05.02.2013 Aufrufe

Dauerspiel (ABO) - Lotto Brandenburg

Dauerspiel (ABO) - Lotto Brandenburg

Dauerspiel (ABO) - Lotto Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stande und der bisherige Spielvertrag endet. Der Spielteilnehmer wird vom Unternehmen<br />

darüber schriftlich informiert.<br />

§ 5 Gewinnauszahlung<br />

1. Alle Gewinne je <strong>Dauerspiel</strong>vertrag (<strong>ABO</strong>) werden auf das in der Einzugsermächtigung<br />

angegebene Konto ohne Gebührenabzug überwiesen.<br />

2. Die Gewinnauszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung durch Überweisung auf das<br />

vom Spielteilnehmer angegebene Konto.<br />

3. Spielteilnehmer, die einen Gewinn von mehr als € 10.000,00 erzielt haben, erhalten<br />

eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Angebot der Wahl eines anderen Auszahlweges.<br />

4. Bei Sachgewinnen und Geldgewinnen ab € 10.000,00 aus Sonderauslosungen<br />

erhält der Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

5. Die Reklamationsfrist beträgt 13 Wochen ab der letzten Ziehung des<br />

Teilnahmezeitraumes.<br />

§ 6 Vertragsänderungen<br />

1. Während der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) LOTTO 6aus49 und GlücksSpirale sind<br />

Änderungen des Spielvertrages (Voraussagen, Teilnahme an den Zusatzlotterien Spiel 77/<br />

SUPER 6) innerhalb der sechswöchigen bzw. zehnwöchigen Teilnahmedauer ausgeschlossen.<br />

Bei der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> KENO sind Änderungen des Spielvertrages<br />

(Voraussagen, Teilnahme an der Zusatzlotterie plus 5) innerhalb der vierwöchigen<br />

Teilnahmedauer ausgeschlossen. Änderungen sind nur möglich, wenn der bestehende<br />

Spielvertrag gemäß § 9 Absatz 1 schriftlich gekündigt und ein neuer Spielvertrag mit dem<br />

Unternehmen abgeschlossen wird.<br />

2. Absatz 1 gilt nicht für Änderungen der ergänzenden Bedingungen für das <strong>Dauerspiel</strong><br />

und der Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49, die GlücksSpirale, das Spiel 77, die<br />

SUPER 6 sowie KENO und plus 5 durch das Unternehmen.<br />

§ 7 Anschriften-, Namens- und Kontoänderungen<br />

1. Der Spielteilnehmer hat dem Unternehmen unverzüglich und grundsätzlich schriftlich<br />

Anschriften-, Namens- oder Kontenänderungen mitzuteilen.<br />

2. Das Unternehmen gewährleistet die Berücksichtigung von Änderungen des<br />

Einzugskontos mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf des jeweiligen Teilnahmezeitraumes.<br />

§ 8 Spielgeheimnis, Datenschutz<br />

1. Das Unternehmen wahrt das Spielgeheimnis. Insbesondere darf der Name und die<br />

Anschrift des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />

werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.<br />

2. Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer angegebenen<br />

personenbezogenen Daten für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung<br />

von Spielverträgen sowie für den Vollzug gesetzlich vorgeschriebener Identifikationsprüfungen<br />

und Spielersperren im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

3. Das Unternehmen erhebt bei der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) vom Spielteilnehmer<br />

folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, vollständige Adresse, Geburtsdatum,<br />

Geburtsort, inländische Bankverbindung, ggf. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse<br />

sowie ggf. Geburtsname.<br />

4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur insoweit und zu dem Zweck, wie es<br />

für den Abschluss, die Durchführung oder Abwicklung von Spielaufträgen oder den Vollzug<br />

gesetzlich vorgeschriebener Spielersperren im Rahmen der Teilnahme der Gesellschaft am<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem erforderlich ist.<br />

5. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten kann auch zu Zwecken der Beratung und<br />

Information für Angebote des Unternehmens erfolgen. Dieser Nutzung kann jederzeit widersprochen<br />

werden. Die erhobenen Daten werden nicht zum Zwecke des Adresshandels und/<br />

oder für Werbung fremder Unternehmen genutzt.<br />

§ 9 Kündigung<br />

1. Die Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) kann mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf<br />

des jeweiligen Teilnahmezeitraumes durch den Spielteilnehmer schriftlich gekündigt werden.<br />

Diese Frist ist eingehalten, wenn das Kündigungsschreiben dem Unternehmen fristgemäß<br />

zugegangen ist.<br />

2. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das<br />

Unternehmen kann gegenüber dem Spielteilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit den<br />

Rücktritt vom Spielvertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn der Verdacht<br />

einer strafbaren Handlung besteht, wenn eine Spielersperre vorliegt, wenn die Sicherheit<br />

des Spielgeschäftes nicht gewährleistet, die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich<br />

oder die Abbuchung des Spieleinsatzes im Lastschriftverfahren nicht gewährleistet ist.<br />

3. Im Fall der außerordentlichen Kündigung bzw. beim Rücktritt vom Spielvertrag durch<br />

das Unternehmen werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr anteilig zurückbezahlt.<br />

Weiter gehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.<br />

§ 10 Erlöschen von Ansprüchen<br />

1. Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen,<br />

wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

2. Ebenfalls erlöschen<br />

– alle Schadenersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend<br />

gemacht werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken<br />

beruhen sowie<br />

– alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren<br />

gegen das Unternehmen sowie seine <strong>Lotto</strong>-Verkaufsstellen,<br />

soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung<br />

des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für<br />

Schadenersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen des Unternehmens für die Lotterien LOTTO<br />

6aus49, GlücksSpirale, KENO, Spiel 77, SUPER 6 und plus 5 insbesondere die dort aufgeführten<br />

Haftungsbestimmungen.<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Diese ergänzenden Bedingungen für das <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) treten am Montag, 11. April 2011<br />

in Kraft. Die bisherigen treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.<br />

LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH<br />

Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam<br />

Tel.: 03 31 / 64 56 - 0, Fax: 03 31 / 64 56 - 456<br />

E-Mail: zentrale@lotto-brandenburg.de<br />

Internet: www.lotto-brandenburg.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!