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Lokalanzeiger Für Die Gemeinde Blankenfelde - Mahlow

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<strong>Lokalanzeiger</strong> für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Blankenfelde</strong>- <strong>Mahlow</strong>, 13. Oktober 2005 Nr. 10 / 2005 - 41. Woche<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Endergebnisse der Wahl zum 16. Bundestag in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Beschluss der 29. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 22.09.2005<br />

- Beschlüsse der 30. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 30.09.2005<br />

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände<br />

- Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> (WAZ)<br />

- Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />

- Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming<br />

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

- Hauptamt<br />

- Bauamt<br />

- Kommunalservice<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Wahl zum 16. Bundestag - Endergebnisse in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Erststimme<br />

Zweitstimme


Beschlussübersicht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 29. Sitzung am 22.09.2005 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 91/29/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, als Standort für den Verwaltungssitz den GT <strong>Blankenfelde</strong>, Brandenburger Platz, festzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis bei namentlicher Abstimmung: 16/5/2<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 30. Sitzung am 29.09.2005 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 86/30/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung bestätigt den Gesellschafterbeschluss der MEG Nr. 02/2005 vom 15.06.2005 und beschließt, den Jahresgewinn in<br />

Höhe von 7.524,71 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Abstimmungsergebnis: 25/0/0<br />

Beschluss-Nr.: 87/30/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung bestätigt den Gesellschafterbeschluss der GZB Nr. 2005-02 vom 23.08.2005 und beschließt, den Jahresgewinn in<br />

Höhe von 24 T € mit dem bisherigen Verlustvortrag zu verrechnen.<br />

Abstimmungsergebnis: 24/0/1<br />

Beschluss-Nr.: 88/30/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung bestätigt den Gesellschafterbeschluss der WOBAB Nr. 2005-04 vom 23.08.2005 und beschließt, den Jahresgewinn<br />

2004 in Höhe von 14,5 TEUR mit dem bisherigen Verlustvortrag zu verrechnen.<br />

Abstimmungsergebnis: 25/0/0<br />

Beschluss-Nr.: 90/30/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes M 41 „Campingplatz am Seebad <strong>Mahlow</strong>".<br />

<strong>Die</strong> frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durch die Verwaltung zu veranlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 26/0/0<br />

Beschluss-Nr.: 92/30/2005 nö T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 26.08.2005 zur Vergabe der Bauleistung<br />

„Regenwasserableitung in der Bahnhofstraße, Luisenstraße und in der Poststraße in <strong>Mahlow</strong>" bei Schließung der Straßendecke im Rohrgraben<br />

aller drei Straßen mit vorhandenem Pflaster und Unterbau aus Betonrecycelmaterial an die Firma Krüger aus Kleinmachnow.<br />

<strong>Die</strong> Deckung der zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel erfolgt über den Deckungskreis 90.<br />

Abstimmungsergebnis: 21/1/3


Beschluss-Nr.: 95/3012005 nö T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt<br />

a) das Grundstück Hans-Olde-/Hans-Thoma-Straße, OT <strong>Mahlow</strong>, Flur 1, Flurstück 461/2 von der TLG zu kaufen und<br />

b) nach dem Kauf einen Mietvertrag mit demAbhängigenhilfeverein Ichthys e.V. über eine Teilfläche zu schließen.<br />

Abstimmungsergebnis: 23/0/2<br />

Beschluss-Nr.: 96/30/2005 ö.T. bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beabsichtigt, das Grundstück in <strong>Blankenfelde</strong>, Parkplatz zwischen Gesundheitszentrum und ehemaliger Kaufhalle,<br />

Flur 14, Flurstück 243/11, in die Gesundheitszentrum <strong>Blankenfelde</strong> mbH einzubringen. Zu diesem Zweck beauftragt sie die Verwaltung, ein<br />

Verkehrswertgutachten einzuholen. Auf dessen Grundlage wird die <strong>Gemeinde</strong>vertretung einen Einbringungsbeschluss fassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 23/0/3<br />

Beschluss-Nr.: 9713012005 ö.T bestätigt<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt das Bauprogramm für den 1. Bauabschnitt des Geh-/Radweges der Trebbiner Straße (von der Ziethener<br />

Straße bis zur B 96, d.h. im Roten Dudel) mit folgenden Parametern:<br />

Ausbildung nach den Regeln der Technik in Asphalt und als kombinierter Geh-/Radweg, einseitig auf der Ostseite, Breite 2 m, Mulden als<br />

Regenentwässerung, Zufahrten mit verstärktem Aufbau und Kantenstein.<br />

Abstimmungsergebnis: 17/2/7<br />

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände<br />

WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des WAZ <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> vom 20.11.2001<br />

<strong>Die</strong> Zweckverbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat in ihrer öffentlichen Sitzung am<br />

23.08.2005 folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 20.11.2001 beschlossen:<br />

1. Der § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

<strong>Die</strong> Mengengebühr beträgt je Kubikmeter (m3) nach dem ermittelten Verbrauch für jeden vollen m3 Schmutzwasser 3,29 EUR (brutto = netto).<br />

2. <strong>Die</strong>se 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 01.10.2005 in Kraft.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, den 23.08.2005<br />

gez. Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Groß Kienitz im<br />

Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft Braunstraße 7 in 04347 Leipzig hat mit Datum vom 31. März 2005 einen Antrag auf<br />

Bescheinigung von beschränkten persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung eines bereits<br />

bestehenden Kabels (STK 1417) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Gemarkung Groß<br />

Kienitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gestellt. <strong>Die</strong>ser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96-1320-438 geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192)<br />

in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.<br />

Dezember 1994 (BGBL I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der<br />

Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm<br />

77 in 14532 Kleinmachnow, nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung unter (033203) 36-720 bzw. -823 während der <strong>Die</strong>nstzeiten bzw.<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Das LBGR wird die Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigung frühestens nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist erteilen.<br />

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine <strong>Die</strong>nstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen<br />

DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeit wird also lediglich der Stand vom 3. Oktober<br />

1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden<br />

Energieanlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober<br />

1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Der Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden; dabei muss der Nachweis der Berechtigung erbracht werden (z. B. aktueller,<br />

vollständiger Grundbuchauszug). Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung nicht vor<br />

dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 25. Dezember 1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antragsteilenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das<br />

Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird eindringlich<br />

darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


Kleinmachnow, 29. August 2005<br />

Im Auftrag<br />

gez. Vogel<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Groß Kienitz im<br />

Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft Braunstraße 7 in 04347 Leipzig hat mit Datum vom 31. März 2005 einen Antrag auf<br />

Bescheinigung von beschränkten persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits<br />

bestehenden Ferngasleitung (FGL 301.00) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der<br />

Gemarkung Groß Kienitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gestellt. <strong>Die</strong>ser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96-1320-439<br />

geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192)<br />

in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.<br />

Dezember 1994 (BGBL I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der<br />

Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm<br />

77 in 14532 Kleinmachnow, nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung unter (033203) 36-720 bzw. -823 während der <strong>Die</strong>nstzeiten bzw.<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Das LBGR wird die Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigung frühestens nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist erteilen.<br />

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine <strong>Die</strong>nstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen<br />

DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeit wird also lediglich der Stand vom 3. Oktober<br />

1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />

selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />

Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Der Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden; dabei muss der Nachweis der Berechtigung erbracht werden (z. B. aktueller,<br />

vollständiger Grundbuchauszug). Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung nicht vor<br />

dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 25. Dezember 1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das<br />

Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird eindringlich<br />

darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Kleinmachnow, 29. August 2005<br />

Im Auftrag<br />

gez. Vogel<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in den Gemarkungen Jühnsdorf und<br />

Dahlewitz im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft Braunstraße 7 in 04347 Leipzig hat mit Datum vom 31. März 2005 einen Antrag auf<br />

Bescheinigung von beschränkten persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits<br />

bestehenden Ferngasleitung (FGL 80) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den Gemarkungen<br />

Jühnsdorf und Dahlewitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> gestellt. <strong>Die</strong>ser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96-1320-440<br />

geführt.<br />

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192)<br />

in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.<br />

Dezember 1994 (BGBL I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der<br />

Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm<br />

77 in 14532 Kleinmachnow, nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung unter (033203) 36-720 bzw. -823 während der <strong>Die</strong>nstzeiten bzw.<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Das LBGR wird die Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigung frühestens nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist erteilen.<br />

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:<br />

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine <strong>Die</strong>nstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen<br />

DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeit wird also lediglich der Stand vom 3. Oktober<br />

1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage<br />

selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene<br />

Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen:<br />

Der Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden; dabei muss der Nachweis der Berechtigung erbracht werden (z. B. aktueller,<br />

vollständiger Grundbuchauszug). Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung nicht vor<br />

dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 25. Dezember 1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das<br />

Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird eindringlich<br />

darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


Kleinmachnow, 30. August 2005<br />

Im Auftrag<br />

gez. Vogel<br />

Landkreis Teltow-Fläming<br />

Tierseuchenallgemeinverfügung<br />

Nachdem bei Vorbeugeuntersuchungen zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Land Brandenburg in zwei Bienenbeständen in<br />

<strong>Blankenfelde</strong> die Amerikanische Faulbrut am 20. September 2005 amtlich festgestellt wurde, werden auf Grund von § 10 Abs. 1 der<br />

Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738) in der jeweils geltenden Fassung die <strong>Gemeinde</strong>n und Gemarkungen<br />

<strong>Blankenfelde</strong>, <strong>Mahlow</strong>, Dahlewitz und <strong>Die</strong>dersdorf zum Sperrbezirk erklärt.<br />

<strong>Für</strong> den Sperrbezirk gilt folgendes:<br />

Entsprechend § 11 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung sind alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich auf<br />

Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.<br />

Alle Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen in dem o. g. Gebiet, die bisher nicht registriert sind, werden hiermit aufgefordert, sich im<br />

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming,<br />

Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, Tel.: 03371/608 2201 zu melden.<br />

Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.<br />

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte<br />

Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.<br />

Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.<br />

<strong>Die</strong>se Vorschrift findet nach § 11 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung auf Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle,<br />

wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der<br />

Kennzeichnung „Seuchenwachs" abgegeben werden, und Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.<br />

Es wird gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungs-Gerichtsordnung (VwG0) vom 19. März 1991 (BGBLI S 686) in der z. Z. geltenden Fassung<br />

und des § 80 des Tierseuchengesetzes in der jeweils geltenden Fassung die sofortige Vollziehung der Tierseuchenallgemeinverfügung<br />

angeordnet. Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 11 und 13 der Bienenseuchen-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und<br />

können gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und des § 76 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro<br />

geahndet werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift beim Landrat, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde einzulegen. Der Widerspruch hat nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwG0 i.Vm. §<br />

80Tierseuchengesetzes keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass auch bei Einlegung eines Widerspruches die Handlungspflichten aus<br />

dieser Tierseuchenallgemeinverfügung sofort zu erfüllen sind.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Münch Amtstierärztin<br />

Information des Straßenverkehrsamtes Teltow-Fläming<br />

Seit 1. Oktober diesen Jahres werden in Deutschland neue, in den Ländern der EU einheitliche Fahrzeugdokumente eingeführt. Seit diesem Tag<br />

werden in der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausgegeben, und zwar die<br />

• Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)<br />

• Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).<br />

<strong>Für</strong> bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer<br />

Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)<br />

und zugleich auch Teil II (ZBII) ausgestellt werden, da ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung „neu" mit einem Dokument „alt"<br />

nicht möglich ist.<br />

Damit wird die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt.<br />

Eine reine Adressenänderung innerhalb des Landkreises wird mit einem Aufkleber vorgenommen.<br />

<strong>Die</strong> neuen Dokumente und ihre Einträge enthalten fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale, die einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten sollen.<br />

Darüber hinaus wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil I künftig fortlaufend nummeriert.<br />

<strong>Die</strong> für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I<br />

vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesenen Einzeldaten wird verzichtet.<br />

So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typengenehmigung bzw. Allgemeiner Betriebserlaubnis genehmigten Bereifung eingetragen, die<br />

jedoch nicht am Fahrzeug montiert sein muss.<br />

Allerdings gilt: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgenommen werden.<br />

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind nur noch die wichtigsten Daten enthalten. So gibt es z. B. nur noch 2 Haltereintragungen. Durch<br />

das neue Format (A4) und durch die Reduzierung des Datenumfanges ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der<br />

Fahrzeugtechnik die bisher im Brief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen, vorzulegen ist der Fahrzeugbrief bzw. die<br />

Zulassungsbescheinigung Teil II dennoch, um die Verfügungsberechtigung nachweisen zu können.<br />

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein eingezogen und durch die Zulassungsbehörde die Abmeldung im<br />

Fahrzeugbrief vermerkt. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung vermerkt und das Dokument wieder<br />

ausgehändigt. Bei der Wiederinbetriebnahme stehen dem Halter beide Dokumente zur Verfügung und müssen auch vorgelegt werden.<br />

Durch die zusätzlichen Sicherheitsmerkmale steigen die Kosten der Zulassungsbescheinigung Teil II um 0,70 EUR, so dass sich die Gebühr<br />

ebenfalls auf 0,70 EUR erhöht. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 EUR.


<strong>Die</strong> Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Dadurch kann es in der Anfangsphase zu<br />

längeren Bearbeitungszeiten kommen, die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle hoffen auf Ihr Verständnis.<br />

Bei Rückfragen rufen Sie bitte unter (0 33 77) 30 58 11 an.<br />

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Sprechstunde des Bürgermeisters<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> teilt mit, dass die Sprechstunde des Bürgermeisters am Donnerstag, dem 13. Oktober 2005, in <strong>Mahlow</strong><br />

nicht stattfindet. In dringenden Fällen bitten wir um Terminabsprache mit dem Sekretariat des Bürgermeisters (Tel.: 03379/333-116).<br />

Informationen des Hauptamtes<br />

Dank an alle Wahlhelfer<br />

Auf diesem Wege möchte ich mich an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl am 18. September 2005 wenden<br />

und Ihnen meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Sie haben mit Ihrer Arbeit zu einem reibungslosen Ablauf und einem guten<br />

Abschluss der Bundestagswahlen beigetragen. Dank Ihrer hervorragenden Arbeit konnten wir alle Ergebnisse bis 22:05 Uhr an den<br />

Wahlkreisleiter nach Potsdam<br />

melden. Alle Ergebnisse waren vollständig und folgerichtig, so dass es keine Beanstandungen gab.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frau Schiller<br />

Hauptamtsleiterin<br />

Wichtige Informationen des Einwohnermeldeamtes<br />

1. Reisepass<br />

Ab dem 1.November 2005 wird der neue biometriegestützte Reisepass eingeführt. Der Pass wird einen Chip enthalten, in dem zunächst nur ein<br />

digitales Foto mit den Gesichtsmerkmalen des Inhabers gespeichert wird.<br />

<strong>Für</strong> die Antragstellung wird ein Passbild benötigt, das aus Gründen der Biometrietauglichkeit frontal aufgenommen wird. Das bedeutet, dass die<br />

Passbilder in der bisherigen Form (ab 1.11.2005) nicht mehr geeignet sind und von den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes nur noch<br />

bis zum 31. Oktober 2005 entgegengenommen werden.<br />

Ab dem 1.November 2005 können Pässe ohne Biometriemerkmale nicht mehr beantragt werden. <strong>Für</strong> bereits ausgegebene Pässe bestehen<br />

Obergangsregelungen. <strong>Die</strong>se werden auch nach dem 1.11.2005 ihre bis zu 10jährige Gültigkeit behalten.<br />

Auf Grund des technisch bedingten Mehraufwandes erhöht sich die Passgebühr wie folgt:<br />

Pässe mit zehnjähriger Laufzeit: von 26,00 auf 59,00 Euro<br />

Pässe mit fünfjähriger Laufzeit: von 13,00 auf 37,50 Euro.<br />

2. Ausstellung von maschinenlesbaren vorläufigen Reisepässen, vorläufigen Personalausweisen und Kinderreisepässen<br />

Durch den erhöhten Mehraufwand bei der Ausstellung der o.g. neuen vorläufigen Personaldokumente beträgt die Bearbeitungszeit ab sofort 2-3<br />

Tage. <strong>Die</strong> Gebühren betragen:<br />

vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr): 26,00 Euro<br />

vorläufiger Personalausweis: 8,00 Euro<br />

Kinderreisepass (bis 16 Jahre): 13,00 Euro.<br />

Ab 1.11.2005 ist für die Ausstellung einer Kinderreisepasses ein Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, notwendig. Das Lichtbild hat den<br />

gleichen Anforderungen wie unter Pkt. 1 angegeben, zu entsprechen.<br />

Bis zum 31.12.2005 können auch noch Kinderausweise in der herkömmlichen Form ausgestellt werden (Gebühr: 6,00 Euro).<br />

