Dauerspiel (ABO) - Lotto Brandenburg
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Stande und der bisherige Spielvertrag endet. Der Spielteilnehmer wird vom Unternehmen<br />
darüber schriftlich informiert.<br />
§ 5 Gewinnauszahlung<br />
1. Alle Gewinne je <strong>Dauerspiel</strong>vertrag (<strong>ABO</strong>) werden auf das in der Einzugsermächtigung<br />
angegebene Konto ohne Gebührenabzug überwiesen.<br />
2. Die Gewinnauszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung durch Überweisung auf das<br />
vom Spielteilnehmer angegebene Konto.<br />
3. Spielteilnehmer, die einen Gewinn von mehr als € 10.000,00 erzielt haben, erhalten<br />
eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Angebot der Wahl eines anderen Auszahlweges.<br />
4. Bei Sachgewinnen und Geldgewinnen ab € 10.000,00 aus Sonderauslosungen<br />
erhält der Gewinner eine schriftliche Benachrichtigung.<br />
5. Die Reklamationsfrist beträgt 13 Wochen ab der letzten Ziehung des<br />
Teilnahmezeitraumes.<br />
§ 6 Vertragsänderungen<br />
1. Während der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) LOTTO 6aus49 und GlücksSpirale sind<br />
Änderungen des Spielvertrages (Voraussagen, Teilnahme an den Zusatzlotterien Spiel 77/<br />
SUPER 6) innerhalb der sechswöchigen bzw. zehnwöchigen Teilnahmedauer ausgeschlossen.<br />
Bei der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> KENO sind Änderungen des Spielvertrages<br />
(Voraussagen, Teilnahme an der Zusatzlotterie plus 5) innerhalb der vierwöchigen<br />
Teilnahmedauer ausgeschlossen. Änderungen sind nur möglich, wenn der bestehende<br />
Spielvertrag gemäß § 9 Absatz 1 schriftlich gekündigt und ein neuer Spielvertrag mit dem<br />
Unternehmen abgeschlossen wird.<br />
2. Absatz 1 gilt nicht für Änderungen der ergänzenden Bedingungen für das <strong>Dauerspiel</strong><br />
und der Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49, die GlücksSpirale, das Spiel 77, die<br />
SUPER 6 sowie KENO und plus 5 durch das Unternehmen.<br />
§ 7 Anschriften-, Namens- und Kontoänderungen<br />
1. Der Spielteilnehmer hat dem Unternehmen unverzüglich und grundsätzlich schriftlich<br />
Anschriften-, Namens- oder Kontenänderungen mitzuteilen.<br />
2. Das Unternehmen gewährleistet die Berücksichtigung von Änderungen des<br />
Einzugskontos mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf des jeweiligen Teilnahmezeitraumes.<br />
§ 8 Spielgeheimnis, Datenschutz<br />
1. Das Unternehmen wahrt das Spielgeheimnis. Insbesondere darf der Name und die<br />
Anschrift des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben<br />
werden. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.<br />
2. Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer angegebenen<br />
personenbezogenen Daten für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung<br />
von Spielverträgen sowie für den Vollzug gesetzlich vorgeschriebener Identifikationsprüfungen<br />
und Spielersperren im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />
3. Das Unternehmen erhebt bei der Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) vom Spielteilnehmer<br />
folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, vollständige Adresse, Geburtsdatum,<br />
Geburtsort, inländische Bankverbindung, ggf. Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse<br />
sowie ggf. Geburtsname.<br />
4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur insoweit und zu dem Zweck, wie es<br />
für den Abschluss, die Durchführung oder Abwicklung von Spielaufträgen oder den Vollzug<br />
gesetzlich vorgeschriebener Spielersperren im Rahmen der Teilnahme der Gesellschaft am<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem erforderlich ist.<br />
5. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten kann auch zu Zwecken der Beratung und<br />
Information für Angebote des Unternehmens erfolgen. Dieser Nutzung kann jederzeit widersprochen<br />
werden. Die erhobenen Daten werden nicht zum Zwecke des Adresshandels und/<br />
oder für Werbung fremder Unternehmen genutzt.<br />
§ 9 Kündigung<br />
1. Die Teilnahme am <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) kann mit einer Frist von drei Wochen vor Ablauf<br />
des jeweiligen Teilnahmezeitraumes durch den Spielteilnehmer schriftlich gekündigt werden.<br />
Diese Frist ist eingehalten, wenn das Kündigungsschreiben dem Unternehmen fristgemäß<br />
zugegangen ist.<br />
2. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das<br />
Unternehmen kann gegenüber dem Spielteilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit den<br />
Rücktritt vom Spielvertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn der Verdacht<br />
einer strafbaren Handlung besteht, wenn eine Spielersperre vorliegt, wenn die Sicherheit<br />
des Spielgeschäftes nicht gewährleistet, die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich<br />
oder die Abbuchung des Spieleinsatzes im Lastschriftverfahren nicht gewährleistet ist.<br />
3. Im Fall der außerordentlichen Kündigung bzw. beim Rücktritt vom Spielvertrag durch<br />
das Unternehmen werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr anteilig zurückbezahlt.<br />
Weiter gehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.<br />
§ 10 Erlöschen von Ansprüchen<br />
1. Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen,<br />
wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes<br />
gerichtlich geltend gemacht werden.<br />
2. Ebenfalls erlöschen<br />
– alle Schadenersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend<br />
gemacht werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer Risiken<br />
beruhen sowie<br />
– alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren<br />
gegen das Unternehmen sowie seine <strong>Lotto</strong>-Verkaufsstellen,<br />
soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung<br />
des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für<br />
Schadenersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen des Unternehmens für die Lotterien LOTTO<br />
6aus49, GlücksSpirale, KENO, Spiel 77, SUPER 6 und plus 5 insbesondere die dort aufgeführten<br />
Haftungsbestimmungen.<br />
§ 12 Inkrafttreten<br />
Diese ergänzenden Bedingungen für das <strong>Dauerspiel</strong> (<strong>ABO</strong>) treten am Montag, 11. April 2011<br />
in Kraft. Die bisherigen treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.<br />
LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH<br />
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