SAL GlücksSpirale - Lotto
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Zusatzbestimmungen zu den Teilnahmebedingungen der Lotterie<br />
„<strong>GlücksSpirale</strong>“ für die Ziehungen am 10. und 17. November 2012<br />
Die Staatliche Toto-<strong>Lotto</strong> GmbH Baden-Württemberg ändert für die <strong>GlücksSpirale</strong>-<br />
Ziehungen am 10. und 17. November 2012 jeweils den Gewinnplan und die dazugehörige<br />
Ermittlung der Gewinne wie unten beschrieben.<br />
§ 1 Gewinnplanänderung und Gewinnberechtigung<br />
(1) Der Gewinnplan wird für die Ziehung am 10. November 2012 um eine zusätzliche<br />
Gewinnklasse erweitert.<br />
Verlost werden im Gebiet des Deutschen Toto- und <strong>Lotto</strong>blocks insgesamt folgende<br />
Gewinne:<br />
66 PKW Mercedes A-Klasse<br />
im Wert von jeweils ca. 22.000,- Euro.<br />
(2) Der Gewinnplan wird für die Ziehung am 17. November 2012 um eine zusätzliche<br />
Gewinnklasse erweitert.<br />
Verlost wird im Gebiet des Deutschen Toto- und <strong>Lotto</strong>blocks folgender Gewinn:<br />
1 Haus mit Grundstück<br />
im Wert von 500.000,- Euro.<br />
(3) Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen kann sich aus organisatorischen<br />
Gründen noch ändern.<br />
(4) Gewinne können alle Spielteilnehmer erzielen, die mit der Staatliche Toto-<strong>Lotto</strong><br />
GmbH Baden-Württemberg, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart (im folgenden<br />
„Gesellschaft“ genannt), jeweils zu den oben genannten Ziehungen Spielverträge<br />
über die Teilnahme an der <strong>GlücksSpirale</strong> abgeschlossen haben.<br />
(5) Teilnahmeberechtigt sind auch Mehrwochenspielverträge aus vorausgegangenen<br />
Ziehungen, deren Laufzeit die oben genannten Ziehungen mit einschließt.<br />
(6) Ein gesonderter Spieleinsatz für die Teilnahme an der Sonderauslosung wird<br />
nicht erhoben.<br />
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(7) Der Gewinn eines PKW Mercedes A-Klasse oder des Hauses mit Grundstück<br />
schließt den Gewinn in einer anderen Gewinnkategorie der <strong>GlücksSpirale</strong> nicht aus.<br />
§ 2 Zuteilung / Zulosung der Gewinne auf die teilnehmenden Unternehmen<br />
(1) Die Zuteilung der PKW-Gewinne auf die einzelnen Unternehmen des Deutschen<br />
<strong>Lotto</strong>- und Totoblocks erfolgt entsprechend dem Anteil der einzelnen Blockpartner<br />
am aktuellen Fondsbestand <strong>GlücksSpirale</strong>.<br />
(2) Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Münster stellt am Samstag, dem<br />
10. November 2012, nach dem letzten Annahmeschluss in einer notariellen Auslosung<br />
die Blockpartner fest, die einen oder mehrere PKW-Gewinne erhalten.<br />
(3) Die Zulosung des Haus-Gewinns auf die einzelnen Unternehmen des Deutschen<br />
<strong>Lotto</strong>- und Totoblocks erfolgt entsprechend dem Anteil der einzelnen Blockpartner<br />
am aktuellen Fondsbestand <strong>GlücksSpirale</strong>.<br />
(4) Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Münster stellt am Samstag, dem<br />
17. November 2012, nach dem letzten Annahmeschluss in einer notariellen Auslosung<br />
den Blockpartner fest, der den Haus-Gewinn erhält.<br />
(5) Die Mitteilung an die beteiligten Unternehmen über die Gewinnverteilung erfolgt<br />
jeweils anschließend per Telefax / E-Mail-Versand.<br />
§ 3 Weiterführung der Sonderauslosung<br />
(1) Mit der Gewinnermittlung für die PKW Mercedes A-Klasse wird in Baden-<br />
Württemberg am Montag, dem 12. November 2012, ab ca. 9:00 Uhr (bis voraussichtlich<br />
12:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Anwesenheit eines<br />
Notars begonnen. Die Sonderauslosung findet öffentlich statt.<br />
(2) Sollte die Gewinnermittlung an diesem Tag nicht beendet werden können, wird<br />
sie am nächsten Tag in Anwesenheit eines Notars fortgesetzt. Über den Ablauf<br />
werden vom Notar Protokolle erstellt.<br />
(3) Die Auslosung der PKW Mercedes A-Klasse erfolgt mittels eines zertifizierten<br />
Zufallszahlengenerators in der Zentrale der Gesellschaft. Aus allen nach § 1<br />
teilnahmeberechtigten Spielverträgen wird der gewinnende Spielvertrag durch<br />
elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators ermittelt.<br />
Sind mehrere Gewinne auf die Gesellschaft entfallen, werden alle gewinnenden<br />
Spielverträge durch elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators<br />