Bitte beachten Sie diese Hinweise bei der Beantragung von Personaldokumenten. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des<br />

Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung (Telefon: 03379/333 125 bis128).<br />

Kommunalservice<br />

Öffentliche Ausschreibungen von Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> wird im Zeitraum Oktober bis Januar folgende Teilleistungen für den Feuerwehrneubau ausschreiben:<br />

Metallbau, Trockenbau, Fliesen, Bodenbeschichtung, Bodenbelag, Schwachstrom, Ausstattung, Schließanlage, Beschilderung, Feuerlöscher,<br />

Druckluftanlage.<br />

Bei Interesse an den Ausschreibungsunterlagen für eines der genannten Gewerke senden Sie bitte Ihre Bewerbung an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> Kommunalservice<br />

Karl-Marx-Str. 4 15827 <strong>Blankenfelde</strong> Fax: 03379 333204,<br />

Öffentliche Ausschreibungen erscheinen im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg:<br />

eComPlus GmbH, Calauer Str. 70, 03048 Cottbus, Tel.: 0355 4303166, Fax: 0355 4303201, www.ausschreibungen-brandenburg.de.<br />

Nach der Veröffentlichung kann jeder Fachbetrieb, der die jeweiligen Leistungen erbringen kann, die Unterlagen unter den in der<br />

Veröffentlichung genannten Bedingungen anfordern.<br />

Informationen Bauamt


Einladung zur Anliegerversammlung Neubau des Geh-/Radweges in der Trebbiner Straße im Roten Dudel von <strong>Mahlow</strong> (von der B 96<br />

bis zur Ziethener Straße)<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong> beabsichtigt, im Jahr 2005/2006 den Geh-/Radweg in der Trebbiner Straße im Roten Dudel von <strong>Mahlow</strong><br />

zu bauen.<br />

In diesem Zusammenhang findet eine Anliegerversammlung statt: Datum: <strong>Die</strong>nstag, den 18.10.2005<br />

Uhrzeit: 18:00 Uhr<br />

Ort: im Clubraum des Vereinshauses <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine Straße 3-5<br />

Während der Versammlung werden die Bürger über das geplante Bauprogramm und die Durchführung der Baumaßnahme informiert.<br />

Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung<br />

der Fragen stehen der Dezernent, Vertreter des Ingenieurbüros und des Bauamtes zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer<br />

sind herzlich eingeladen.<br />

Einladung zur Anliegerversammlung Ausbau des Fliederweges im OT <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong> beabsichtigt, nach Bestätigung der finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2006 den Fliederweg im OT<br />

<strong>Mahlow</strong> grundhaft auszubauen.<br />

In diesem Zusammenhang findet eine Anliegerversammlung statt: Datum: <strong>Die</strong>nstag, den 18.10.2005<br />

Uhrzeit: 19:30 Uhr<br />

Ort: im Clubraum des Vereinshauses <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine Straße 3-5<br />

Während der Versammlung werden die Bürger über das geplante Bauprogramm informiert.<br />

Hier besteht für alleAnlieger, Grundstückseigentümer und für die Wohnungsverwaltung die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme<br />

zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen der Dezernent, Vertreter des Ingenieurbüros und des Bauamtes zur Verfügung. Alle Anwohner,<br />

Grundstückseigentümer und die Wohnungsverwaltung sind herzlich eingeladen.<br />

Einladung zur Anliegerversammlung Ausbau der Weserstraße in <strong>Blankenfelde</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong> beabsichtigt, nach Bestätigung der finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2006 die Weserstraße in<br />

<strong>Blankenfelde</strong> grundhaft auszubauen.<br />

In diesem Zusammenhang findet eine Anliegerversammlung statt: Datum: <strong>Die</strong>nstag, den 08.11.2005<br />

Uhrzeit: 18:00 Uhr<br />

Ort: im Saal der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung in <strong>Blankenfelde</strong>, KarlMarx-Straße 4<br />

Während der Versammlung werden die Bürger über das geplante Bauprogramm informiert.<br />

Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung<br />

der Fragen stehen der Bürgermeister, Vertreter des Ingenieurbüros und des Bauamtes zur Verfügung.<br />

Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen.<br />

Mitteilung des Bauamtes<br />

Das Bauamt gibt bekannt, dass die für den Monat Oktober angekündigte Beitragserhebung für die Herderstraße, Schillerstraße und<br />

Goethestraße (M5) in <strong>Mahlow</strong> auf das Jahr 2006 verschoben wird, da die Prüfung der Abrechnungsunterlagen noch nicht abgeschlossen ist.<br />

Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren M 41<br />

„Campingplatz am Seebad <strong>Mahlow</strong>" im OT <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> hat in ihrer Sitzung am 29.09.2005 beschlossen, den Bebauungsplan M 41<br />

„Campingplatz am Seebad <strong>Mahlow</strong>" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes liegt westlich des Dorfes <strong>Mahlow</strong> an der<br />

L76 und umfasst den markierten Bereich des abgedruckten Kartenausschnitts.<br />

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich<br />

wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten, die für die Neugestaltung oder . Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.<br />

<strong>Die</strong> öffentliche Unterrichtung über die Planung findet in Form einer Bürgerversammlung<br />

am 03. November 2005 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Saal der Verwaltung <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827 <strong>Blankenfelde</strong><br />

statt, bei der die Planung vorgestellt wird und Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung gegeben ist. Außerdem kann im Bauamt der<br />

Verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong>, Karl-Marx-Straße 4, 15827 <strong>Blankenfelde</strong>, Zimmer 141 in der Zeit vom 17.10.2005 bis<br />

28.10.2005 während der Sprechstunden Einblick in die Planung genommen werden.<br />

<strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, den 30.09.2005<br />

gez. Ortwin Baier<br />

Bürgermeister


ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN<br />

WAS ? WANN ? WO ?<br />

Öffnungszeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung „<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong><strong>Mahlow</strong>" im <strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Blankenfelde</strong>, Karl-Marx-Straße 4<br />

Telefon: 03379/333-0 Telefax: 03379/333-200 Internetadresse: www.blankenfelde-mahlow.de E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de<br />

<strong>Die</strong>nstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00- 16:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00- 19:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 -11:00 Uhr<br />

<strong>Die</strong> nächsten <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzungen: Datum Uhrzeit Ort<br />

27.10.2005 19:00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, H.- Heine-Str. 3-5 <strong>Die</strong> nächsten Ausschusssitzungen<br />

Hauptausschuss<br />

20,10.2005 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der <strong>Gemeinde</strong>) Ausschuss für Kultur, und Sport<br />

21.11.2005 19.30 Uhr „Alte Aula", Zossener Damm 2, GT <strong>Blankenfelde</strong><br />

Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales 01.11.2005 19.30 Uhr Ort noch nicht bekannt (Bitte achten Sie auf die Aushänge in den<br />

Schaukästen der <strong>Gemeinde</strong>) Finanzausschuss<br />

09.11.2005 18.30 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der <strong>Gemeinde</strong>) Wirtschaftsausschuss<br />

26.10.2005 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der <strong>Gemeinde</strong>) Bau- und Territorialausschuss<br />

03.11.2005 19.00 Uhr Ort noch nicht bekannt<br />

(Bitte achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen der <strong>Gemeinde</strong>) <strong>Die</strong> nächsten Sitzungen der Ortsbeiräte<br />

Ortsteil Groß Kienitz<br />

17.10.2005 18.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 14, OT Groß Kienitz<br />

Ortsteil <strong>Mahlow</strong><br />

18.10.2005 19.00 Uhr Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, H.- Heine-Str. 3-5, OT <strong>Mahlow</strong><br />

Ortsteil Jühnsdorf<br />

08.11.2005 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 8, OT Jühnsdorf


Ortsteil Dahlewitz<br />

07.11.2005 19.30 Uhr Bürgerhaus Dahlewitz,<br />

Am Bahnhofsschlag 1, OT Dahlewitz Veränderungen über Zeit und Ort der <strong>Gemeinde</strong>vertreter- und Ausschusssitzungen werden in den<br />

Aushängen der <strong>Gemeinde</strong> und unter<br />

www.blankenfelde-mahlow.de bekannt gegeben. Arbeitsgruppe <strong>Blankenfelde</strong><br />

Sprechstunden finden alle 14 Tage dienstags von 18.00 bis 20.00 Uhr in der Alten Aula, Zossener Damm 2 im GT <strong>Blankenfelde</strong> statt.<br />

Schiedsstellen<br />

Ab sofort finden alle Sprechstunden der Schiedsstellen im Verwaltungsgebäude der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong> - <strong>Mahlow</strong>, Karl - Marx - Straße 4<br />

in 15827 <strong>Blankenfelde</strong> statt!<br />

<strong>Die</strong> Schiedsstelle 1 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> ist zuständig für<br />

• GT <strong>Blankenfelde</strong><br />

• OT Dahlewitz<br />

• OT Groß Kienitz<br />

• OT Jühnsdorf<br />

<strong>Die</strong> Schiedsstelle 1 ist telefonisch zu erreichen unter den Telefonnummern: 0 33 708 / 93 00 03 oder 0 33 79 / 37 28 26. Sprechstunde:<br />

Donnerstag 03.11.2005 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 13.10.2005 16.00- 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 20.10.2005 16.00- 18.00 Uhr<br />

<strong>Die</strong> Schiedsstelle 2 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> ist zuständig für • OT <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Die</strong> Schiedsstelle 2 ist telefonisch zu erreichen unter der Telefonnummer: 0 33 79 / 37 57 30.<br />

Sprechstunde: Donnerstag 27.10.2005 15.00 bis 17.00 Uhr Umfassende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet unter www.<br />

schiedsamt.de.<br />

Polizeiposten <strong>Blankenfelde</strong><br />

Berliner Damm 3-4, GT <strong>Blankenfelde</strong>, Telefon: 03379/372742 Sprechzeiten: jeden <strong>Die</strong>nstag 13:00 - 16:00 Uhr<br />

jeden Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Polizeiwache Zossen,<br />

Schulstraße 2, 15806 Zossen, Telefon: 03377/3100<br />

Beratung in Rentenangelegenheiten Versicherten Älteste für die LVA<br />

Frau Theresia Racholdt Telefon: 033708/2 11 69<br />

Versicherten Ältester für die BFA Herr Dr. Karl-Heinz Schniebs Telefon: 033708/2 10 05<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende Hausbesuche im Krankheitsfall erreichen Sie über: 0180/5582223440 oder<br />

über den Notruf 112<br />

<strong>Die</strong> Grundsteuer B im <strong>Gemeinde</strong>haushalt<br />

Durch das Grundgesetz wird den <strong>Gemeinde</strong>n die Finanzhoheit über die Grundsteuererhebung übertragen.<br />

Steuereinnahmen sind keine Entgelte, für die die <strong>Gemeinde</strong> eine spezielle Gegenleistung erbringen muss. Sie dienen allein der Sicherung des<br />

