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Handreichung PROJEKTarbeit - mebis - Bayern

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TIPP<br />

Es empfiehlt sich, die zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern gemachten Beobachtungen<br />

und Aufzeichnungen in einzelnen Mappen zu sammeln, um die vorgenommenen<br />

Bewertungen und Benotungen jederzeit transparent darstellen zu können.<br />

Fallbeispiel<br />

Erkrankung eines Schülers während der Projektarbeit<br />

Versäumt der Schüler nur einen Teil der Projektarbeit, so entscheiden die am Projekt beteiligten<br />

Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung, ob sie in ihrem Fach hinreichend<br />

Erkenntnisse für die Bildung einer „Projektnote“ haben. Wenn nicht, muss der Schüler an<br />

einer anderen gleichwertigen Leistungserhebung teilnehmen.<br />

Grundsätzlich liegen alle Einschätzungen hier im Ermessensspielraum der Lehrkraft in Absprache<br />

mit dem Gesamt-/Klassenkoordinator und der Schulleitung.<br />

Aus der Erfahrung heraus kann man die Regel aufstellen, dass ein Schüler, der z. B. krankheitsbedingt<br />

bei mehr als der Hälfte der Projektarbeitsphase gefehlt hat, nicht mehr angemessen<br />

am Gruppenerfolg beteiligt ist. Da es insbesondere in der Teamarbeitsphase auch<br />

um die Möglichkeit geht, Ergebnisse mündlich zu präsentieren, wäre es sinnvoll, als ebenbürtigen<br />

Ersatz eine solche mündliche Leistungserhebung auch vom teilweise abwesenden<br />

Schüler nach seiner Rückkehr in den Unterricht zu verlangen.<br />

Machbar erscheint ein Referat zu einem Themenbereich, eine mündliche Rückschau oder<br />

eine Zusammenfassung der Projektergebnisse.<br />

Individuelle Bewertung der Schülerleistung, auch im Rahmen der Teamarbeit<br />

Individuelle Bewertung<br />

nach<br />

RSO § 50 Abs. 3<br />

Leistungsbegriff<br />

des BayEUG (Art.<br />

52)<br />

Die RSO sieht bisher in § 50 Abs. 3 zwar den Ersatz von Schulaufgaben<br />

durch bewertete Projekte vor, allerdings nicht den gleichzeitigen<br />

Ersatz mehrerer Leistungsnachweise bei fächerübergreifender Projektarbeit<br />

(wie es die PROJEKTpräsentation vorsieht, allerdings auch<br />

hier nur einen großen und ansonsten kleine Leistungsnachweise, je<br />

einen pro beteiligtem Fach) noch die Bewertung einer Gruppenleistung,<br />

auch nicht im Rahmen der Projektteamarbeit.<br />

Im Sinne des Art. 52 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes<br />

(BAyEUG) versteht man unter bewertbaren schriftlichen, mündlichen<br />

und praktischen Leistungen grundsätzlich alle individuellen<br />

Leistungen aus den Bereichen Fach-, Sach-, Methoden- sowie<br />

Kommunikations- und gegebenenfalls Kooperationskompetenzen.<br />

Weitere Sozial- und Selbstkompetenzen dürfen nicht benotet, wohl<br />

aber in einem Zertifikat oder einer zusätzlichen Bescheinigung gewürdigt<br />

werden.<br />

Die Leistung eines Schülers ist eine Ausprägung seiner individuellen<br />

Fähigkeiten und Begabungen und kann nur individuell bewertet und<br />

benotet werden. Die Benotung einer ganzen Gruppe mit der Folge,<br />

dass diese Note dann bei allen Gruppenmitgliedern als Einzelnote<br />

gewertet wird, ist daher unzulässig.<br />

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