FRANKFURTmagazin - CDU-Kreisverband Frankfurt am Main

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05.02.2013 Aufrufe

Die Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes haben viele Menschen verunsichert. Die nachfolgenden Informationen geben über Neuregelungen Auskunft, die insbesondere Patienten und Versicherte betreffen. Von Erika Steinbach 1. Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Überweist ein Arzt den Patienten zur Anschlussbehandlung an einen anderen Arzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen. Keine Gebühr zahlen Kinder bis zum 18. Lebensjahr. 2. Krankenhaus/Rehabilitationseinrichtung: Für jeden Tag im Krankenhaus und/oder in stationärer Rehabilitation zahlt der Patient in Zukunft 10 Euro, max. 28 Tage pro Kalenderjahr. 3. Arzneimittelzuzahlung: Die bislang packungsgrößenbezogene Zuzahlung wird umgestellt auf eine prozentuale Zuzahlung. Bei Medikamenten auf Rezept trägt ab 1. Januar der Patient 10% des Preises selbst, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kostet ein Medikament also z.B. 30 Euro, zahlt der Patient 5 Euro dazu. Kostet es 60 Euro, zahlt er 6 Euro selbst usw. 4. Heil- und Hilfsmittel: Zuzahlungsregelungen in Höhe von 10% gelten auch für den Heil- und Hilfsmittelbereich, also für Massagen oder Krankengymnastik (Heilmittel) sowie Rollstühle oder Hörgeräte (Hilfsmittel) und häusliche Krankenpflege. Bei Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10% des Hilfsmittelpreises; bei zum 10 Berlin Zentrale Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung Erika Steinbach Bundestagsabgeordnete Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10% je Packung jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation, bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. 5. Belastungsobergrenze: Insgesamt dürfen die Zuzahlungen für Praxisgebühr, Krankenhaus, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel usw. 2% des Bruttogehaltes der Patienten (bei chronisch Kranken: 1%) nicht übersteigen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen generell befreit. 6. Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel: Diese werden ab Janu- Zum 1. Januar 2004 aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ar 2004 grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse erstattet, allerdings können die Ärzte bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Arzneimittelrichtlinien wie bisher verordnen. Die Arzneimittelrichtlinien bestimmen die Indikationen, in denen der Arzt weiterhin zulasten der GKV sog. nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen kann. 7. Leistungsausgrenzungen: ✗ Sterbegeld ✗ sog. nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ✗ Entbindungsgeld ✗ Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, wie z.B. Mittel gegen erektile Dysfunktion, werden von der Erstattungspflicht der Krankenkassen ausgenommen. 8. Begrenzung des Leistungsanspruchs: Bei Sehhilfen: Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollen- Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern Mill. Euro 1999 2000 2001 Ausgabenträger insgesamt 214.270 218.784 225.931 Öffentliche Haushalte 17.121 17.380 17.535 Gesetzliche Krankenversicherung 121.636 124.393 128.865 Soziale Pflegeversicherung 15.216 15.638 15.895 Gesetzliche Rentenversicherung 3.582 3.941 4.091 Gesetzliche Unfallversicherung 3.756 3.795 3.868 Private Krankenversicherung 17.206 17.868 18.677 Arbeitgeber 9.094 9.201 9.215 Private Haushalte und private Organisationen o. E. 26.658 26.567 27.785 Nachrichtlich: Gesamtgesundheitsausgaben (OECD) 210 426 214 858 222 003 Laufende Gesundheitsausgaben (OECD) 204 244 208 853 215 728 Einkommensleistungen 64 215 64 785 67 498 Stand: 24.4.2003 © Statistisches Bundesamt Deutschland 2003

