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SAL Spiel 77 - Lotto

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§ 4 Bekanntgabe der gewinnenden <strong>Spiel</strong>quittungsnummern<br />

(1) Die <strong>Spiel</strong>quittungsnummern, auf welche die Gewinne entfallen, werden durch<br />

Aushang bzw. Auslegung in den Annahmestellen und auf der Homepage www.lottobw.de<br />

der Staatlichen Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH in Stuttgart bekannt gegeben.<br />

(2) Sofern der Gesellschaft Name und Anschrift des Gewinners bekannt sind und<br />

dieser unter der Verwendung einer LOTTO-ServiceCard oder im Rahmen des ABO-<br />

Verfahrens teilgenommen hat, wird der Gewinner schriftlich benachrichtigt.<br />

(3) Der Gewinner kann nach einer <strong>Spiel</strong>teilnahme in einer Annahmestelle in Baden-<br />

Württemberg den Gewinn durch eine Zentralgewinnanforderung in jeder Annahmestelle<br />

oder direkt bei der Gesellschaft geltend machen. Die <strong>Spiel</strong>quittung ist dabei<br />

zurückzugeben. Erforderlichenfalls erhält der <strong>Spiel</strong>teilnehmer, beziehungsweise der<br />

Überbringer der <strong>Spiel</strong>quittung, für die Restlaufzeit eine Ersatzquittung.<br />

(4) Nach Eingang der Zentralgewinnanforderung bei der Gesellschaft erhält der<br />

Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

(1) Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen für die Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>, für LOTTO<br />

6aus49, für die GlücksSpirale, Auswahlwette und 13er-Wette, insbesondere die<br />

Vorschriften für die Geltendmachung der Gewinne, sowie die Bestimmungen für die<br />

ABO-<strong>Spiel</strong>teilnahme und die Kundenkarte mit Serviceleistungen sowie die<br />

Bestimmungen für die <strong>Spiel</strong>teilnahme im Internet, sofern in diesen vorstehenden<br />

Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.<br />

(2) Für die PKW Mercedes SL ist eine Barablösung in Höhe von 79.700,- € möglich.<br />

(3) Für die PKW VW Golf VII ist keine Barablösung möglich.<br />

(4)°Die Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung dieser Sonderauslosung<br />

steht unter Widerrufsvorbehalt der Glücksspielaufsichtsbehörde. Im Falle des Widerrufs<br />

dieser Erlaubnis wird die Sonderauslosung nicht veranstaltet / durchgeführt. Die<br />

<strong>Spiel</strong>verträge zu den Ziehungen am 5. bzw. 8. Dezember 2012 bleiben mit der<br />

Maßgabe bestehen, dass die jeweiligen Ziehungen der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> ohne die<br />

jeweilige Ziehung zur Sonderauslosung stattfinden. Ansprüche auf Durchführung der<br />

Sonderauslosung, auf Schadensersatz und Minderung sind ausgeschlossen.<br />

(5)°Im Falle des Widerrufs der Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der<br />

Sonderauslosung wird dies auf der Homepage der Gesellschaft www.lotto-bw.de<br />

bekannt gegeben. Bei Widerruf der Erlaubnis steht dem <strong>Spiel</strong>teilnehmer bis zum Annahmeschluss<br />

der Ziehung der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> am 5. bzw. 8. Dezember 2012 ein<br />

Rücktrittsrecht vom <strong>Spiel</strong>vertrag zu. Macht der <strong>Spiel</strong>teilnehmer von dem Rücktrittsrecht<br />

keinen Gebrauch, bleibt der <strong>Spiel</strong>vertrag nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 in Kraft.<br />

Karlsruhe, den 15. Oktober 2012<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

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