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September 2010 - Lotto Brandenburg

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- auf Grund von Meldungen Dritter weiß oder<br />

- auf Grund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen muss,<br />

dass die betreffende Person<br />

- spielsuchtgefährdet ist oder<br />

- überschuldet ist,<br />

- ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder<br />

- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder<br />

Vermögen stehen.<br />

8<br />

13. Beim Vorliegen einer Spielersperre wird die LOTTOCARD der betreffenden<br />

Person gesperrt, so dass eine Spielteilnahme mit der LOTTOCARD nicht mehr möglich<br />

ist bzw. wird die Bestellung der LOTTOCARD abgelehnt.<br />

§ 13 Ziehung der Gewinnzahl<br />

III. Gewinnermittlung<br />

1. Für Spiel 77 finden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine am<br />

Samstag statt; bei jeder Ziehung wird jeweils eine 7-stellige Zahl aus dem<br />

Zahlenbereich von 0 000 000 bis 9 999 999 als Gewinnzahl ermittelt.<br />

2. Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt das Unternehmen. Die Ziehungen<br />

sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher oder behördlich<br />

genehmigter Aufsicht statt.<br />

§ 14 Auswertung<br />

1. Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder<br />

physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten.<br />

2. Die Auswertung erfolgt auf Grund der Gewinnzahl.<br />

§ 15 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen,<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

1. Von den Spieleinsätzen werden theoretisch 42,40 % als Gewinnsumme nach<br />

Maßgabe der folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet.<br />

Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko<br />

des vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

werden auf ganze Zahlen gerundet angegeben.<br />

2. Die Gewinnsumme wird gemäß nachstehendem Gewinnplan ausgeschüttet.<br />

A Gewinnklasse 1<br />

Es gewinnen die teilnehmenden Spielverträge, deren Losnummer<br />

mit der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmt

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