ermittelt.<br />
(4) Mit der Gewinnermittlung für das Haus mit Grundstück wird in Baden-Württemberg,<br />
sofern der Gewinn auf die Gesellschaft entfallen ist, am Montag, dem<br />
19. November 2012, ab ca. 9:00 Uhr (bis voraussichtlich 10:00 Uhr) in den<br />
Geschäftsräumen der Gesellschaft in Anwesenheit eines Notars begonnen. Die<br />
Sonderauslosung findet öffentlich statt.<br />
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(5) Sollte die Gewinnermittlung an diesem Tag nicht beendet werden können, wird<br />
sie am nächsten Tag in Anwesenheit eines Notars fortgesetzt. Über den Ablauf<br />
werden vom Notar Protokolle erstellt.<br />
(6) Die Auslosung des Hauses mit Grundstück erfolgt mittels eines zertifizierten<br />
Zufallszahlengenerators in der Zentrale der Gesellschaft. Aus allen nach § 1<br />
teilnahmeberechtigten Spielverträgen wird der gewinnende Spielvertrag durch<br />
elektronische Ziehung mittels eines zertifizierten Zufallszahlengenerators ermittelt.<br />
(7) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ziehungen jeweils auch manuell mit Hilfe eines<br />
anderen sicheren Ziehungsverfahrens durchzuführen.<br />
§ 4 Bekanntgabe der gewinnenden Spielquittungsnummern<br />
(1) Die Spielquittungsnummer, auf die ein Gewinn entfallen ist, wird durch Aushang<br />
bzw. Auslegung in den Annahmestellen und auf der Homepage der Staatliche Toto-<br />
<strong>Lotto</strong> GmbH in Stuttgart bekannt gegeben. Sind mehrere Gewinne auf die Gesellschaft<br />
entfallen, so werden alle Gewinne mit den entsprechenden Spielquittungsnummern<br />
veröffentlicht.<br />
(2) Sofern der Gesellschaft Name und Anschrift des Gewinners bekannt sind und<br />
dieser unter der Verwendung einer LOTTO-ServiceCard oder im Rahmen des ABO-<br />
Verfahrens oder via Internet teilgenommen hat, wird der Gewinner schriftlich<br />
benachrichtigt.<br />
(3) Der Gewinner kann in jeder Annahmestelle in Baden-Württemberg den Gewinn<br />
durch eine Zentralgewinnanforderung oder direkt bei der Gesellschaft geltend<br />
machen. Die Spielquittung ist dabei zurückzugeben. Erforderlichenfalls erhält der<br />
Spielteilnehmer beziehungsweise der Überbringer der Spielquittung für die Restlaufzeit<br />
eine Ersatzquittung.<br />
(4) Nach Eingang der Zentralgewinnanforderung bei der Gesellschaft erhält der<br />
Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
(1) Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen für die Lotterie <strong>GlücksSpirale</strong>,<br />
insbesondere die Vorschriften für die Geltendmachung der Gewinne und die<br />
Haftungsbestimmungen, sowie die Bestimmungen für die ABO-Spielteilnahme und<br />
die Kundenkarte mit Serviceleistungen sowie die Bestimmungen für die<br />
Spielteilnahme im Internet, sofern in diesen vorstehenden Bestimmungen nichts<br />
anderes geregelt ist.<br />
(2) Entfällt ein Gewinn auf ein Vario-Los, so erfolgt eine Überweisung des anteiligen<br />
Hauswertes bzw. des anteiligen PKW-Ablösebetrags.<br />
(3)°Die Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung dieser Sonderauslosung<br />
steht unter Widerrufsvorbehalt der Glücksspielaufsichtsbehörde. Im Falle des Wider-<br />
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ufs dieser Erlaubnis wird die Sonderauslosung nicht veranstaltet / durchgeführt. Die<br />
Spielverträge zu den Ziehungen am 10. November 2012 bzw. 17. November 2012<br />
bleiben mit der Maßgabe bestehen, dass die jeweiligen Ziehungen der Lotterie<br />
<strong>GlücksSpirale</strong> ohne die jeweilige Ziehung zur Sonderauslosung stattfinden.<br />
Ansprüche auf Durchführung der Sonderauslosung, auf Schadensersatz und<br />
Minderung sind ausgeschlossen.<br />
(4)°Im Fall des Widerrufs der Erlaubnis zur Veranstaltung und Durchführung der<br />
Sonderauslosung wird dies auf der Homepage der Gesellschaft www.lotto-bw.de<br />
bekannt gegeben. Bei Widerruf der Erlaubnis steht dem Spielteilnehmer bis zum<br />
Annahmeschluss der Ziehung der Lotterie <strong>GlücksSpirale</strong> am 10. November 2012<br />
bzw. 17. November 2012 ein Rücktrittsrecht vom Spielvertrag zu. Macht der Spielteilnehmer<br />
von dem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleibt der Spielvertrag nach<br />
Maßgabe von § 5 Abs. 3 in Kraft.<br />
Karlsruhe, den 29. August 2012<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
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