter Trebbiner Damm Nr. 8 bis Trebbiner Damm Nr. 23/30)<br />
• in <strong>der</strong> Rembrandtstraße (von Am Hirschsprung bis A.-Dürer-Straße) ab dem 15.12.2006<br />
freigegeben ist.<br />
Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) <strong>der</strong> o.g. Gr<strong>und</strong>stücke werden gebeten, sich unverzüglich anzuschließen (nach 3 Monaten können nicht<br />
angeschlossene Gr<strong>und</strong>stücke einen Zwangsanschluss bekommen; die Kosten<br />
dafür trägt <strong>der</strong> Eigentümer).<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
• in die Schmutzwasserleitung gr<strong>und</strong>sätzlich kein Regenwasser eingeleitet werden darf;
• Räume, in denen ein Rückstau entstehen kann, ohne beson<strong>der</strong>e Auffor<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Anordnung gegen Rückstau abgesichert werden müssen.<br />
Sollten Sie nicht <strong>der</strong> Eigentümer des anliegenden Gr<strong>und</strong>stücks sein, bitten wir, diese Bekanntmachung an den Eigentümer weiterzuleiten.<br />
3. Bekanntmachung<br />
Der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gibt bekannt, dass die zentrale Trinkwasserversorgungsleitung<br />
in 15827 <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> /OT <strong>Blankenfelde</strong><br />
• in <strong>der</strong> Rembrandtstraße (vom Trebbiner Damm bis A.-Dürer-Straße) ab dem 15.12.2006<br />
freigegeben ist.<br />
Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) <strong>der</strong> o.g. Gr<strong>und</strong>stücke werden aufgefor<strong>der</strong>t, sich unverzüglich anzuschließen.<br />
Im Übrigen ist <strong>der</strong> Antrag auf Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgungsleitung (nur, wenn noch nicht eingereicht) innerhalb von 4<br />
Wochen, nachdem die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer schriftlich o<strong>der</strong> durch öffentliche Bekanntmachung zum Anschluss aufgefor<strong>der</strong>t worden sind, beim<br />
WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> zu stellen. Sollten Sie nicht <strong>der</strong> Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks sein, bitten wir Sie, diese Bekanntmachung an den<br />
Eigentümer weiterzuleiten.<br />
Hein<br />
Verbandsvorsteher<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Bauamt<br />
Mitteilung zur Beitragserhebung<br />
Das Bauamt gibt bekannt, dass ab <strong>der</strong> 05. KW. 2007 die Beitragserhebung<br />
– die Straßenbeleuchtung in <strong>der</strong> Arcostraße im Abschnitt von für: Ziethener Straße bis zur Stadtgrenze Berlin für die Baumaßnahme <strong>der</strong><br />
– die Straßenbeleuchtung in <strong>der</strong> Keplerstraße von Hubertusstraße Beleuchtung von Hubertusstraße bis Stadtgrenze Berlin in <strong>Mahlow</strong><br />
bis Stadtgrenze Berlin in <strong>Mahlow</strong> sowie <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> erfolgen wird.<br />
Hauptamt<br />
Ausbildung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> sucht<br />
1 Auszubildende/n zum/zur Verwaltungsfachangestellten in <strong>der</strong> Fachrichtung „Kommunalverwaltung“.<br />
Die Ausbildung beginnt voraussichtlich am 01.08.2007 Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.<br />
Als Voraussetzung für die Aufnahme dieser Ausbildung gelten ein Gesamtschulabschluss, ein Realschulabschluss o<strong>der</strong> die Hochschulreife sowie<br />
die Eignung für den Dienst in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung.<br />
Ihre Zeugnisnoten <strong>und</strong> Beurteilungen sollten einen sehr guten bis guten Durchschnitt aufzeigen. Des Weiteren sollten Sie gute Gr<strong>und</strong>kenntnisse im<br />
Umgang mit den gängigen PC-Anwendungen (Word, Excel etc.) vorweisen können.<br />
Sie sollten Interesse am Umgang mit Menschen haben, flexibel sein <strong>und</strong> neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen immer aufgeschlossen gegenüberstehen sowie<br />
über mündliches als auch schriftliches Kommunikationsgeschick verfügen. Ein gepflegtes Äußeres <strong>und</strong> ein fre<strong>und</strong>liches Auftreten werden von<br />
Ihnen erwartet.<br />
Die Ausbildung ist in praktische <strong>und</strong> theoretische Lerneinheiten geglie<strong>der</strong>t. Die praktische Ausbildung erfolgt in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<br />
<strong>Mahlow</strong>. Die theoretische Ausbildung wird im Oberstufenzentrum II, Wirtschaft <strong>und</strong> Verwaltung in Potsdam stattfinden. Darüber hinaus erhält<br />
<strong>der</strong> Auszubildende dienstbegleitenden Unterricht an <strong>der</strong> Brandenburgischen Kommunalakademie in Potsdam.<br />
Die Vergütung während <strong>der</strong> Ausbildungszeit richtet sich nach den geltenden tariflichen Bestimmungen.<br />
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 28.02.2007 an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Bewerbung - Ausbildungsplatz<br />
Karl-Marx-Straße 4<br />
15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />
zu richten.<br />
Für Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Romberg (Tel. 03379-333178).<br />
Für die Rücksendung <strong>der</strong> Bewerbungsunterlagen bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Bewerbungen ohne Rückumschlag<br />
