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A Anhang A.1 Fledermäuse - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Planfeststellungsverfahren ÖKOKART<br />

3. Start- und Landebahn München<br />

<strong>A.1</strong>1 Libellen<br />

Bearbeiter: M. FRANZEN, M. SCHÖN, F. WEIHRAUCH; Fachbericht: M. FRANZEN, Redaktion<br />

U. HECKES<br />

Ausgangspunkt der Studie<br />

Alle heimischen Libellen sind nach BArtSchVO besonders geschützt. Einige<br />

Arten, darunter auch die zwei Azurjungfern Coenagrion ornatum und C.<br />

mercuriale, die nach Sekundärdaten aus dem UG bekannt waren, sind<br />

sogar streng geschützt. Ein weiterer Grund für die Aufnahme der Libellen<br />

in das Untersuchungsprogramm war es, dass nach Sekundärdaten für das<br />

UG bzw. speziell auch das EKG einerseits mit einem relativ breiten Inventar<br />

teils stark bedrohter Arten zu rechnen war und sie andererseits zur<br />

Ermittlung der faunistischen Wertigkeit für die stabilen bzw. auch größeren<br />

Stillgewässer gut geeignet erscheinen. Für diesen Lebensraumtyp repräsentieren<br />

sie innerhalb des Gesamtkonzepts die einzige bearbeitete Evertebratengruppe.<br />

Vorgehensweise<br />

Gemäß des oben beschriebenen Ausgangspunktes ergeben sich für die<br />

Libellen zwei Untersuchungsziele, denen durch einen entsprechend differenzierten<br />

Erhebungsansatz Rechnung zu tragen war: Eine Stillgewässer-<br />

Kartierung über die gesamte Breite des Arteninventars und eine Fließgewässer/Grabenkartierung<br />

mit spezieller Ausrichtung auf die beiden genannten<br />

Azurjungfern.<br />

Übergreifende methodische Aspekte<br />

In allen Fällen wurden die bei den Begehungen unmittelbar, mittels Fernglas<br />

oder im Kescher angesprochenen Libellenarten nach ihrer Häufigkeit<br />

notiert (Zähl- oder Schätzwerte der Aktivitätsdichten Imagines; kursorische<br />

Exuvienaufsammlung). Darüber hinaus wurden auch solche Verhaltensweisen<br />

erfasst, die eine Einschätzung des Reproduktionsstatus erlauben<br />

(v.a. frisch geschlüpfte Tiere, Eiablage, Kopula, Revierverhalten). Zusätzliche<br />

Nachweise ergaben sich über die Larven, die im Zuge der Makrozoobenthos-Beprobungen<br />

konsequent mitgesammelt und vollumfänglich<br />

determiniert wurden (vgl. Kap. A.20). In Aggregation der Daten aus den<br />

einzelnen Kartierungsgängen und Quellen wurde, unter Übernahme des<br />

maximalen Zähl- oder Schätzwerts pro Art, der Status für das Kartierjahr<br />

orientiert an folgender Vorschrift ermittelt:<br />

• Sichere Reproduktion [= sR]: Larven- oder Exuvienfunde. Beobachtung frisch geschlüpfter<br />

Imagines am Gewässer; Beobachtung von mehr als 100 Imagines einer<br />

Kleinlibellen-Art bzw. mehr als 20 Imagines einer Großlibellen-Art im arttypischen Biotop,<br />

bei jeweils zusätzlicher Registrierung von Tandem, Paarungsrad oder Eiablage.<br />

Fachbeitrag Fauna - <strong>A.1</strong>1 Libellen <strong>A.1</strong>1-1

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