Lokalanzeiger Nr.05 2006 vom 11.05.2006 - Für die ... - Mahlow
Lokalanzeiger Nr.05 2006 vom 11.05.2006 - Für die ... - Mahlow
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Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt.<br />
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen<br />
und <strong>die</strong>se zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11/1, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu<br />
geben.<br />
Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nicht fristgerecht, z.B. im<br />
Erörterungstermin erstmalig, erhobene Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der<br />
Verhandlung beendet.<br />
Kosten, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.<br />
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem<br />
Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins<br />
wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in<br />
Verbindung mit dem Personalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.<br />
gez. Ortwin Baier<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans M 2a „Fachmarkt Am Lückefeld" (Stand März <strong>2006</strong>),<br />
OT <strong>Mahlow</strong><br />
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 06.04.<strong>2006</strong> den Bebauungsplan M 2a „Fachmarkt am Lückefeld (Stand März <strong>2006</strong>) gebilligt<br />
und <strong>die</strong> Auslegung des Planes beschlossen.<br />
Mit dem Bebauungsplan soll <strong>die</strong> planungsrechtliche Zulässigkeit eines Fachmarktzentrums hergestellt werden.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes liegt im OT <strong>Mahlow</strong> unmittelbar nördlich der Eisenbahnstrecke Schönefeld - Potsdam an der<br />
Bundesstraße B 96. Er umfasst <strong>die</strong> Flurstücke 4/2, 155 teilweise und 167 teilweise aus der Flur 14 Gemarkung <strong>Mahlow</strong>. Auf dem abgedruckten<br />
Kartenausschnitt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes markiert.