werden nicht zurückgesandt.<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.<br />
Ausbildung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> sucht<br />
1 Auszubildende/n zum/zur Fachangestellten für Medien- <strong>und</strong> Informationsdienst in <strong>der</strong> Fachrichtung – Bibliothek<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>bibliothek <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>. Die Ausbildung beginnt voraussichtlich am 01.09.2007<br />
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.<br />
Als Voraussetzung für die Aufnahme dieser Ausbildung gelten ein Gesamtschulabschluss, ein Realschulabschluss o<strong>der</strong> die Hochschulreife sowie<br />
die Eignung für den Dienst in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung.<br />
Ihre Zeugnisnoten <strong>und</strong> Beurteilungen sollten einen sehr guten bis guten Durchschnitt aufzeigen. Des Weiteren sollten Sie gute Gr<strong>und</strong>kenntnisse<br />
im Umgang mit den gängigen PC-Anwendungen (Word, Excel etc.) vorweisen können. Sie sollten Interesse am Umgang mit Menschen haben,<br />
flexibel sein <strong>und</strong> neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen immer aufgeschlossen gegenüberstehen sowie über mündliches als auch schriftliches<br />
Kommunikationsgeschick verfügen. Ein gepflegtes Äußeres <strong>und</strong> ein fre<strong>und</strong>liches Auftreten werden von Ihnen erwartet.<br />
Die Ausbildung ist in praktische <strong>und</strong> theoretische Lerneinheiten geglie<strong>der</strong>t. Die praktische Ausbildung erfolgt an den Standorten <strong>der</strong>
<strong>Gemeinde</strong>bibliothek <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>. Die theoretische Ausbildung wird im Oberstufenzentrum Bürowirtschaft <strong>und</strong><br />
Verwaltung in Berlin stattfinden.<br />
Die Vergütung während <strong>der</strong> Ausbildungszeit richtet sich nach den geltenden tariflichen Bestimmungen.<br />
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 28.02.2007 an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Bewerbung – Ausbildungsplatz<br />
Karl-Marx-Straße 4<br />
15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />
zu richten.<br />
Für Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Romberg (Tel. 03379-333178).<br />
Für die Rücksendung <strong>der</strong> Bewerbungsunterlagen bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Bewerbungen ohne Rückumschlag<br />
werden nicht zurückgesandt.<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> stellt zum 01.04.2007 einen Zivildienstleistenden ein.<br />
Die Zivildienstzeit beträgt 9 Monate.<br />
Der Einsatz erfolgt im Umwelt- <strong>und</strong> Grünflächenbereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>.<br />
Der Bewerber sollte:<br />
– anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein,<br />
– seinen Wohnsitz im <strong>Gemeinde</strong>gebiet bzw. in den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n haben,<br />
– das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
– eine abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung vorweisen können <strong>und</strong> im Besitz eines Führerscheines sein.<br />
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.01.2007 an<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Karl-Marx-Straße 4<br />
15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />
Ordnungsamt<br />
Pflicht zur Aufnahme von Laub nach <strong>der</strong> Straßenreinigungssatzung<br />
Die milde Witterung hat zur Erleichterung vieler Anlieger dazu geführt, dass Sie im Winter 2006/2007 bisher nur wenig mit Räum- <strong>und</strong><br />
Streupflichten nach <strong>der</strong> gemeindlichen Straßenreinigungssatzung belastet worden sind. Gleichzeitig wurde aber deutlich, dass die Pflicht zur<br />
Entsorgung von Laub, Nadelansammlungen usw. an vielen Stellen nicht erfüllt wurde. Gemäß <strong>der</strong> Satzung obliegen dem Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />
die Reinigungspflicht <strong>und</strong> die Winterwartung <strong>der</strong> anliegenden Straße. Ersatzweise trifft diese Pflicht auch den Erbbauberechtigten o<strong>der</strong> Nutzer im<br />
Sinne des SachenRBerG.<br />
Zu reinigen sind die vor dem Gr<strong>und</strong>stück verlaufende Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte, bei getrennten Fahrbahnen bis zum Trennstreifen, <strong>der</strong> Geh<strong>und</strong><br />
Radweg, <strong>der</strong> zum Gr<strong>und</strong>stück abzweigende Gehweg, die Zufahrt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Grünstreifen. Beson<strong>der</strong>heiten hinsichtlich einzelner Straßen ergeben<br />
sich aus <strong>der</strong> Satzung vom 26.5.2005 (Siehe <strong>Lokalanzeiger</strong> Nr. 7 / Woche 28 vom 14. Juli 2005, S. 5 <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> www.blankenfelde-mahlow.de). Da<br />
wir zahlreiche Hinweise auf die Nichterfüllung bekommen haben, werden wir die Erfüllung <strong>der</strong> Pflichten im Januar verstärkt kontrollieren.<br />
Ende <strong>der</strong> amtlichen Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
<strong>Lokalanzeiger</strong> für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong><br />
WAS ? WANN ? WO ?
Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung „<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>“im <strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Blankenfelde</strong>, Karl-Marx-Straße 4<br />
Telefon: 03379/333-0<br />
Telefax: 03379/333-200<br />
Internetadresse: www.blankenfelde-mahlow.de<br />
E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de<br />
Dienstag 9:00 -12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 - 19:00 Uhr<br />
Freitag 9:00 -11:00 Uhr<br />
Bürgermeistersprechst<strong>und</strong>e<br />
Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hält jeden 1. <strong>und</strong> 3. Donnerstag im Monat in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung jeweils von 16.00<br />
bis 18.00 Uhr eine Bürgermeistersprechst<strong>und</strong>e für die Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ab. Nähere Informationen <strong>und</strong> Termine erhalten Sie<br />
im Sekretariat des Bürgermeisters (Tel.: 03379/333-116).<br />
Die nächsten <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzungen:<br />
25.01.2007 19.00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong><br />
22.02.2007 19.00 Uhr Heinrich-Heine-Str. 3-5, OT <strong>Mahlow</strong><br />
Die nächsten planmäßigen Ausschusssitzungen<br />
Hauptausschuss<br />
18.01.2007 19.00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong><br />
Heinrich-Heine-Str. 3-5, OT <strong>Mahlow</strong> Finanzausschuss<br />
31.01.2007 18.30 Uhr Bürgerhaus Dahlewitz<br />
Am Bahnhofsschlag 1, OT Dahlewitz 14.02.2007 18.30 Uhr Bürgerhaus Dahlewitz<br />
Am Bahnhofsschlag 1, OT Dahlewitz Wirtschaftsausschuss<br />
24.01.2007 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt*<br />
Ausschuss für Kultur <strong>und</strong> Sport<br />
26.02.2007 19.30 Uhr „Alte Aula“, Zossener Damm 2, OT <strong>Blankenfelde</strong><br />
Ausschuss für Bildung, Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />
13.02.2007 19.30 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong><br />
Heinrich-Heine-Str. 3-5, OT <strong>Mahlow</strong> Bau- <strong>und</strong> Territorialausschuss<br />
01.02.2007 19.00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong><br />
Heinrich-Heine-Str. 3-5, OT <strong>Mahlow</strong><br />
*= Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
o<strong>der</strong> informieren Sie sich auf unserer Homepage www.blankenfelde-mahlow.de über den Veranstaltungsort.<br />
Die nächsten Sitzungen <strong>der</strong> Ortsbeiräte<br />
Ortsteil <strong>Blankenfelde</strong><br />
30.01.2007 19.30 Uhr „Alte Aula“, Zossener Damm 2, OT <strong>Blankenfelde</strong><br />
Ortsteil Groß Kienitz<br />
12.02.2007 16.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 14, OT Groß Kienitz<br />
Ortsteil <strong>Mahlow</strong><br />
13.02.2007 19.00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, H.- Heine-Str. 3-5,<br />
OT <strong>Mahlow</strong><br />
Ortsteil Jühnsdorf<br />
01.02.2007 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 8, OT Jühnsdorf<br />
Ortsteil Dahlewitz<br />
05.02.2007 19.30 Uhr Bügerhaus Dahlewitz,<br />
Am Bahnhofsschlag 1, OT Dahlewitz<br />
Verän<strong>der</strong>ungen über Zeit <strong>und</strong> Ort <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertreter- <strong>und</strong> Ausschusssitzungen werden in den Aushängen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> unter www.<br />
blankenfelde-mahlow.de bekannt gegeben.<br />
AG Flughafen<br />
Die AG Flughafen trifft sich am 23.01.2007 ab 18.00 Uhr im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, H.-Heine-Str. 3-5 in <strong>Mahlow</strong>.<br />
Schiedsstellen<br />
(<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827 <strong>Blankenfelde</strong>)<br />
Die Schiedsstelle 1 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> ist zuständig für<br />
– GT <strong>Blankenfelde</strong><br />
– OT Dahlewitz<br />
– OT Groß Kienitz<br />
– OT Jühnsdorf<br />
