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A Anhang A.1 Fledermäuse - Deutscher Fluglärmdienst eV

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ÖKOKART Planfeststellungsverfahren<br />

München 3. Start- und Landebahn<br />

len nur noch wenig, bis sie mit Einsetzen des Frühlingszuges auf niedrigere<br />

Werte absinken.<br />

Als Hauptarten der untersuchten Gewässer erwiesen sich mit Blässhuhn<br />

(Dominanzwert 35,3 %), Stockente (27,9 %) und Reiherente (9,9 %) wie<br />

erwartet allgemein häufige Wasservogelarten. Mit der Schnatterente (Dominanzwert<br />

14,2 %) ist jedoch auch eine bayernweit gefährdete Vogelart<br />

bereits unter den Dominanten zu finden. Diese vier Vogelarten stellen mit<br />

13.107 Individuen 87,2 % des Gesamtaufkommens. Rechnet man die<br />

subdominanten Vogelarten Graugans (3,0 %), Pfeifente (2,8 %), Tafelente<br />

(1,0 %), Kormoran (1,0 %), Haubentaucher (0,9 %), Höckerschwan<br />

(0,8 %) und Gänsesäger (0,7 %) hinzu, von denen jeweils in der Summe<br />

mindestens 100 Individuen erfasst werden konnten, so erhöht sich der Anteil<br />

bereits auf 97,4 %.<br />

Betrachtet man als Maßstab der räumlichen Verteilung die UF-Stetigkeitswerte<br />

6 (Tab. A.6.1), so rangieren mit Nachweisen in über zwei Drittel<br />

der UF wiederum die dominanten Arten Blässhuhn, Stock-, Reiher- und<br />

Schnatterente an der Spitze. Hinzu gesellt sich mit dem Silberreiher<br />

(70,6 % Stetigkeit) eine Vogelart, die bezüglich der Dominanz mit 0,6 %<br />

lediglich zu den steten Begleitern der lokalen Wintervogelgemeinschaft zu<br />

zählen ist. In noch über der Hälfte aller UF konnten weiterhin Tafelente,<br />

Graugans, Kormoran, Höckerschwan und Gänsesäger nachgewiesen<br />

werden. Noch relativ weit verbreitet, jedoch in ihrem Vorkommen bereits<br />

auf einzelne Gewässer beschränkt sind mit Stetigkeiten zwischen 20 und<br />

50 % Haubentaucher, Graureiher, Teichhuhn, Krick- und Kolbenente, Eisvogel<br />

und Bekassine.<br />

Naturschutzrechtlich geschützte Arten: Mit Ausnahme der zwei Neubürger<br />

Kanadagans und Mandarinente - gelten alle aktuell nachgewiesenen<br />

Vogelarten nach BArtSchVO als besonders geschützt (Tab. A.6.1).<br />

Darüber hinaus sind fünf streng geschützte Wasservogelarten zu benennen:<br />

Teichhuhn, Eisvogel und Bekassine unmittelbar nach BArtSchVO<br />

und Silberreiher und Knäkente als <strong>Anhang</strong> A-Arten der EUArtSchVO (Tab.<br />

A.6.1).<br />

Vorrangig naturschutzrelevante Arten: Da es sich bei den Wintervogelarten<br />

nicht vorrangig um Vogelarten handelt, die auch im Raum brüten,<br />

sondern in den meisten Fällen um Arten, die aus weiter nördlich oder östlich<br />

gelegenen Teilen ihres Verbreitungsgebiets zuwandern, muss als Bezugsgrundlage<br />

über die regionalen Gefährdungseinstufungen 7 hinaus,<br />

auch die europaweite bzw. die im Gesamtareal der jeweiligen Art vorherrschende<br />

Situation betrachtet werden. Von besonderer naturschutzfachlicher<br />

Bedeutung sind Wintervogelarten, für deren Erhalt Europa eine be-<br />

6<br />

alle Nachweise auf einzelnen UF über den gesamten Erfassungszeitraum<br />

7<br />

Rote Listen des Naturraums, Bayerns oder auch Deutschlands<br />

A.6-6 Fauna zum PFV - A.6 Wintervögel

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