Handreichung PROJEKTarbeit - mebis - Bayern
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Daraus folgt, dass eine im Team gemeinsam erbrachte Projektleistung<br />
nicht die Bewertung der Gruppe als solcher zur Folge haben kann,<br />
sondern dass nur der Anteil der jeweils individuellen Schülerleistung<br />
an der Gesamtleistung bewertet und benotet werden darf.<br />
Das setzt allerdings voraus, dass sich die Leistung der Schülerin oder<br />
des Schülers als Teammitglied individualisieren und als solche beurteilen<br />
lässt. 28<br />
Wichtig ist das vor allem für die Bewertung einer Gruppenpräsentation<br />
(gemeinsam erarbeiteter und gestalteter Vortrag, gemeinsam erarbeitete<br />
Plakate/Filme/Requisiten, Moderation etc.). Auch hier müssen<br />
die von den einzelnen Schülern erbrachten Leistungen individuell bewertet<br />
werden können.<br />
Unerlässlich sind in dem Zusammenhang<br />
Archivierung der Bewertungsunterlagen<br />
Archivierung der<br />
Bewertungsunterlagen<br />
- kontinuierlich geführte Aufzeichnungen der die Gruppe betreuenden<br />
Lehrkraft zum Anteil des Einzelnen an der Teamleistung während<br />
des Arbeitsprozesses (Führen von Beobachtungsbögen),<br />
- von den Schülerinnen und Schülern selbst geführte Aufzeichnungen<br />
(Portfolio, Projekttagebuch, Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen),<br />
- das Festhalten von Teil- und Zwischenergebnissen, die eindeutig<br />
einer Schülerin oder einem Schüler zugeordnet werden können (z.<br />
B. anhand von Wahl- und Pflichtaufgaben innerhalb eines Gruppenthemas)<br />
und<br />
- Kontrollfragen während oder nach der Präsentation.<br />
Wie alle Leistungsnachweise sind auch die von der Lehrkraft ausgefüllten<br />
Beobachtungs-/Bewertungsbögen bei der Schulleitung einzureichen<br />
und zu archivieren.<br />
Von der Schule werden alle Leistungsnachweise für die Dauer von<br />
zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres aufbewahrt, in dem sie<br />
geschrieben worden sind (siehe RSO § 52 Abs. 3).<br />
Mit den im Laufe der Projektarbeit erstellten Produkten und dem vollständigen<br />
Portfolio kann ebenso verfahren werden wie mit anderen<br />
praktischen Arbeiten (z. B. Zeichnungen, Werkstücke), die nach der<br />
Bewertung an die Schüler zurückgegeben werden (siehe RSO § 52<br />
Abs. 3).<br />
28 Vgl. Rechtliche Bestimmungen zur Bewertung von Leistungen im P-Seminar der gymnasialen Oberstufe (G8).<br />
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