Finanzaufkommens einer <strong>Gemeinde</strong>. Berechnungsfaktor für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Basis<br />

für die Berechnung dieses Messbetrages ist der Einheitswert des Grundstückes, der sich nach den Wertverhältnissen von 1935 berechnet, dies<br />

gilt auch für nach 1935 entstandene Gebäude und Grundstücke. Bei der Berechnung des Einheitswertes werden einige Faktoren werterhöhend<br />

bzw. wertmindernd berücksichtigt, so wird z,B. für<br />

Grundstücke in gesetzlich festgesetzten Lärmschutzbereichen ein Abschlag von max. 10% gewährt.<br />

Ist kein Einheitswert vom Finanzamt festgestellt, wird die Grundsteuer nach der Ersatzbemessung (vereinfachtes Verfahren auf Grundlage der<br />

Wohnfläche) ermittelt.<br />

Der auf beide Verfahren anzuwendende Hebesatz wird jährlich von den <strong>Gemeinde</strong>vertretern beschlossen, seine Höhe richtet sich nach dem<br />

Finanzbedarf der <strong>Gemeinde</strong> (Deckung aller im <strong>Gemeinde</strong>haushalt veranschlagten Leistungen).<br />

Der Hebesatz ist weder Gradmesser für die Entwicklung der Infrastruktur, noch für bestimmte Wohnstandards.<br />

<strong>Die</strong> jährliche Grundsteuer errechnet sich wie folgt:<br />

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz<br />

Grundsteuer<br />

<strong>Die</strong> Grundsteuer B ist ein Teil der eigenen Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong>. <strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> kann sich aber nur zu einem geringen Teil über diese<br />

Einnahmen finanzieren und erhält deshalb auch sogenannte Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes.<br />

Um die Steuerkraft für diesen Finanzausgleich zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n zu vereinheitlichen, legen die Länder einen durchschnittlichen<br />

Hebesatz für die Grundsteuer B fest.<br />

<strong>Die</strong>ser Durchschnittshebesatz ist nicht nur Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen (Einnahmen der <strong>Gemeinde</strong>), sondern<br />

auch für die Berechnung der Kreisumlage (Finanzierung der Landkreise), er liegt derzeit in Brandenburg bei 360 %.<br />

<strong>Die</strong>s führt bei <strong>Gemeinde</strong>n, die unter dem festgelegten Durchschnittshebesatz bleiben, zu einer Anrechnung von Mehreinnahmen, die dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>haushalt tatsächlich nicht zur Verfügung stehen,<br />

Beispiele aktueller Hebesätze Potsdam 490% Brandenburg 450 <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> 300 Kreis TF viele <strong>Gemeinde</strong>n 349-350% Stahnsdorf<br />

420 Berlin 660<br />

Veranstaltungen Kulturverein <strong>Blankenfelde</strong> e.V.<br />

• 14.10.2005<br />

Hinter'm Ofen sitzt ne Maus...<br />

Berliner Moritaten mit Hartmut Klucke


19.30 Uhr „Alte Aula" • 22.10.2005 Lateinamerikanische Lieder und Balladen<br />

Anke Sohr-Dörschner (Rostock) Alejandro Leon Pellegrin (Dresden)<br />

19.30 Uhr „Alte Aula" • 29.10.2005 Kino-Cafd<br />

„ Frida" (USA/Kanada 2002) 19.00 Uhr „Alte Aula"<br />

• 30.10.2005<br />

Solokantaten des 17. und 18. Jahrhunderts<br />

Christine Elisabeth Schäfer Sopran<br />

17.00 Uhr Dorfkirche <strong>Blankenfelde</strong><br />

November<br />

• 05.11.2005<br />

KiK-Klub im Kulturverein Ein Vierteljahrhundert in <strong>Blankenfelde</strong><br />

Hans Chudoba<br />

19.30 Uhr „AIteAula" • 11.11.2005<br />

Spionin Im Haus der Liebe Operettical für eine Sängerin Dagmar Hoffmann, Sopran - Chante de Cour<br />

Herbert Goetz, Piano 19.30 Uhr „Alte Aula" • 16.11.2005 Mit-Menschen im Gespräch Prof, Johanna Wanka Ministerium für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur<br />

Leben und Leistung 19.30 Uhr „Alte Aula"<br />

Freizeithaus OASE<br />

Glasower Damm 101, 15827 <strong>Blankenfelde</strong> Tel.: 03379 - 37 23 95, Fax: 03379 - 20 60 72 E-Mail: oase@jugendarbeit-tf.de<br />

Angebote und Projekte<br />

Am 19.08. fand in der OASE wieder die AG Kochen und backen statt. Unsere Jahrespraktikantin Julia trommelte ein paar Jungs und Mädchen<br />

zusammen um mit ihnen Kuchen zu backen. Daran hatten alle ihren Spaß. <strong>Die</strong> Kochen und Backen AG wird jetzt jeden Freitag stattfinden.<br />

Am 24.08. war BASSBOXXX bei uns zu Besuch. <strong>Die</strong> Jugendlichen kamen von allen Seiten und das Haus war voll. BASSBOXXX beteiligte<br />

sich mit am Sprayerworkshop, gaben Autogramme, ließen sich mit den Besuchern fotografieren und unterhielten sich mit uns.<br />

Der Sprayerworkshop endete am 31.08.05, noch einmal mit allen Teilnehmern<br />

Am 27.08 fand bei uns der Girls Power Day statt. Cz war ein Tag nur für Mädchen. Es küm eine Frau vom Culture an the Road Team und<br />

brachte unseren Mädchen bei, wie man mit Platten umgeht und wie das DJing funktioniert. Das Wetter spielte mit und wir konnten diese<br />

Veranstaltung im Freien durchführen. Alle Mädchen waren mit Begeisterung dabei und hatten sehr viel Spaß.<br />

