05.02.2013 Aufrufe

Lokalanzeiger Nr.05 2006 vom 11.05.2006 - Für die ... - Mahlow

Lokalanzeiger Nr.05 2006 vom 11.05.2006 - Für die ... - Mahlow

Lokalanzeiger Nr.05 2006 vom 11.05.2006 - Für die ... - Mahlow

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt.<br />

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen<br />

und <strong>die</strong>se zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11/1, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu<br />

geben.<br />

Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z.B. im<br />

Erörterungstermin erstmalig, erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der<br />

Verhandlung beendet.<br />

Kosten, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.<br />

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem<br />

Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins<br />

wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in<br />

Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.<br />

gez. Ortwin Baier<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans M 2a „Fachmarkt Am Lückefeld" (Stand März <strong>2006</strong>),<br />

OT <strong>Mahlow</strong><br />

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 06.04.<strong>2006</strong> den Bebauungsplan M 2a „Fachmarkt am Lückefeld (Stand März <strong>2006</strong>) gebilligt<br />

und <strong>die</strong> Auslegung des Planes beschlossen.<br />

Mit dem Bebauungsplan soll <strong>die</strong> planungsrechtliche Zulässigkeit eines Fachmarktzentrums hergestellt werden.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes liegt im OT <strong>Mahlow</strong> unmittelbar nördlich der Eisenbahnstrecke Schönefeld - Potsdam an der<br />

Bundesstraße B 96. Er umfasst <strong>die</strong> Flurstücke 4/2, 155 teilweise und 167 teilweise aus der Flur 14 Gemarkung <strong>Mahlow</strong>. Auf dem abgedruckten<br />

Kartenausschnitt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes markiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!