September 2010 - Lotto Brandenburg
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§ 2 Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen<br />
2<br />
1. Für die Teilnahme an den Ziehungen des Spiel 77 sind allein diese<br />
Teilnahmebedingungen des Unternehmens einschließlich Sonderbedingungen (z.B.<br />
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme am L-DORADO, Ergänzende Bedingungen für<br />
das Dauerspiel (ABO), Teilnahmebedingungen für Sonderauslosungen) maßgebend.<br />
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Spielscheinen, die auf<br />
nicht mehr geltenden Teilnahmebedingungen beruhen, sind ungültig. Der<br />
Spielteilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen einschließlich<br />
Sonderbedingungen mit Abgabe des Spielscheines (Eingabebeleg) bei der<br />
Annahmestelle (nachfolgend <strong>Lotto</strong>-Verkaufsstelle genannt) bzw. mit der Erklärung,<br />
mittels Quicktipp, Barcode-Karte, LOTTOCARD oder bereits vorhandener Spielquittung<br />
als Eingabebeleg teilnehmen zu wollen, als verbindlich an.<br />
2. Die Teilnahmebedingungen sind in den <strong>Lotto</strong>-Verkaufsstellen einzusehen bzw.<br />
erhältlich. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der<br />
Teilnahmebedingungen sowie für Sonderbedingungen. Das Unternehmen behält sich<br />
eine andere Form der Bekanntgabe vor.<br />
§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des Spiel 77<br />
1. Im Rahmen des Spiel 77 werden wöchentlich zwei Ziehungen, eine am Mittwoch<br />
und eine am Samstag, durchgeführt. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis<br />
zum Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale<br />
fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Ziehung teil, die dem Annahmeschluss<br />
folgt.<br />
2. Die Teilnahme erfolgt an einer oder mehreren Mittwochs- und/oder<br />
Samstagsziehungen (Spielzeitraum).<br />
3. Die Teilnahme an der Mittwochs- oder Samstagsziehung des Spiel 77<br />
(Zusatzlotterie) und der Spielzeitraum richten sich nach der Teilnahme an den vom<br />
Unternehmen durchgeführten Hauptlotterien und -wetten nach § 3 Absatz 4 und 5.<br />
4. An der Mittwochsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der vom<br />
Unternehmen durchgeführten Hauptlotterien und -wetten teilnehmen, deren<br />
Gewinnermittlung in der Regel am selben Mittwoch oder am folgenden Donnerstag<br />
oder Freitag beginnt.<br />
5. An der Samstagsziehung des Spiel 77 können nur die Teilnehmer der vom<br />
Unternehmen durchgeführten Hauptlotterien und -wetten teilnehmen, deren<br />
Gewinnermittlung in der Regel am selben Samstag oder am folgenden Sonntag,<br />
Montag oder Dienstag beginnt.<br />
6. In diesen Fällen nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum<br />
Annahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oder Samstagsziehung zur Zentrale<br />
fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Ziehungen teil, die dem Annahmeschluss<br />
folgt/folgen.