Die Schiedsstelle 1 ist telefonisch zu erreichen unter den Telefonnummern: 0 33 708 / 93 00 03 o<strong>der</strong> 0 33 79 / 37 28 26.<br />
Sprechst<strong>und</strong>e: Donnerstag,<br />
01.02.2007, 16.00 - 18.00 Uhr Die Schiedsstelle 2 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> ist zuständig für<br />
– OT <strong>Mahlow</strong><br />
Die Schiedsstelle 2 ist telefonisch zu erreichen unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 0 33 79 / 37 57 30.<br />
Sprechst<strong>und</strong>e: Donnerstag,
25.01.2007, 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
Umfassende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet unter www.schiedsamt.de.<br />
Polizeiposten <strong>Blankenfelde</strong><br />
Glasower Damm 2 / Ecke Heckenrosenstraße, GT <strong>Blankenfelde</strong>, Telefon: 03379/372742<br />
Sprechzeiten: jeden Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr<br />
jeden Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr<br />
Polizeiwache Zossen<br />
An <strong>der</strong> Wache 2, 15806 Zossen, Telefon: 03377/3100, Notruf: 110<br />
Beratung in Rentenangelegenheiten<br />
Die LVA <strong>und</strong> BFA wurden zum „B<strong>und</strong> Deutsche Rentenversicherung“ zusammengelegt. (Sitz: Baruther Straße 23, 15806 Zossen) Tel.:<br />
03377/300849<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende Hausbesuche im Krankheitsfall erreichen Sie über: 0180/5582223440 o<strong>der</strong> über den Notruf 112<br />
Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendnotruf<br />
Unter 0800/45 67 809 ist r<strong>und</strong> um die Uhr ein kompetenter Ansprechpartner aus dem Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming zu erreichen.<br />
Sprechzeiten Jugendamt<br />
Seit 11.01.2007 finden die Sprechzeiten des Jugendamtes Teltow-Fläming jeden Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 bis 17.30 Uhr im<br />
Bürgerhaus Dahlewitz statt. Termine können vorab telefonisch unter 03371/ 608-3509 vereinbart werden. Während <strong>der</strong> Sprechzeiten wählen Sie<br />
bitte folgende Telefonnummer 033708/30191.<br />
Die Sprechzeiten in <strong>Mahlow</strong> entfallen zeitgleich.<br />
Ingo Thiedemann wird neuer Jugendbeauftragter<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat Ingo Thiedemann zum neuen Jugendbeauftragten unserer <strong>Gemeinde</strong> bestellt. Sein Vorgänger Jochen Wodtke legte<br />
das Ehrenamt aus persönlichen Gründen nie<strong>der</strong>. In dem „Steckbrief“ auf <strong>der</strong> rechten Seite stellt sich Ingo Thiedemann den Lesern des<br />
<strong>Lokalanzeiger</strong>s vor.<br />
Der Vors.<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung Herr Brose gratuliert dem neuen Jugendbeauftragten Ingo Thiedemann (v.l.)<br />
Gesichter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
In den folgenden Ausgaben des <strong>Lokalanzeiger</strong>s möchten wir Ihnen die Beauftragten unserer <strong>Gemeinde</strong> mit ihren Aufgaben <strong>und</strong> selbst gesetzten<br />
Zielen näher vorstellen. In <strong>der</strong> Januarausgabe beginnen wir mit dem jüngst zum Ehrenamt bestellten Jugendbeauftragten. Er nimmt sein Amt seit<br />
1.01.2007 wahr.<br />
Der Jugendbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> stellt sich vor<br />
Vorname, Name: Ingo Thiedemann
Wer bin ich?: Ich bin 43 Jahre alt, habe drei Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> wohne seit 2001 in <strong>Mahlow</strong>. Ich arbeite in <strong>der</strong> JVA Tegel als Justizvollzugs beamter <strong>und</strong><br />
engagiere mich seit 2000 ehrenamtlich im För<strong>der</strong>verein „Fre<strong>und</strong>e <strong>der</strong> HerbertTschäpe Schulen“ <strong>Mahlow</strong> e.V. <strong>und</strong> beteilige mich an einigen<br />
Projekten.<br />
Mein Aufgabenfeld:<br />
Ich verstehe mich als Sprachrohr <strong>der</strong> Jugendlichen in <strong>der</strong> Großgemeinde <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>. Ich bin <strong>der</strong> Ansprechpartner <strong>und</strong> Koordinator für<br />
