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A Anhang A.1 Fledermäuse - Deutscher Fluglärmdienst eV

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ÖKOKART Planfeststellungsverfahren<br />

München 3. Start- und Landebahn<br />

turlandschaft konkurrenz- und ausbreitungsstark sind. Sie sind beispielsweise<br />

in der Lage, Intensivgrünland, schmale, ruderalisierte Feld- und<br />

Wegraine und u.U. selbst innerstädtische Grünanlagen zu besiedeln. Vorrangig<br />

naturschutzrelevante Arten wurden deutlich seltener nachgewiesen.<br />

Immerhin waren aber zwei RL-Arten - Langflügelige Schwertschrecke<br />

(Conocephalus fuscus) und Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar),<br />

beide an wüchsige, (tendenziell) feuchte Gras-Stauden- und Röhrichtpflanzenbestände<br />

gebunden - noch in jeweils rund einem Drittel der UF<br />

nachweisbar. Elf ökologisch anspruchsvollere, überwiegend auch vorrangig<br />

naturschutzrelevante Arten wurden jeweils nur in weniger als zehn UF<br />

nachgewiesen (Tab. <strong>A.1</strong>2.1).<br />

Geschützte Arten: Eine der 23 aktuell festgestellten Arten ist nach<br />

BArtSchVO besonders geschützt. Es handelt sich um die Blauflügelige<br />

Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens), die allerdings nur einmalig in<br />

einem Exemplar beobachtet wurde und die nach Datenlage im Gebiet kein<br />

beständiges Vorkommen aufweist (vgl. unten).<br />

Vorrangig naturschutzrelevante Arten: Elf der aktuell nachgewiesen Arten,<br />

d.h. fast 50 % des Inventars, werden in der Roten Liste Bayern [= RL]<br />

geführt. Bei zwei Arten ist der Gefährdungsgrad für den hier relevanten<br />

Großnaturraum "Schotterplatten und Tertiärhügelland" [= TS] höher eingestuft<br />

als der bayernweite: Die Blauflügelige Ödlandschrecke gilt für TS als<br />

vom Aussterben bedroht (RL BY gesamt 2, stark gefährdet), die Kleine<br />

Goldschrecke (Euthystira brachyptera) als gefährdet (RL BY gesamt V,<br />

Vorwarnliste). Sieben Arten sind aufgrund ihrer überregionalen bzw. regionalen<br />

Bedrohungssituation hervorzuheben. Als im Großnaturraum vom<br />

Aussterben bedroht oder stark gefährdet gelten:<br />

• die Blauflügelige Ödlandschrecke; von der Art konnte aktuell nur ein<br />

Einzeltier in der UF H42 (Abfanggraben Ost, Funktionsraum [= FR] 10)<br />

beobachtet werden, bei dem es sich um ein vermutlich verflogenes<br />

Männchen handelte. Die unmittelbar benachbarten Kiesflächen des<br />

Vorflutgraben Nord, die an sich als Habitat sehr gut geeignet erscheinen,<br />

wurden von der Art bislang offensichtlich nicht besiedelt. Insgesamt<br />

gibt es, auch nach Sekundärdaten, keinen Hinweis darauf, dass<br />

die Art sich im EKG jemals etablieren konnte. In der Bewertung der UF<br />

bleibt der Nachweis der Art damit unberücksichtigt 3 .<br />

• Von der Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) wurde nur ein mittelgroßes<br />

Vorkommen in den Hangwiesen aufgefunden (Funktionsraum [=<br />

FR] 09, UF H31). Die Art ist aus dem Bereich schon seit langem bekannt<br />

(vgl. MARZELLI 1995, BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE AßMANN<br />

3 Da die Münchener Ebene zu den wichtigsten Vorkommensgebieten der Art in Bayern zählt (zahlreiche Vorkommen<br />

u.a. im Münchener Stadtgebiet; vgl. BRÄU & SCHWIBINGER 2001) ist auch weiterhin mit Nachweisen<br />

verflogener Tiere im Gebiet zu rechnen. Eine Etablierung erscheint aber - eventuell lokalklimatisch bedingt -<br />

auch hinkünftig eher unwahrscheinlich.<br />

A-12-4 Fauna zum PFV - <strong>A.1</strong>2 Heuschrecken

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