Ende August gab es zum ersten mal in der OASE ein Kickerturnier. Ein paar Jugendliche ließen sich bei dem warmen Wetter begeistern, daran<br />

teilzunehmen.<br />

Am 4.9. fand in der Sporthalle in der Erich-Klausener-Straße das 3. Fußballturnier des Jugendclubs <strong>Blankenfelde</strong> statt. Alle hatten viel Spaß an<br />

diesem sportlichen Ereignis und gaben ihr Bestes. 5 Mannschaften nahmen teil und wurden wie folgt platziert: 1. Platz- „Small<br />

Devils" , 2. Platz - „Jugendclub <strong>Blankenfelde</strong>", 3. Platz-„Tigers". Aber auch die Spieler des „Jugendfreizeithauses <strong>Blankenfelde</strong>" und die<br />

„Eisbären" spielten mit vollem Einsatz um einen der begehrten Pokale zu gewinnen. Auch im nächsten Jahr veranstalten wir auf jeden Fall<br />

wieder ein Fußballturnier.<br />

Demnächst beginnt in unserem Jugendclub ein Selbstverteidigungskurs für Mädchen und junge Frauen im Alter von 1218 Jahren.<br />

Der Kurs soll helfen Situationen besser einzuschätzen, Gefahren rechtzeitig zu vermeiden, sicher und bestimmt aufzutreten. Bei dem<br />

angebotenen Kurs handelt es sich jedoch nicht um einen Kampfsportkurs und er ist auch kein Garantieschein für Unbesiegbarkeit.<br />

In vier Sitzungen werden folgende Themen behandelt:<br />

- Umgang mit verbalen Angriffen<br />

- Belästigung im Alltag durch Freunde, Familie bzw. Kollegen • Der öffentliche Raum (Disko, Bus, Fußweg)<br />

- Vergewaltigungsversuche Solltet ihr Interesse an diesem Kurs haben bzw. mehr Informationen benötigen meldet euch doch einfach unter Tel.:<br />

03379/321983<br />

Öffnungszeiten: montags - freitags<br />

14.00 - 21.00 Uhr samstags<br />

15.00 - 22.00 Uhr (nach Absprache)<br />

Offene Gruppenangebote:<br />

Montag, 17.00 -19.00 Uhr SportAG (Turnhalle Glasower Damm) Donnerstag, 16.30 - 18.00 Uhr Tanzen (Turnhalle Glasower Damm) Freitag,<br />

16.00 -18.00 Uhr<br />

Kochen, Backen (eigene Ideen)<br />

<strong>Die</strong> OASE - ein Treffpunkt mit vielen Angeboten, Projekten für Jugendliche im Alter von 12 - 27 Jahren.<br />

Wenn Sie gebrauchte Möbel haben, die Sie nicht mehr benötigen, dann bitte nicht entsorgen! Wir suchen dringend Couchen, Sessel und zwei<br />

Tische für unser Freizeithaus (kleine Tische oder Computertische). Wir würden uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit haben, diese bei uns<br />

abzugeben.<br />

Vielen Dank im voraus! Euer OASE-Team<br />

Evangelisch Freikirchliche <strong>Gemeinde</strong><br />

Sonntag, 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde sonstige Zusammenkünfte: Krabbelgruppe, Hauskreis, Bibel-, Jugend- und Frauenstunde<br />

Ev.-Freikirchliche <strong>Gemeinde</strong> (Baptisten) <strong>Blankenfelde</strong>, Waldstraße 2, 15827 <strong>Blankenfelde</strong> (Bhf,), Tel.: 03379/3100 595.<br />

Herbstspülung im Trinkwassernetz<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, der DNWAB gibt bekannt, dass in der Ortslage <strong>Blankenfelde</strong> vom 17.10.2005 bis 21.10.2005 in Zeit von<br />

22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr die jährliche Herbstspülung des Trinkwassernetzes durchgeführt wird.<br />

Ihre<br />

Dahme - Nuthe<br />

Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH


Herbstspülung im Trinkwassernetz<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, der DNWAB gibt bekannt, dass in der Ortslage Dahlewitz vom 31.10.2005 bis 02.11.2005 in Zeit von 07.00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr die jährliche Herbstspülung des<br />

Trinkwassernetzes durchgeführt wird.<br />

Ihre<br />

Dahme - Nuthe<br />

Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH<br />

Schul- und Volkssternwarte Dahlewitz e.V.<br />

Bahnhofstraße 63<br />

15827 Dahlewitz<br />

. <strong>Für</strong> Sternengucker<br />

Im November steht der Mars in Opposition zur Sonne. Er wird in den Novembernächten optimal zu beobachten sein. Auch die Planeten Uranus<br />

und Neptun zeigen sich mit Hilfe des großen Teleskops als kleine Scheibchen.<br />

Da die Nächte wieder länger werden, beginnen wir unsere Beobachtungsabende im November bereits um 19:00 Uhr. <strong>Für</strong> unsere 14tägigen<br />

Planetariumsvorführungen bitten wir aus Gründen der Platzkapazität um telefonische Anmeldung unter einer der unten genannten Rufnummern.<br />

Veranstaltungen im November 2005:<br />

07.11.2005 ab 19.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Hermann<br />

<strong>Die</strong> Planeten Uranus und Neptun sowie die Kugelsternhaufen M2 und M15 werden neben dem Mars lohnende Beobachtungsobjekte sein.<br />

11.11.2005 um 19.00 Uhr Planetarium, „Ein Streifzug durch die Kosmologie" , verantwortlich Herr Kausch<br />

14.11.2005 ab 19.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Ludwig<br />

