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SAL GlücksSpirale - Lotto

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Zusatzbestimmungen zu den Teilnahmebedingungen der Lotterie<br />

„<strong>GlücksSpirale</strong>“ für die Ziehungen am 10. und 17. November 2012<br />

Die Staatliche Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH Baden-Württemberg ändert für die <strong>GlücksSpirale</strong>-<br />

Ziehungen am 10. und 17. November 2012 jeweils den Gewinnplan und die dazugehörige<br />

Ermittlung der Gewinne wie unten beschrieben.<br />

§ 1 Gewinnplanänderung und Gewinnberechtigung<br />

(1) Der Gewinnplan wird für die Ziehung am 10. November 2012 um eine zusätzliche<br />

Gewinnklasse erweitert.<br />

Verlost werden im Gebiet des Deutschen Toto- und <strong>Lotto</strong>blocks insgesamt folgende<br />

Gewinne:<br />

66 PKW Mercedes A-Klasse<br />

im Wert von jeweils ca. 22.000,- Euro.<br />

(2) Der Gewinnplan wird für die Ziehung am 17. November 2012 um eine zusätzliche<br />

Gewinnklasse erweitert.<br />

Verlost wird im Gebiet des Deutschen Toto- und <strong>Lotto</strong>blocks folgender Gewinn:<br />

1 Haus mit Grundstück<br />

im Wert von 500.000,- Euro.<br />

(3) Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen kann sich aus organisatorischen<br />

Gründen noch ändern.<br />

(4) Gewinne können alle Spielteilnehmer erzielen, die mit der Staatliche Toto-<strong>Lotto</strong><br />

GmbH Baden-Württemberg, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart (im folgenden<br />

„Gesellschaft“ genannt), jeweils zu den oben genannten Ziehungen Spielverträge<br />

über die Teilnahme an der <strong>GlücksSpirale</strong> abgeschlossen haben.<br />

(5) Teilnahmeberechtigt sind auch Mehrwochenspielverträge aus vorausgegangenen<br />

Ziehungen, deren Laufzeit die oben genannten Ziehungen mit einschließt.<br />

(6) Ein gesonderter Spieleinsatz für die Teilnahme an der Sonderauslosung wird<br />

nicht erhoben.<br />

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(7) Der Gewinn eines PKW Mercedes A-Klasse oder des Hauses mit Grundstück<br />

schließt den Gewinn in einer anderen Gewinnkategorie der <strong>GlücksSpirale</strong> nicht aus.<br />

§ 2 Zuteilung / Zulosung der Gewinne auf die teilnehmenden Unternehmen<br />

(1) Die Zuteilung der PKW-Gewinne auf die einzelnen Unternehmen des Deutschen<br />

<strong>Lotto</strong>- und Totoblocks erfolgt entsprechend dem Anteil der einzelnen Blockpartner<br />

am aktuellen Fondsbestand <strong>GlücksSpirale</strong>.<br />

(2) Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Münster stellt am Samstag, dem<br />

10. November 2012, nach dem letzten Annahmeschluss in einer notariellen Auslosung<br />

die Blockpartner fest, die einen oder mehrere PKW-Gewinne erhalten.<br />

(3) Die Zulosung des Haus-Gewinns auf die einzelnen Unternehmen des Deutschen<br />

<strong>Lotto</strong>- und Totoblocks erfolgt entsprechend dem Anteil der einzelnen Blockpartner<br />

am aktuellen Fondsbestand <strong>GlücksSpirale</strong>.<br />

(4) Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Münster stellt am Samstag, dem<br />

17. November 2012, nach dem letzten Annahmeschluss in einer notariellen Auslosung<br />

den Blockpartner fest, der den Haus-Gewinn erhält.<br />

(5) Die Mitteilung an die beteiligten Unternehmen über die Gewinnverteilung erfolgt<br />

jeweils anschließend per Telefax / E-Mail-Versand.<br />

§ 3 Weiterführung der Sonderauslosung<br />

(1) Mit der Gewinnermittlung für die PKW Mercedes A-Klasse wird in Baden-<br />

Württemberg am Montag, dem 12. November 2012, ab ca. 9:00 Uhr (bis voraussichtlich<br />

12:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Anwesenheit eines<br />

Notars begonnen. Die Sonderauslosung findet öffentlich statt.<br />

(2) Sollte die Gewinnermittlung an diesem Tag nicht beendet werden können, wird<br />

sie am nächsten Tag in Anwesenheit eines Notars fortgesetzt. Über den Ablauf<br />

werden vom Notar Protokolle erstellt.<br />

(3) Die Auslosung der PKW Mercedes A-Klasse erfolgt mittels eines zertifizierten<br />

Zufallszahlengenerators in der Zentrale der Gesellschaft. Aus allen nach § 1<br />

teilnahmeberechtigten Spielverträgen wird der gewinnende Spielvertrag durch<br />

elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators ermittelt.<br />

Sind mehrere Gewinne auf die Gesellschaft entfallen, werden alle gewinnenden<br />