jugendrelevante Ideen, Vorschläge <strong>und</strong> Probleme. Ich möchte dazu beitragen, dass die Jugendlichen ihr Recht auf Mitbestimmung in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Meine Ziele:<br />
Ich werde die bestehenden Projekte, wie z. B. die Errichtung <strong>der</strong> Skaterbahn tat- kräftig unterstützen. Ich möchte versuchen Jugendliche dahin zu<br />
motivieren einen Jugendbeirat zu gründen, um ihre Interessen noch umfangreicher vertreten zu können. Ein großes Ziel wird <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />
internationalen Jugendbegegnung sein <strong>und</strong> in dem Zusammenhang die Organisation eines Jugend` Sommercamps. Ich werde mit allen<br />
demokratischen Parteien, Verbänden, Vereinen, den Schulen, <strong>der</strong> Feuerwehr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kirche in jugendspezifischen Fragen zusammen arbeiten.<br />
Außerdem möchte ich ein Netzwerk für Jugendliche in Not aufbauen.<br />
Erreichbarkeit:<br />
E-Mail: thiedemann111@gmx.net Telefon: 03379/999801 o<strong>der</strong> 017620101650<br />
o<strong>der</strong>: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Jugendbeauftragter<br />
Karl-Marx-Straße 4<br />
15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />
Was die Leser über mich noch wissen sollten:<br />
Ich bin für Vorschläge, Wünsche <strong>und</strong> Hinweise offen. Ich wäre über Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung bei meiner Arbeit sehr dankbar.<br />
Hinweise zum Antrag <strong>der</strong> Jewish Claims Conference<br />
I. Die Jewish Claims Conference<br />
(JCC) hat ihren Rückübertragungsantrag nach dem Vermögensgesetz (VermG) für jüdische Vermögenswerte vom Dezember 1992 dahingehend<br />
konkretisiert, dass sämtliche Gr<strong>und</strong>stücke, die zwischen dem 30.1.1933 <strong>und</strong> 8.5.1945 im Eigentum <strong>der</strong> früheren Süd-Berlin Boden AG standen,<br />
Antragsgegenstand sind. Vermutlich handelt es sich um mehr als 3.000 Gr<strong>und</strong>stücke.<br />
Die JCC hat in diesem Zusammenhang beim B<strong>und</strong>esamt für zentrale Dienste <strong>und</strong> offene Vermögensfragen ( BADV), zuständig für die<br />
Entscheidung über verfolgungsbedingte Vermögensverluste nach § 1 Abs. 6 VermG, ausgeführt, dass jüdische Aktionäre <strong>der</strong> Dresdner Bank ihre<br />
Aktien verfolgungsbedingt verloren hätten. Da die Dresdner Bank eine Reihe von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Gesellschaften gehabt habe, u.a. an<br />
<strong>der</strong> Süd-Berlin Boden AG, erfasse <strong>der</strong> Antrag auch Gr<strong>und</strong>stücke, die Eigentum <strong>der</strong> Süd-Berlin Boden AG zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 waren <strong>und</strong> aus<br />
irgendwelchen Gründen nicht mehr zum Vermögen des Unternehmens gehören.<br />
Wenn die vorgenannten tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die JCC das Recht, auf dem Weg des sogenannten doppelten Durchgriffs<br />
Bruchteilseigentum (§§ 1008 ff. BGB) an den Vermögenswerten zu erlangen, die zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 einer Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Dresdner<br />
Bank gehörten, auch wenn we<strong>der</strong> die Mutter- noch die Tochtergesellschaft selbst von den Nazis geschädigt wurde, § 3 Abs. 1 S. 4-10 VermG. Der<br />
heutige Eigentümer kann die Eintragung des Bruchteilseigentums ins Gr<strong>und</strong>buch abwenden, indem er den entsprechenden Anteil mit dem<br />
Verkehrswert ablöst, § 3 Abs. 1 S. 7 VermG. Die Höhe <strong>der</strong> Beteiligung – <strong>und</strong> damit des möglicherweise zu restituierenden Bruchteils – ist nicht<br />
bekannt, zwischen 1931 <strong>und</strong> 1937 war aber das Deutsche Reich selbst an <strong>der</strong> Dresdner Bank unmittelbar <strong>und</strong> mittelbar zeitweise zu 91 %<br />
beteiligt, so<br />
dass jüdische <strong>und</strong> nichtjüdische private Anteilseigner zusammen nur einen geringen Anteil hielten. Über den Anspruch <strong>der</strong> JCC entscheidet das<br />