dung des 18. Lebensjahres sowie schwer sehbehinderte Versicherte. Bei künstlicher Befruchtung und Sterilisation: Der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wird eingeschränkt. Übernommen werden künftig drei Behandlungsversuche. Die Altersgrenzen werden festgesetzt auf 25 bis 40 Lebensjahre bei Frauen bzw. bis zu 50 Lebensjahren bei Männern. Es muss ein Eigenanteil in Höhe von 50% übernommen werden. Bei ambulanten Fahrkosten: Fahrkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten werden in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen gelten nur nach Genehmigung durch die Krankenkassen. 9. Beiträge aus Versorgungsbezügen: Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern werden künftig nicht mehr mit dem ermäßigten, sondern mit dem vollen Beitragssatz belegt. 10. Sozialhilfeempfänger: Nicht in der GKV Versicherte, werden künftig mit GKV-Versicherten gleich behandelt. Das heißt, sie leisten auch Zuzahlungen bis zur Höhe von 2% der Belastungsgrenze (bei chronisch Kranken 1%), die auf der Grundlage des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes ermittelt wird. Die Krankenkassen übernehmen für sie die Aufwendungen für Krankenbehandlung. Die Sozialhilfeträger erstatten den Krankenkassen die entsprechenden Aufwendungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale bis 5%. 11. Ab 2005: wird der Zahnersatz von den Versicherten alleine finanziert, entweder über eine private Zusatzversicherung oder aber über einen Zusatztarif in der GKV. 12. Ab 2007: wird von allen Mitgliedern der GKV ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben. ■ Angela Merkel: „Mein Weg“ In ihrer viel beachteten Rede zum 3. Oktober 2003 hatte Angela Merkel ein klares Reformkonzept für Deutschland skizziert. Konkret hatte sie sich die Vorschläge der Herzog-Kommission zur Sanierung der sozialen Sicherungssysteme zu Eigen gemacht, die dann vom Leipziger Parteitag mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden. Damit setzte sich die CDU an die Spitze der Reformbewegung. Außerdem gelang es der CDU- Vorsitzenden, die Opposition im Dezember auf einen gemeinsamen Kurs im Vermittlungsverfahren mit der Bundesregierung festzulegen. Dadurch konnten wichtige Gesetze in Kraft treten, um Deutschland aus der Stagnation zu führen. Wer jetzt neugierig geworden ist auf die Motive, Werte und Prinzipien, die Angela Merkel antreiben, hat jetzt die Chance, sich detailliert zu informieren: Am 2. Januar ist das Interviewbuch „Mein Weg“ erschienen. Es beruht auf Gesprächen, die der Frankfurter Journalist Hugo Müller-Vogg mit der Partei- und Fraktionsvorsitzenden seit dem Frühjahr 2003 geführt hat. Neben wichtigen politischen Positionsbestimmungen gibt das Buch auch umfassend Auskunft Buchtipp Die Bilanzen des Jahres 2003, die zum Jahreswechsel in den Medien erschienen, sind sich einig: Sie zählen Angela Merkel zu den Gewinnern. Vor einem halben Jahr gab es noch andere Kommentare: „Wofür steht diese Frau mit dem ausgesprochenen Machtwillen eigentlich? Was hat sich seitdem geändert?“ Mein Weg Angela Merkel im Gespräch mit Hugo Müller- Vogg, Berlin: Hoffmann und Campe 2003, Gebundene Ausgabe, 250 Seiten Euro 19,90 ISBN: 3455094171 über Angela Merkel und ihren bisherigen Lebensweg. In Form von Fragen und Antworten erfährt der Leser, wie sich die CDU- Vorsitzende die Zukunft Deutschlands, aber auch die ihrer Partei vorstellt. Insbesondere der Begriff der Freiheit, den Angela Merkel als Selbstbestimmung des Einzelnen, als Bekenntnis zu Wettbewerb und Eigenverantwortung hervorhebt, zieht sich wie ein roter Faden durch das Buch. Gleichzeitig plädiert sie eindeutig für Leistungsgerechtigkeit und lehnt jede Form von „Gleichmacherei“ entschieden ab. Allerdings müsse die Politik den Menschen auch vermitteln, „warum sie gefordert sind, worum es auf lange Sicht geht“. Nur wenn dies klar sei, wenn es der Politik gelinge, die Menschen mitzunehmen, werde es auch die „notwendige Akzeptanz“ für „einschneidende Reformen“ geben. ■ Foto: dpa Buchpräsentation: Dr. Hugo Müller- Vogg, ehemaliger Mitherausgeber der FAZ, und die CDU- Bundesvorsitzende Dr. Angela Merkel 11

Die Änderungen in der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zum 1. Januar<br />

