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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Auschwitz</strong>-<strong>Lügen</strong><br />

ebenfalls als nicht durchführbar heraus. Doch Herr Irving selbst sorgte bereits<br />

im Vorfeld dafür, daß ich meine Immobilität erst gar nicht offenlegen<br />

mußte: Er zog nämlich mein Gutachten zurück, nachdem Lipstadts Verteidigungsteam<br />

darauf hingewiesen hatte, daß ich bisweilen unter verschiedenen<br />

Pseudonymen diverse Schriften veröffentlicht hatte, 61 was Herrn Irving wohl<br />

nicht gefiel.<br />

Die nachfolgende Kritik am Urteil aus erster Instanz ist lediglich eine<br />

stark kondensierte Form des Schriftsatzes, den ich damals für Herrn Irving<br />

anfertigte. Die meisten der nachfolgenden Bemerkungen beschränken sich<br />

auf Äußerungen von Richter Gray im Abschnitt 13 seines Urteils, zumal der<br />

Rest des Urteils überwiegend aus einer bloßen Wiederholung des während<br />

des Verfahrens Genannten besteht, das nicht unbedingt das Urteil des Richters<br />

beeinflußte. 62 Zur Orientierung leite ich meine Abschnitte mit einem Zitat<br />

aus Richter Grays Ausführungen ein, einschließlich der von ihm benutzten<br />

Absatznummern.<br />

Ich möchte mich bei Carlo Mattogno bedanken, dessen Material mir bei<br />

der Herstellung dieser Kritik sehr hilfreich war.<br />

Anachronismus<br />

“13.36 [...] Irvings Auffassung über die Bedeutung dieser [Schlegelberger<br />

63 ] Note scheint den Massenmord an den Juden, der bald danach stattfand,<br />

nicht in Betracht zu ziehen.”<br />

Richter Gray – und mit ihm alle Fachleute der Verteidigung – offenbaren<br />

hier eine gehörige Portion Ignoranz und Inkompetenz, wenn sie annehmen,<br />

die Bedeutung eines Dokuments müsse unter Einbeziehung dessen, was (angeblich)<br />

danach geschah, interpretiert werden. Es ist anachronistisch und eine<br />

fehlerhafte Methode, Geschichte sozusagen vorausschauend zu schreiben,<br />

also frühere Geschehnisse mit späteren Ereignissen zu erklären. Bestimmte<br />

denkmögliche Interpretationen von Überlieferungen verbieten sich insbesondere<br />

dann, wenn das zur Stützung dieser Interpretationen behauptete spä-<br />

61 Die Notwendigkeit, die Unrechtsjustiz durch allerlei erfundene Persönlichkeiten irreführen zu<br />

müssen, wie es alle Revisionisten in Verfolgerstaaten tun (Schweiz, Österreich, Deutschland,<br />

Frankreich), um ihr Recht auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit wahren zu können, sollte<br />

man eigentlich dem Unrechtssystem zur Last legen, jedoch machte Lipstadts Verteidigungsteam<br />

deutlich, daß man damit meine Glaubwürdigkeit vor Gericht ruinieren wollte. Vgl. J.P. van Pelt,<br />

aaO. (Anm. 1), S. 504f.<br />

62 In der etwas umfangreicheren englischen Originalfassung dieser Kritik<br />

(vho.org/GB/c/GR/CritiqueGray.html) habe ich auch Passagen aus dem Kapitel 7 des Urteils zitiert<br />

und kritisiert, in dem Richter Gray die Argumente der Parteien darlegt.<br />

63 Vgl. Wulf von Xanten, “Die Wannsee-Konferenz”, VffG, 1(2) (1997), S. 60-69.<br />

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