SAL Spiel 77 - Lotto
SAL Spiel 77 - Lotto
SAL Spiel 77 - Lotto
- TAGS
- spiel
- lotto
- www.lotto-bw.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 4 Bekanntgabe der gewinnenden <strong>Spiel</strong>quittungsnummern<br />
(1) Die <strong>Spiel</strong>quittungsnummern, auf welche die Gewinne entfallen, werden durch<br />
Aushang bzw. Auslegung in den Annahmestellen und auf der Homepage www.lottobw.de<br />
der Staatlichen Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH in Stuttgart bekannt gegeben.<br />
(2) Sofern der Gesellschaft Name und Anschrift des Gewinners bekannt sind und<br />
dieser unter der Verwendung einer LOTTO-ServiceCard oder im Rahmen des ABO-<br />
Verfahrens teilgenommen hat, wird der Gewinner schriftlich benachrichtigt.<br />
(3) Der Gewinner kann nach einer <strong>Spiel</strong>teilnahme in einer Annahmestelle in Baden-<br />
Württemberg den Gewinn durch eine Zentralgewinnanforderung in jeder Annahmestelle<br />
oder direkt bei der Gesellschaft geltend machen. Die <strong>Spiel</strong>quittung ist dabei<br />
zurückzugeben. Erforderlichenfalls erhält der <strong>Spiel</strong>teilnehmer, beziehungsweise der<br />
Überbringer der <strong>Spiel</strong>quittung, für die Restlaufzeit eine Ersatzquittung.<br />
(4) Nach Eingang der Zentralgewinnanforderung bei der Gesellschaft erhält der<br />
Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
(1) Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen für die Lotterie <strong>Spiel</strong> <strong>77</strong>, für LOTTO<br />
6aus49, für die GlücksSpirale, Auswahlwette und 13er-Wette, insbesondere die<br />
Vorschriften für die Geltendmachung der Gewinne, sowie die Bestimmungen für die<br />
ABO-<strong>Spiel</strong>teilnahme und die Kundenkarte mit Serviceleistungen sowie die<br />
Bestimmungen für die <strong>Spiel</strong>teilnahme im Internet, sofern in diesen vorstehenden<br />
Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.<br />
(2) Für die PKW Mercedes SL ist eine Barablösung in Höhe von 79.700,- € möglich.<br />
(3) Für die PKW VW Golf VII ist keine Barablösung möglich.<br />
(4)°Die Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung dieser Sonderauslosung<br />
steht unter Widerrufsvorbehalt der Glücksspielaufsichtsbehörde. Im Falle des Widerrufs<br />
dieser Erlaubnis wird die Sonderauslosung nicht veranstaltet / durchgeführt. Die<br />
<strong>Spiel</strong>verträge zu den Ziehungen am 5. bzw. 8. Dezember 2012 bleiben mit der<br />
Maßgabe bestehen, dass die jeweiligen Ziehungen der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> ohne die<br />
jeweilige Ziehung zur Sonderauslosung stattfinden. Ansprüche auf Durchführung der<br />
Sonderauslosung, auf Schadensersatz und Minderung sind ausgeschlossen.<br />
(5)°Im Falle des Widerrufs der Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der<br />
Sonderauslosung wird dies auf der Homepage der Gesellschaft www.lotto-bw.de<br />
bekannt gegeben. Bei Widerruf der Erlaubnis steht dem <strong>Spiel</strong>teilnehmer bis zum Annahmeschluss<br />
der Ziehung der Lotterie <strong>Spiel</strong>°<strong>77</strong> am 5. bzw. 8. Dezember 2012 ein<br />
Rücktrittsrecht vom <strong>Spiel</strong>vertrag zu. Macht der <strong>Spiel</strong>teilnehmer von dem Rücktrittsrecht<br />
keinen Gebrauch, bleibt der <strong>Spiel</strong>vertrag nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 in Kraft.<br />
Karlsruhe, den 15. Oktober 2012<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
Seite 3 von 3