BADV durch Bescheid, <strong>der</strong> verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist. Der Anspruch besteht auch, wenn – wie hier – das Unternehmen, also die Süd-<br />
Berlin Boden AG, nicht mehr existiert <strong>und</strong> mit einer Wie<strong>der</strong>aufnahme des Geschäftsbetriebs nicht mehr zu rechnen ist. Die Dresdner Bank selbst<br />
ist ebenfalls erloschen, das heutige Unternehmen desselben Namens ist nicht Rechtsnachfolger o<strong>der</strong> identisch mit dem Unternehmen, an dem die<br />
Beteiligung bestand.<br />
Ein Anspruch <strong>der</strong> JCC besteht nach § 3 Abs. 1 S. 11 VermG dann nicht, wenn das Gr<strong>und</strong>stück zu einem für das Unternehmen üblichen Preis<br />
zwischen 1933 <strong>und</strong> 1945 an natürliche Personen verkauft wurde, was <strong>der</strong> Regelfall sein dürfte. Der Ausschlussgr<strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>t außerdem nach<br />
Auffassung des Verwaltungsgerichts Potsdam die Feststellung, dass alle wesentlichen weiteren Vertragskonditionen üblich waren, d.h., keine<br />
Bevorzugung des Käufers vorlag. Noch nicht rechtskräftig entschieden wurde u.a. die Frage, ob die Ausschlussklausel des § 3 Abs. 1 S. 11 auch<br />
dann gilt, wenn das Unternehmen das Gr<strong>und</strong>stück nach 1933 erst an ein an<strong>der</strong>es Unternehmen verkauft hat (z.B. Süd-Berlin Boden AG an<br />
GAGFAH) <strong>und</strong> dieses bis 1945 das Gr<strong>und</strong>stück an einen Privaten verkauft hat.<br />
Zugunsten des heutigen Eigentümers kann ein Rückübertragungsausschlussgr<strong>und</strong> vorliegen, wenn z.B. natürliche Personen zw. dem 08.05.1945<br />
<strong>und</strong> dem 29.9.1990 in redlicher Weise Eigentum o<strong>der</strong> dingliche Nutzungsrechte erworben haben, § 4 Abs. 2 VermG, o<strong>der</strong> das Gr<strong>und</strong>stück einer<br />
gewerblichen Nutzung zugeführt o<strong>der</strong> in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurde <strong>und</strong> nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des<br />
Unternehmens zurückgegeben werden könnte, § 5 Abs. 1 Buchst. d) VermG. Diese Ausschlussgründe sind von dem<br />
heutigen Eigentümer im Verfahren beim BADV einzuwenden, sofern das BADV sie nicht schon von Amts wegen ermittelt.
Vor allem <strong>der</strong> in den dreißiger <strong>und</strong> vierziger Jahren entstandene Siedlungsbereich von <strong>Blankenfelde</strong> fällt unter den Antrag. Auch die GAGFAH-<br />
Siedlung fällt darunter, da die GAGFAH die Fläche von <strong>der</strong> Süd-Berlin Boden AG nach 1933 erworben hat. Auch Flächen in <strong>Mahlow</strong> sind vom<br />
Antrag erfasst, vor allem die früher zu <strong>Blankenfelde</strong> gehörenden Gebiete Flur 24 <strong>und</strong> 25 (am Lindenring <strong>und</strong> am Randweg) sowie Gr<strong>und</strong>stücke an<br />
<strong>der</strong> Gartenstraße <strong>und</strong> ein Teil des Musikerviertels, vor allem in <strong>der</strong> Flur 7. Genaues ergibt sich aus dem Ermittlungsbogen für<br />
Eigentumsrückübertragungen, den das Katasteramt gebührenpflichtig erstellt, o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>buchauszügen seit 1933 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einholung eines sog.<br />
Negativzeugnisses beim BADV nach § 3 Abs. 5 VermG.<br />
II. Für Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bedeutet diese Situation Folgendes:<br />
– <strong>der</strong> Landkreis setzt Anträge auf Genehmigungen von Kaufverträgen usw. nach <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksverkehrsordnung (GVO) zur Zeit aus, bis über<br />
den Antrag <strong>der</strong> JCC bestandskräftig entschieden wurde. Ohne die Genehmigung ist <strong>der</strong> Vertrag schwebend unwirksam.<br />
In Fällen, in denen Ausschlussgründe nach §§ 4,5 VermG eindeutig vorliegen, erbittet <strong>der</strong> Landkreis im GVOGenehmigungsverfahren unter<br />
