05.02.2013 Aufrufe

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

Sonderaktion und der Kinna Bericht<br />

“13.76 [...] So gering auch die Anzahl sein mag, so gibt es aber dennoch<br />

Dokumente, für die es schwierig ist, eine unschuldige Erklärung zu<br />

finden. Ich habe hier das Protokoll eines Treffens vom 19. August 1942 im<br />

Sinn (Absatz 7.66 oben), der sich auf Badeanstalten für Sonderaktionen<br />

bezieht, und den sogenannten Kinna-Bericht (Absatz 7.67 oben).”<br />

Das Wort “Sonderaktion” hat nicht notwendigerweise eine bösartige Bedeutung.<br />

Carlo Mattogno hat dies eingehend dargelegt. Hier nur ein Beispiel:<br />

In einem Fernschreiben vom 18. Dezember 1942 beschreibt Bischoff eine<br />

“Sonderaktion der Gestapo bei sämtlichen Zivilarbeitern”, also allen, nicht<br />

nur einigen. Wenn Richter Grays Interpretation richtig wäre, daß Sonderaktion<br />

gleichbedeutend ist mit Tötung, dann richtete die Gestapo damals also<br />

alle Zivilarbeiter hin. 68 Ein unparteiischer Richter würde einem Dokument<br />

niemals eine bösartige Bedeutung zumessen, wenn er dafür keinen dokumentarischen<br />

Beweis hat, und der liegt im Falle des von Gray zitierten Dokumentes<br />

nicht vor.<br />

Der von Richter Gray erwähnte Kinna-Bericht entstammt der kommunistischen<br />

Literatur und war meines Wissens bisher offenbar völlig unbekannt.<br />

Es wurde während des Irving-Verfahrens zunächst anonym per Fax der Verteidigung<br />

von Frau Lipstadt zugespielt. Es dauerte zwei Wochen, bis die<br />

Verteidigung erfuhr, woher er kam, und es stellte sich heraus, daß er einem<br />

in den 60er Jahren in Polen erschienenen offiziellen Weißbuch entstammt. 69<br />

Ob es davon irgendwo ein Original in einem Archiv gibt, ist bisher völlig<br />

unbekannt. Daß Richter Gray dieses nachträglich eingeführte Dokument ohne<br />

Herkunftsnachweis überhaupt als Beweis akzeptierte, wirft ein schlechtes<br />

Licht auf seine Verhandlungsführung.<br />

In dem zweiseitigen Dokument steht in Bezug auf das Lager <strong>Auschwitz</strong><br />

u.a.:<br />

“Beschränkte, Idioten, Krüppel und kranke Menschen müssen in kürzester<br />

Zeit durch Liquidation zur Entlastung des Lagers aus demselben entfernt<br />

werden.<br />

Diese Maßnahme findet aber insofern eine Erschwerung, da nach Anweisung<br />

des RSHA entgegen der bei den Juden angewendeten Maßnahmen,<br />

Polen eines natürlichen Todes sterben müssen.”<br />

68<br />

Vgl. C. Mattogno, Sonderbehandlung in <strong>Auschwitz</strong>, Castle Hill Publishers, Hastings 2003, hier<br />

S. 115f. (www.vho.org/D/sia).<br />

69<br />

Verfahren Irving ./. Lipstadt, 18. Tag, 10.2.2000, S. 8. Mehr Information gibt das Protokoll<br />

nicht her. Wir werden uns also gedulden müssen.<br />

330

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!