2004 aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes<br />

haben viele Menschen<br />

verunsichert. Die nachfolgenden<br />

Informationen geben über Neuregelungen<br />

Auskunft, die insbesondere Patienten<br />

und Versicherte betreffen.<br />

Von Erika Steinbach<br />

1. Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder<br />

zahnärztlicher Behandlung wird für<br />

jedes Quartal eine Praxisgebühr von<br />

10 Euro fällig. Überweist ein Arzt den<br />

Patienten zur Anschlussbehandlung<br />

an einen anderen Arzt, muss keine erneute<br />

Gebühr entrichtet werden. Auch<br />

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen<br />

sind von der Praxisgebühr<br />

ausgenommen. Keine Gebühr zahlen<br />

Kinder bis zum 18. Lebensjahr.<br />

2. Krankenhaus/Rehabilitationseinrichtung:<br />

Für jeden Tag im Krankenhaus<br />

und/oder in stationärer Rehabilitation<br />

zahlt der Patient in Zukunft 10<br />

Euro, max. 28 Tage pro Kalenderjahr.<br />

3. Arzneimittelzuzahlung: Die bislang<br />

packungsgrößenbezogene Zuzahlung<br />

wird umgestellt auf eine<br />

prozentuale Zuzahlung. Bei Medik<strong>am</strong>enten<br />

auf Rezept trägt ab 1. Januar<br />

der Patient 10% des Preises selbst,<br />

mindestens jedoch 5 Euro und höchstens<br />

10 Euro. Kostet ein Medik<strong>am</strong>ent<br />

also z.B. 30 Euro, zahlt der Patient 5<br />

Euro dazu. Kostet es 60 Euro, zahlt<br />

er 6 Euro selbst usw.<br />

4. Heil- und Hilfsmittel: Zuzahlungsregelungen<br />

in Höhe von 10%<br />

gelten auch für den Heil- und Hilfsmittelbereich,<br />

also für Massagen oder<br />

Krankengymnastik (Heilmittel) sowie<br />

Rollstühle oder Hörgeräte (Hilfsmittel)<br />

und häusliche Krankenpflege. Bei<br />

Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung<br />

10% des Hilfsmittelpreises; bei zum<br />

10<br />

Berlin<br />

Zentrale Änderungen in der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Erika Steinbach<br />

Bundestagsabgeordnete<br />

Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln<br />

beträgt die Zuzahlung 10% je Packung<br />

jedoch höchstens 10 Euro für<br />

den Monatsbedarf je Indikation, bei<br />

Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege<br />

10% der Kosten sowie 10 Euro<br />

je Verordnung.<br />

5. Belastungsobergrenze: Insges<strong>am</strong>t<br />

dürfen die Zuzahlungen für<br />

Praxisgebühr, Krankenhaus, Medik<strong>am</strong>ente,<br />

Heil- und Hilfsmittel usw.<br />

2% des Bruttogehaltes der Patienten<br />

(bei chronisch Kranken: 1%) nicht<br />

übersteigen. Kinder und Jugendliche<br />

unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen<br />

generell befreit.<br />

6. Nicht-verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel: Diese werden ab Janu-<br />

Zum 1. Januar 2004<br />

aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes<br />

ar 2004 grundsätzlich nicht mehr<br />

von der Krankenkasse erstattet, allerdings<br />

können die Ärzte bis zum Zeitpunkt<br />

des Inkrafttretens der Arzneimittelrichtlinien<br />

wie bisher verordnen.<br />

Die Arzneimittelrichtlinien bestimmen<br />

die Indikationen, in denen<br />

der Arzt weiterhin zulasten der GKV<br />

sog. nicht-verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel verordnen kann.<br />

7. Leistungsausgrenzungen:<br />

✗ Sterbegeld<br />

✗ sog. nicht-verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel<br />

✗ Entbindungsgeld<br />

✗ Arzneimittel, die überwiegend der<br />

Verbesserung der privaten Lebensführung<br />

dienen, wie z.B. Mittel gegen<br />

erektile Dysfunktion, werden<br />

von der Erstattungspflicht der<br />

Krankenkassen ausgenommen.<br />

8. Begrenzung des Leistungsanspruchs:<br />

Bei Sehhilfen: Der Leistungsanspruch<br />

bei der Versorgung<br />

mit Sehhilfen wird begrenzt auf Kinder<br />

und Jugendliche bis zur Vollen-<br />

Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern<br />

Mill. Euro 1999 2000 2001<br />

Ausgabenträger insges<strong>am</strong>t 214.270 218.784 225.931<br />

Öffentliche Haushalte 17.121 17.380 17.535<br />

Gesetzliche Krankenversicherung 121.636 124.393 128.865<br />

Soziale Pflegeversicherung 15.216 15.638 15.895<br />

Gesetzliche Rentenversicherung 3.582 3.941 4.091<br />

Gesetzliche Unfallversicherung 3.756 3.795 3.868<br />

Private Krankenversicherung 17.206 17.868 18.677<br />

Arbeitgeber 9.094 9.201 9.215<br />

Private Haushalte und private<br />

Organisationen o. E. 26.658 26.567 27.785<br />

Nachrichtlich:<br />

Ges<strong>am</strong>tgesundheitsausgaben (OECD) 210 426 214 858 222 003<br />

Laufende Gesundheitsausgaben (OECD) 204 244 208 853 215 728<br />

Einkommensleistungen 64 215 64 785 67 498<br />

Stand: 24.4.2003 © Statistisches Bundes<strong>am</strong>t Deutschland 2003

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