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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Der Pseudo-Architekt<br />

Lager registriert wurden, im krassen Gegensatz zur Ansicht der Verteidigung,<br />

daß arbeitsunfähige Personen umgehend ermordet wurden. 85<br />

Geheimhaltung<br />

“13.89 Berichte wurden regelmäßig aus den Lagern nach Berlin gesandt.<br />

Sie wurden abgefangen und in Bletchley Park entschlüsselt. Obwohl<br />

diese Berichte häufig die Todesursache angaben, so wurden dort<br />

Vergasungen nicht erwähnt. Meinem Urteil folgend kann dem aus zwei<br />

Gründen nur geringe Bedeutung zugemessen werden: Erstens gab es eine<br />

strikte Regel der Geheimhaltung bezüglich der Vergasungen, und der<br />

zweite Grund ist, daß sich diese Berichte, wie die Sterbebücher auch, nur<br />

auf die registrierten Toten bezog.”<br />

Richter Grays Aussage “Erstens gab es eine strikte Regel der Geheimhaltung<br />

bezüglich der Vergasungen” ist eine typische pseudowissenschaftliche<br />

Aussage. Nicht anders verhält es sich mit seinem zweiten Grund, den er ohne<br />

Beweis einfach postuliert. Dieser Logik folgend beweist das Fehlen von Beweisen<br />

das angebliche Verbrechen. Mit derartigen Beweisregeln kann man<br />

alles beweisen und nichts widerlegen. Ein Richter, der so argumentiert, hat<br />

seinen beruflichen Pflichten gegenüber jämmerlich versagt.<br />

Koksverbrauch und Krematoriumskapazität<br />

“13.76 [...] Bezüglich Müllers [richtig: Jährling] Brief über die Einäscherungskapazität<br />

der Öfen (siehe die Absätze 7.69 und 7.106 oben)<br />

scheint mir, daß ein leidenschaftsloser Historiker dieses Schreiben trotz<br />

seiner ungewöhnlichen Eigenschaften nicht ohne weiteres als Fälschung<br />

bezeichnen würde, wie Irving es tat. Van Pelt glaubt, daß es echt sei.”<br />

“13.90 Irving hat angeführt, für die Verbrennung einer Leiche seien 35<br />

kg Koks notwendig gewesen. Er behauptet, daß die nachgewiesenermaßen<br />

nach <strong>Auschwitz</strong> gelieferte Koksmenge auch nicht annähernd ausreichte,<br />

um die Anzahl von Menschen zu töten [soll heißen: kremieren], von denen<br />

die Verteidigung sagt, sie hätten ihr Leben in den Gaskammern verloren.<br />

Aber ich akzeptiere den Beweis von van Pelt, der auf zeitgenössischen<br />

Dokumenten basiert (siehe Absatz 7.125 oben), daß, wenn die Öfen kontinuierlich<br />

betrieben wurden und mehrere Leichen zugleich verbrannt wurden,<br />

so daß sie selbst als Brennstoff dienten, nicht mehr als 3,5 kg Koks<br />

pro Leichen notwendig waren.”<br />

85 Sonderstandesamt Arolsen (Hg.), Die Sterbebücher von <strong>Auschwitz</strong>, Saur, München 1995.<br />

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