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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Der Pseudo-Architekt<br />

Ausführungen, die ich anderswo getätigt habe. 19 Um das zu vermeiden, verweise<br />

ich den interessierten Leser auf die volle englischsprachige Fassung<br />

meiner Kritik an van Pelt wie auch am Urteil des Richters Gray, wie sie im<br />

Internet zu finden sind. 20 Nachfolgend werde ich nur auf einige besonders<br />

krasse Fehlbeurteilungen van Pelts bzw. Grays eingehen.<br />

Das Leuchter-Gutachten wurde 1988 angefertigt. Es war die Arbeit eines<br />

Vorkämpfers, zumal hier die “Gaskammern” von <strong>Auschwitz</strong>, Birkenau und<br />

Majdanek zum ersten Mal ohne den Einfluß eines totalitären Regimes forensisch<br />

untersucht wurden. Dieses Gutachten wurde von seinem Autor in sehr<br />

kurzer Frist verfaßt, wobei es an Zeit fehlte, all jene Informationen zu sammeln,<br />

die uns heute zur Verfügung stehen. Es ist daher verständlich, daß dieses<br />

Gutachten Mängel hat, die ich aber hier nicht weiter behandeln werde.<br />

Obwohl ich weitaus mehr zu van Pelts Gutachten sagen könnte, beschränke<br />

ich mich hier im wesentlichen auf sein Kapitel IX, wo er detailliert auf<br />

Leuchter Bezug nimmt, zumal ich der Überzeugung bin, daß es andere Fachleute<br />

gibt, die weitaus kompetenter sind, die nichtchemischen Behauptungen<br />

van Pelts zu kritisieren, insbesondere bezüglich seines Kapitels VI. über Dokumente.<br />

Vorgesehene Funktion der Räume<br />

Bei der Behandlung der Krematorien IV und V führt van Pelt aus [S.<br />

289]: 21<br />

“Zunächst einmal ist von diesen Gebäuden annähernd nichts übrig geblieben,<br />

mit Ausnahme der Betonfundamente und einigen niedrigen<br />

Grundmauern, die nach dem Kriege errichtet wurden, und nichts auf den<br />

Bauplänen dieser Gebäude weist darauf hin, daß die Gaskammern als<br />

Leichenhallen dienten. Es ist daher unklar, aufgrund welcher Beweise er<br />

[Leuchter] in der Lage war, seine Behauptung bezüglich der Krematorien<br />

4 und 5 zu untermauern.”<br />

Diese Ausführungen belegen die Voreingenommenheit van Pelts: Er hat<br />

recht, daß nichts auf den Bauplänen auf die vorgesehene Funktion der Räume<br />

hinweist, die er als “Leichenhallen” bezeichnet, aber es weist eben genauso<br />

wenig daraufhin, daß es sich bei diesen Räumen um “Menschengas-<br />

19 Vgl. neben den Ausführungen in diesem Buch vor allem: G. <strong>Rudolf</strong>, “Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten in<br />

der Kritik”, VffG 1(2) (1997), S. 104-108); ders., “Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten in der Kritik, Teil 2”<br />

VffG 3(1) (1999), S. 77-82.<br />

20 vho.org/GB/c/GR/<strong>Rudolf</strong>OnVanPelt.html; vho.org/GB/c/GR/CritiqueGray.html.<br />

21 Nachfolgend in eckigen Klammern aufgeführte Seitenzahlen beziehen sich auf das von van Pelt<br />

zu den Akten gegebene Gutachten (Verfahren Anm. 12)<br />

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