Übersendung einschlägiger Unterlagen die Zustimmung <strong>der</strong> JCC nach § 1 Abs. 2 S. 1 Ziffer 2. i.V.m. Abs. 2 S. 3 GVO. Wenn die JCC zustimmt,<br />
kann die GVO-Genehmigung erteilt werden, über die Berechtigung <strong>der</strong> JCC nach §§ 1,3 VermG entscheidet das BADV später. Stellt das BADV<br />
die Berechtigung, ggf. anteilig, später fest, so steht <strong>der</strong> JCC eine Entschädigung zu, die aus dem vom<br />
B<strong>und</strong> eingerichteten Entschädigungsfonds gezahlt wird, nicht von dem Verkäufer o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Privatperson. Ein solches Verfahren ist auch<br />
möglich, wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, mit einem Antrag auf eine Vorab-Genehmigung nach <strong>der</strong> GVO, diese ist 2 Jahre ab<br />
Erteilung gültig.<br />
– es ist nicht auszuschließen, dass die JCC gegen bisher erteilte Genehmigungen nach <strong>der</strong> GVO, die ihr nicht bekannt gegeben wurden,<br />
Wi<strong>der</strong>spruch einlegen wird <strong>und</strong> die Genehmigung im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren aufgehoben wird. Ohne GVO-Genehmigung wird ein Erwerber<br />
nicht ins Gr<strong>und</strong>buch eingetragen. Wer schon im Gr<strong>und</strong>buch steht, bleibt Eigentümer, es gilt aber § 7 GVO.<br />
– die Stelle für Gr<strong>und</strong>stücksverkehr kann auch schon erteilte Genehmigungen von sich aus innerhalb eines Jahres zurücknehmen, wenn sich das<br />
Gr<strong>und</strong>stück im Nachhinein als anmeldebelastet herausstellt, § 5 GVO.<br />
– die Eigentümer unterliegen <strong>der</strong> sog. Verfügungssperre aus § 3 Abs. 3 S. 1 VermG, d.h., sie dürfen we<strong>der</strong> verkaufen, noch verschenken, noch<br />
dürfen für die anmeldebelasteten Gr<strong>und</strong>stücke langfristige Miet- o<strong>der</strong> Pachtverträge geschlossen werden. Auch Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />
(Gr<strong>und</strong>schulden, Hypotheken) <strong>und</strong> Rechte, die Abt. II des Gr<strong>und</strong>buch einzutragen sind (Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte,<br />
Reallasten), dürfen nicht mehr bestellt werden. Erhaltungs- <strong>und</strong> Bewirtschaftungsmaßnahmen sind dagegen zulässig, § 3 Abs. 3 S. 2 bis 6 VermG.<br />
Mit Zustimmung <strong>der</strong> JCC ist selbstverständlich jede dieser Maßnahmen erlaubt.<br />
– Eigentümer können beim BADV eine Entscheidung über ihr Gr<strong>und</strong>stück im Einzelfall erbitten <strong>und</strong> dabei vor allem Ausschlussgründe nach §§<br />
4, 5 VermG geltend machen sowie nach § 3 Abs. 1 S. 11 VermG<br />
– Eigentümer können Interessengemeinschaften bilden, um die Wahrnehmung ihrer Rechte zu bündeln <strong>und</strong> ggf. eine Kosten sparende anwaltliche<br />
Vertretung zu organisieren<br />
III. Kontakte:<br />
B<strong>und</strong>esamt für zentrale Dienste <strong>und</strong> offene Vermögensfragen, 11055 Berlin (Hauptsitz, Auskünfte nach § 3 Abs. 5 VermG, d.h., sog.<br />
Negativattest), www.badv.b<strong>und</strong>.de B<strong>und</strong>esamt für zentrale Dienste <strong>und</strong> offene Vermögensfragen, Dienstsitz<br />
Leipzig, Seeburgstr. 5-9, 04103 Leipzig (sachbearbeitende Stelle), Tel. 0341-9874200 o<strong>der</strong> 9874214, Fax-Nr. 0341- 9874250. Das Az. des<br />
Antrages <strong>der</strong> JCC dort lautet: B4-1-2052/ 05 Landkreis Teltow-Fläming, Katasteramt, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde (Ermittlungsbögen<br />
für Eigentumsrückübertragung, d.h., Rückverfolgung des Eigentums bis 1933) Claims Conference Nachfolgeorganisation (JCC), Sophienstr. 26,<br />
60487 Frankfurt/ Main (Zentrale) o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung Berlin, Brunnenstr. 181, 10119 Berlin. Az. JCCBerlin 109240<br />
Verän<strong>der</strong>te Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>bibliothek in den Standorten <strong>Blankenfelde</strong> <strong>und</strong> Dahlewitz ab Januar 2007:<br />
