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Handreichung PROJEKTarbeit - mebis - Bayern

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Daraus folgt, dass eine im Team gemeinsam erbrachte Projektleistung<br />

nicht die Bewertung der Gruppe als solcher zur Folge haben kann,<br />

sondern dass nur der Anteil der jeweils individuellen Schülerleistung<br />

an der Gesamtleistung bewertet und benotet werden darf.<br />

Das setzt allerdings voraus, dass sich die Leistung der Schülerin oder<br />

des Schülers als Teammitglied individualisieren und als solche beurteilen<br />

lässt. 28<br />

Wichtig ist das vor allem für die Bewertung einer Gruppenpräsentation<br />

(gemeinsam erarbeiteter und gestalteter Vortrag, gemeinsam erarbeitete<br />

Plakate/Filme/Requisiten, Moderation etc.). Auch hier müssen<br />

die von den einzelnen Schülern erbrachten Leistungen individuell bewertet<br />

werden können.<br />

Unerlässlich sind in dem Zusammenhang<br />

Archivierung der Bewertungsunterlagen<br />

Archivierung der<br />

Bewertungsunterlagen<br />

- kontinuierlich geführte Aufzeichnungen der die Gruppe betreuenden<br />

Lehrkraft zum Anteil des Einzelnen an der Teamleistung während<br />

des Arbeitsprozesses (Führen von Beobachtungsbögen),<br />

- von den Schülerinnen und Schülern selbst geführte Aufzeichnungen<br />

(Portfolio, Projekttagebuch, Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen),<br />

- das Festhalten von Teil- und Zwischenergebnissen, die eindeutig<br />

einer Schülerin oder einem Schüler zugeordnet werden können (z.<br />

B. anhand von Wahl- und Pflichtaufgaben innerhalb eines Gruppenthemas)<br />

und<br />

- Kontrollfragen während oder nach der Präsentation.<br />

Wie alle Leistungsnachweise sind auch die von der Lehrkraft ausgefüllten<br />

Beobachtungs-/Bewertungsbögen bei der Schulleitung einzureichen<br />

und zu archivieren.<br />

Von der Schule werden alle Leistungsnachweise für die Dauer von<br />

zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres aufbewahrt, in dem sie<br />

geschrieben worden sind (siehe RSO § 52 Abs. 3).<br />

Mit den im Laufe der Projektarbeit erstellten Produkten und dem vollständigen<br />

Portfolio kann ebenso verfahren werden wie mit anderen<br />

praktischen Arbeiten (z. B. Zeichnungen, Werkstücke), die nach der<br />

Bewertung an die Schüler zurückgegeben werden (siehe RSO § 52<br />

Abs. 3).<br />

28 Vgl. Rechtliche Bestimmungen zur Bewertung von Leistungen im P-Seminar der gymnasialen Oberstufe (G8).<br />

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