Spielverträge durch elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators<br />

ermittelt.<br />

(4) Mit der Gewinnermittlung für das Haus mit Grundstück wird in Baden-Württemberg,<br />

sofern der Gewinn auf die Gesellschaft entfallen ist, am Montag, dem<br />

19. November 2012, ab ca. 9:00 Uhr (bis voraussichtlich 10:00 Uhr) in den<br />

Geschäftsräumen der Gesellschaft in Anwesenheit eines Notars begonnen. Die<br />

Sonderauslosung findet öffentlich statt.<br />

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(5) Sollte die Gewinnermittlung an diesem Tag nicht beendet werden können, wird<br />

sie am nächsten Tag in Anwesenheit eines Notars fortgesetzt. Über den Ablauf<br />

werden vom Notar Protokolle erstellt.<br />

(6) Die Auslosung des Hauses mit Grundstück erfolgt mittels eines zertifizierten<br />

Zufallszahlengenerators in der Zentrale der Gesellschaft. Aus allen nach § 1<br />

teilnahmeberechtigten Spielverträgen wird der gewinnende Spielvertrag durch<br />

elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators ermittelt.<br />

(7) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ziehungen jeweils auch manuell mit Hilfe eines<br />

anderen sicheren Ziehungsverfahrens durchzuführen.<br />

§ 4 Bekanntgabe der gewinnenden Spielquittungsnummern<br />

(1) Die Spielquittungsnummer, auf die ein Gewinn entfallen ist, wird durch Aushang<br />

bzw. Auslegung in den Annahmestellen und auf der Homepage der Staatliche Toto-<br />

<strong>Lotto</strong> GmbH in Stuttgart bekannt gegeben. Sind mehrere Gewinne auf die Gesellschaft<br />

entfallen, so werden alle Gewinne mit den entsprechenden Spielquittungsnummern<br />

veröffentlicht.<br />

(2) Sofern der Gesellschaft Name und Anschrift des Gewinners bekannt sind und<br />

dieser unter der Verwendung einer LOTTO-ServiceCard oder im Rahmen des ABO-<br />

Verfahrens oder via Internet teilgenommen hat, wird der Gewinner schriftlich<br />

benachrichtigt.<br />

(3) Der Gewinner kann in jeder Annahmestelle in Baden-Württemberg den Gewinn<br />

durch eine Zentralgewinnanforderung oder direkt bei der Gesellschaft geltend<br />

machen. Die Spielquittung ist dabei zurückzugeben. Erforderlichenfalls erhält der<br />

Spielteilnehmer beziehungsweise der Überbringer der Spielquittung für die Restlaufzeit<br />

eine Ersatzquittung.<br />

(4) Nach Eingang der Zentralgewinnanforderung bei der Gesellschaft erhält der<br />

Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

(1) Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen für die Lotterie <strong>GlücksSpirale</strong>,<br />

insbesondere die Vorschriften für die Geltendmachung der Gewinne und die<br />

Haftungsbestimmungen, sowie die Bestimmungen für die ABO-Spielteilnahme und<br />

die Kundenkarte mit Serviceleistungen sowie die Bestimmungen für die<br />

Spielteilnahme im Internet, sofern in diesen vorstehenden Bestimmungen nichts<br />

anderes geregelt ist.<br />

(2) Entfällt ein Gewinn auf ein Vario-Los, so erfolgt eine Überweisung des anteiligen<br />

Hauswertes bzw. des anteiligen PKW-Ablösebetrags.<br />

(3)°Die Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung dieser Sonderauslosung<br />

steht unter Widerrufsvorbehalt der Glücksspielaufsichtsbehörde. Im Falle des Wider-<br />

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ufs dieser Erlaubnis wird die Sonderauslosung nicht veranstaltet / durchgeführt. Die<br />

Spielverträge zu den Ziehungen am 10. November 2012 bzw. 17. November 2012<br />

bleiben mit der Maßgabe bestehen, dass die jeweiligen Ziehungen der Lotterie<br />

<strong>GlücksSpirale</strong> ohne die jeweilige Ziehung zur Sonderauslosung stattfinden.<br />

Ansprüche auf Durchführung der Sonderauslosung, auf Schadensersatz und<br />

Minderung sind ausgeschlossen.<br />

(4)°Im Fall des Widerrufs der Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der<br />

Sonderauslosung wird dies auf der Homepage der Gesellschaft www.lotto-bw.de<br />

bekannt gegeben. Bei Widerruf der Erlaubnis steht dem Spielteilnehmer bis zum<br />

Annahmeschluss der Ziehung der Lotterie <strong>GlücksSpirale</strong> am 10. November 2012<br />

bzw. 17. November 2012 ein Rücktrittsrecht vom Spielvertrag zu. Macht der Spielteilnehmer<br />

von dem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleibt der Spielvertrag nach<br />

Maßgabe von § 5 Abs. 3 in Kraft.<br />

Karlsruhe, den 29. August 2012<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

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