Neue Öffnungszeiten:<br />
<strong>Blankenfelde</strong>:<br />
Montag 9.00 - 12.00 <strong>und</strong> 13.00 - 18.00<br />
Dienstag 13.00 - 18.00<br />
Donnerstag 13.00 - 18.00<br />
Freitag 9.00 - 12.00 <strong>und</strong> 13.00 - 18.00<br />
Samstag 9.00 - 12.00<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Dahlewitz:<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 13.00 - 17.00<br />
Mittwoch 10.00 - 12.00 <strong>und</strong> 13.00 - 18.00<br />
Donnerstag 13.00 - 17.00<br />
Freitag geschlossen<br />
Stabile Gebühren <strong>und</strong> Anschlussbeiträqe beim WAZ trotzhöherer Mehrwertsteuer<br />
Zum 01.01.2007 stieg die Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 %. Während die Preise vieler Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen im Zuge dieser<br />
Mehrwertsteuererhöhung steigen, hat sich die Verbandsversammlung des Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> in ihrer<br />
November-Sitzung 2006 entschieden, weitere Belastungen <strong>der</strong> Verbraucher durch Nutzung von Einsparpotenzialen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
vorausschauenden Investitionstätigkeit in <strong>der</strong> Vergangenheit zu kompensieren.<br />
Für die Gebühren im Trinkwasserbereich ist festzustellen, dass es unverän<strong>der</strong>t bei 7 % Mehrwertsteuer bleibt, da Trinkwasser Lebensmittel ist.<br />
Steigen werden in dieser Sparte allerdings die Kosten für bezogenes Material <strong>und</strong> Fremdleistungen wie Betriebsführung. Da jedoch die<br />
Trinkwasserversorgung unter steuerlichem Aspekt als Betrieb gewerblicher Art erfolgt, sind diese höheren Aufwendungen<br />
vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt, steigende Ausgaben für Leistungen Dritter können mit den Umsätzen verrechnet werden.<br />
Die Schmutzwasserentsorgung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben <strong>der</strong> Kommunen. Für diese Leistung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen;<br />
sie ist bereits in den Gebühren enthalten. Doch für Materialaufwand <strong>und</strong> Fremdleistungen z.B. für die Betriebsführung sowie die Überleitung zur<br />
Kläranlage Waßmannsdorf <strong>der</strong> Berliner Wasserbetriebe wird dem WAZ die volle Mehrwertsteuer berechnet. Bei hoheitlichen Aufgaben kann<br />
kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Trotzdem bleiben auch die Schmutzwassergebühren stabil.<br />
Stabil bleiben auch die Anschlussbeiträge in den Bereichen Trinkwasser <strong>und</strong> Schmutzwasser, obwohl für Investitionen des Zweckverbandes
ebenfalls die erhöhte Mehrwertsteuer zu zahlen ist.<br />
Da <strong>der</strong> WAZ aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Mehrwertsteuererhöhung erhebliche Mehrkosten hat, die er nicht an die Verbraucher weitergibt, kann praktisch von<br />
einer Senkung <strong>der</strong> Gebühren <strong>und</strong> Anschlussbeiträge gesprochen werden.<br />
Hein Verbandsvorsteher<br />
Auszug aus dem Einsatzplandes mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes des Landkreises Teltow-Fläming<br />
Im Januar 2007 „blitzt“ das Geschwindigkeitsmessgerät u. a. an folgenden Stellen:<br />
16. Januar 2007: in <strong>Blankenfelde</strong><br />
17. Januar 2007 :L 73 in Hennickendorf<br />
18. Januar 2007: L 795 in Thyrow<br />
19. Januar 2007: in Luckenwalde<br />
22. Januar 2007: in Jüterbog<br />
23. Januar 2007: in Stülpe<br />
20. Januar 2007: in <strong>Mahlow</strong><br />
21. Januar 2007: B 101 bei Hohenahlsdorf<br />
22. Januar 2007: L 791 in Mellensee<br />
29. Januar 2007: in Dabendorf<br />
30. Januar 2007: L 795 in Märkisch Wilmersdorf<br />
31. Januar 2007: in Dahme<br />
Februarausgabe:<br />
Redaktionsschluss: 02.0 2.2007<br />
Erscheinungstag: 14.02.2007<br />
Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Inhalte wird keine Haftung übernommen !<br />
(Aufbereitet für das Internet von R. Eglin http://www.15831<strong>Mahlow</strong>.de)<br />
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