05.02.2013 Aufrufe

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

Hans Stark<br />

Hans Stark war von Ende 1940 bis Juni 1941 Blockführer in <strong>Auschwitz</strong><br />

und anschließend (mit einer Urlaubsunterbrechung von Weihnachten 1941<br />

bis Ende März 1942) bis Ende 1942 in der Aufnahme der Politischen Abteilung<br />

tätig, wo er für die Registrierung neu angekommener Häftlinge zuständig<br />

war (S. 939, 942). Hans Stark war der einzige Angeklagte des <strong>Auschwitz</strong>-Prozesses,<br />

der fast alles von Anfang an “zugab”. Er wird daher gerne<br />

als Kronzeuge für die Greuel von <strong>Auschwitz</strong> zitiert.<br />

In einer Vernehmung vom 23.4.1959 gibt Stark an, neu angewiesene Häftlinge,<br />

für die ein Befehl zur Hinrichtung vorgelegen habe – Juden sowie sowjetische<br />

Kommissare 30 –, zum alten Krematorium geführt zu haben, wo sie<br />

von Rapportführer SS-Oberscharführer Palitzsch erschossen worden seien<br />

(S. 944, ähnlich am 28.4.59, S. 969R):<br />

“in einem Vorraum des Erschießungsraumes gebot ich ihnen [den Opfern],<br />

sich auszuziehen und betrat dann mit dem Ersten den Erschießungsraum,<br />

in dem sich stets schon P a l i t [z] s c h mit dem Gewehr befand.<br />

[…] P a l i t s c h hielt das Gewehr hinter dem Rücken versteckt, so daß es<br />

der Häftling nicht sehen konnte. Palitsch oder ich sagten dann zu dem<br />

Häftling: ‘Schau mal dort hin’, worauf dann jedesmal Palitsch das Gewehr<br />

nahm und den Häftling durch Genickschuß tötete. Das Gewehr wurde<br />

hierbei durch Palitsch wenige Zentimeter vom Genick weggehalten.<br />

Auf diese Weise wurden nacheinander die zur Erschießung Bestimmten<br />

getötet. […] Die jeweils auf dem Flur Wartenden konnten den Knall des<br />

Schusses meiner Meinung nach nicht hören, denn der Eingang zum Erschießungsraum<br />

war mit einer doppelwandigen Tür versehen.”<br />

Stark erinnert sich ferner, während seines gesamten Aufenthalts stets das<br />

gleiche Häftlingspersonal im Krematorium gesehen zu haben (S. 945), womit<br />

er Behauptungen widerspricht, diese Häftlinge seien als Geheimnisträger<br />

eines gigantischen Verbrechens stets nach kurzer Zeit ermordet worden.<br />

Starks Aussage über die Hinrichtungen im Krematorium des Stammlagers<br />

ist problematisch, zumal es in diesem Krematorium weder eine schalldichte<br />

Türe gab, noch einen Sonderraum für Exekutionen, und weil dieser ganze<br />

30 Akten der Staatsanwaltschaft…, aaO. (Anm. 4), Band VI, S. 957; Vernehmung vom 24.4.59, S.<br />

966R; 28.4.59, S. 970 (Erschießung im Freien ohne Todesurteil). Während der Hauptverhandlung<br />

behauptete Stark, für die Exekutierten hätten Todesurteile vorgelegen, was ihm die Kammer<br />

jedoch nicht glaubte, da dann eine Täuschung der Opfer und ein Tarnwortgebrauch im Bericht<br />

nach Berlin unnötig gewesen wäre, Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, Christiaan F. Rüter<br />

(Hg.), Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XXI, University Press, Amsterdam 1979, S. 498f.<br />

92

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!