Kurz vor Vollmond wird dieser im Mittelpunkt des Interesses stehen.<br />

21.11.2005 ab 19.00 Uhr Beobachtungsabend, verantwortlich Herr Dr. Kördel<br />

Vor allem der Mars wird im Mittelpunkt stehen. Des weiteren werden die Kugelsternhaufen M2 und M15 lohnende Objekte sein.<br />

25.11.2005 um 19.00 Uhr Planetarium, „Orientierung am Sternenhimmel" verantwortlich Herr Schierhorn<br />

28.11.2005 ab 19.00 Uhr, verantwortlich Herr Wenzel<br />

Neben dem Mars und dem Andromedanebel werden an diesem Abend die Unterschiede von offenen und Kugelsternhaufen gezeigt.<br />

Informationen zur Arbeit desVereins im Internet unter http:// www.sternwartedahlewitz.de<br />

und telefonische Anfragen wie immer unter 033708 30164 oder unter 03379 320432<br />

Alle Veranstaltungen finden in der Gesamtschule Dahlewitz statt. <strong>Die</strong> Sternwarte ist über den Osteingang der Gesamtschule zu erreichen.<br />

Beachten Sie bitte, dass die Beobachtungen nur durchgeführt werden können, wenn es die Wetterlage zulässt.<br />

Michael Wenzel 1. Vorsitzender<br />

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus<br />

Zossener Damm 39,<br />

15827 <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, GT <strong>Blankenfelde</strong><br />

TeL: 03379/37 26 64/ Fax: 03379/20 79 21 Pfarrer Joachim Busl<br />

Gottesdienstzeiten:<br />

sonn- und feiertags 7.45 Uhr und 9.45 Uhr,<br />

Feiertage, die auf einen Werktag fallen: 18.30 Uhr, montags, donnerstags und samstags: 7.30 Uhr, dienstags 8.00 Uhr, freitags 18.30 Uhr.<br />

Auszug aus dem Einsatzplan des mobilen Geschwindigkeitsmessfahrzeuges der Kreisverwaltung Teltow-Fläming:<br />

13. Oktober 2005: in der Ortslage <strong>Blankenfelde</strong><br />

18. Oktober 2005: in der Ortslage Dabendorf<br />

19. Oktober 2005: in der Ortslage Stülpe<br />

20. Oktober 2005: auf der B 96 in Zossen<br />

24. Oktober 2005: auf der B 246 in Nächst Neuendorf<br />

25. Oktober 2005: in der Ortslage Wünsdorf<br />

27. Oktober 2005: auf der B 115 in Petkus<br />

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung i im Teltow e.V./Sitz <strong>Blankenfelde</strong><br />

15827 <strong>Blankenfelde</strong>, Max-Liebermann-Ring 6<br />

Tel./Fax 03379/320333 (www.-lebenshilfe-im-teltow.de) - Kontaktstätte/Familienentlastender <strong>Die</strong>nst für Kinder Jugendliche und Erwachsene<br />

mit Behinderung und ihre Familien<br />

Bürosprechzeiten (für Terminabsprachen und das persönliche Gespräch)<br />

<strong>Die</strong>nstag 10-14 Uhr und Mittwoch 12-17 Uhr.<br />

Angebote:<br />

- Betreuung/Verhinderungspflege des behind. Angehörigen in unserer Einrichtung oder im häuslichen Umfeld (nach indiv. Absprache)<br />

- Beratung zur Wahrnehmung von Leistungen<br />

- Vermittlung von bedürfnisorientierten Hilfen<br />

- Freizeit- und Ferienangebote Veranstaltungen/FeDi-Freizeitclub<br />

Freizeitnachmittag<br />

immer <strong>Die</strong>nstag, Mittwoch, Donnerstag (14-17 Uhr) Kochclub<br />

19.10./02.11.2005 (15.30-17 Uhr)<br />

Schmökerstunde 25.10./08.11.2005 (Treff: 15.15 Uhr vor der Bibliothek) Sportgruppe<br />

Jeden <strong>Die</strong>nstag 17.30-18.30 Uhr (außer Ferien) Halloweenparty<br />

Samstag, 22.10.2005 (17-19.30 Uhr)


Bowling<br />

29.10.2005 (Treff: 14.45 Uhr vorm Bowlingcenter <strong>Blankenfelde</strong> oder 14 Uhr Lebenshilfe) Anmelden bis 20.10.2005!<br />

Kino 12.11.2005 Fahrt ins CineStar Wildau (Kinobus hält in Zossen, <strong>Blankenfelde</strong> und Ludwigsfelde/Abfahrt ca. 13/13.30 Uhr)<br />

Anmelden bis 03.11.2005! Familientreff<br />

19.10.2005/14.30-17 Uhr (Kaffeeplausch)<br />

„ Wohnen heißt, zu Hause sein" - unter dieser Überschrift findet bei uns am 29.10.2005 (14-17 Uhr) ein Gesprächsnachmittag mit Frau Barbara<br />

Besuden-Krawinkel (Lebenshilfe-Landesverband) und Herrn Jan Rex (Leiter Wohnstätte „Seerose")statt. Hierbei geht es um Wohnformen für<br />

behinderte Menschen, den Ablöseprozeß vom Elternhaus und alles Wissenswerte rund um dieses Thema. Wir laden alle interessierten Eltern zu<br />

diesem Themennachmittag herzlich ein! <strong>Die</strong> Betreuung des behinderten Angehörigen ist im Rahmen eines Freizeitnachmittages abgesichert.<br />

Anmelden bitte bis 15.10.2005!<br />

<strong>Für</strong> die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen !<br />

(Aufbereitet für das Internet von R. Eglin http://www.15831<strong>Mahlow</strong>.de)<br />

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