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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Im Streit mit Professor Nolte<br />

weisbar niemals welche vorhanden waren. 27 Solange unsere Historiker nicht<br />

den Primat des Sachbeweises, auch der Sachüberprüfung von Dokumenten<br />

und Zeugenberichten, anerkennen, kann man der Geschichtswissenschaft bezüglich<br />

ihrer Forschungsmethoden Wissenschaftlichkeit nicht zugestehen.<br />

Nachfolgend soll daher bei einigen von Nolte angeführten angeblichen<br />

Dokumenten- und Zeugenbeweisen der eine und andere dazugehörige Sachbeweis<br />

erläutert werden.<br />

Der Dokumentenbeweis in der etablierten Holocaust-Betrachtung<br />

Über Dokumentenkritik<br />

Es ist immer wieder überraschend, wie aggressiv die etablierten Historiker<br />

auf einen Einwand reagieren, ein Dokument, das den Holocaust angeblich<br />

beweise, könne gefälscht bzw. verfälscht, falsch interpretiert worden oder<br />

schlicht sachlich unzutreffend sein. Hier zeigt sich die gleiche Aversion unserer<br />

Zeitgeschichtler gegen eine tiefgehende Dokumentenkritik, wie sie bereits<br />

bezüglich der Sachbeweise dargestellt wurde. Eine Dokumentenkritik<br />

ist schließlich auch nichts anderes als eine sachverständige Untersuchung eines<br />

Dokumentes, also die Erbringung eines Sachbeweises über die Echtheit<br />

und Richtigkeit eines Dokuments.<br />

Die Stern-Affäre um die gefälschten Hitler-Tagebücher hat seinerzeit für<br />

alle gezeigt, daß unsere Zeitgeschichtler nur zu gerne alle Dokumente, die in<br />

ihr vorgefertigtes Weltbild passen, als echt einzuordnen bereit sind, ohne eine<br />

vernünftige Dokumentenkritik auch nur in Erwägung gezogen zu haben.<br />

Tatsächlich ist es so, daß jedes Dokument, das Deutschland historisch belastet,<br />

von den etablierten Historikern kritiklos als echt und inhaltlich korrekt<br />

akzeptiert wird, während ein Dokument, das Deutschland potentiell entlastet,<br />

sofort inhaltlich angezweifelt oder als Fälschung infrage gestellt wird � freilich<br />

auch hier ohne eine sachgerechte Dokumentenkritik. Beispielhaft hierfür<br />

ist das sogenannte Lachout-Dokument, dem zufolge die amerikanische Besatzungsbehörde<br />

mitteilte, daß es in den Lagern Österreichs und Westdeutschlands<br />

keine Gaskammern gegeben habe und daß Zeugen, die bei anderslautenden<br />

Aussagen blieben, wegen Falschaussagen belangt werden<br />

könnten. 28 Seither wird gegen Emil Lachout, den Ersteller dieses Dokuments<br />

und ehemaligen Angestellten der Besatzungsmacht, endlos der Vorwurf der<br />

Fälschung erhoben, obwohl es nicht gelang, ihn gerichtlich der Fälschung zu<br />

27<br />

Vgl. C. Mattogno, “‘Keine Löcher, keine Gaskammer(n)’”, VffG 6(3) (2002), S. 284-304; Carlo<br />

Mattogno, “Die Einfüllöffnungen für Zyklon B”, 2 Teile, VffG 8(3) (2004), S. 267-290.<br />

28<br />

In U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 43, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung,<br />

Vlotho 1990, S. 31.<br />

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