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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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“MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT<br />

ZUR FÖRDERUNG DER WISSENSCHAFTEN E.V.<br />

Pressereferat<br />

Presseerklärung<br />

Fälscherwerkstatt dpa<br />

25.5.1993<br />

[…] Der Dipl.-Chemiker <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> arbeitet als Doktorand am<br />

Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart. Im Auftrag des<br />

Düsseldorfer Rechtsanwalts Hajo Herrmann – er vertritt Generalmajor<br />

a.D. Otto Ernst Remer als Verteidiger vor Gericht – hat Herr <strong>Rudolf</strong> in<br />

den letzten Jahren ein ‘Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit<br />

von Cyanid-Verbindungen in den ‘Gaskammern’ von <strong>Auschwitz</strong>’ verfaßt.<br />

<strong>Rudolf</strong> ließ Gemäuerproben aus Sachentlausungsanlagen und aus Gaskammern<br />

in <strong>Auschwitz</strong> ohne Angabe der Herkunft von dem Taunussteiner<br />

Institut Fresenius auf ihren Gehalt an Cyanid-Rückständen untersuchen.<br />

Von den in die Untersuchung einbezogenen Proben zeigten nur die aus<br />

den Sachentlausungsanlagen stammenden Gemäuerstücke signifikante<br />

Cyanid-Rückstände. […]<br />

Keine der Arbeiten wurde in Räumen des Max-Planck-Instituts für<br />

Festkörperforschung vorgenommen, zu keiner Zeit wurden Ressourcen<br />

des Instituts für diese Arbeiten verwendet. […]<br />

Prof. von Schnering vom Max-Planck-Institut für Festkörperforschung,<br />

der ‘Doktorvater’ von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, erfuhr im Sommer 1992 von dessen<br />

Untersuchungen. Zu jener Zeit befand sich das Gutachten bereits in den<br />

Händen von Rechtsanwalt Herrmann und lag unter anderem dem Bundeskanzler,<br />

dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Generalbundesanwalt<br />

und dem Justizminister vor.<br />

[…] Herr <strong>Rudolf</strong> hatte die Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse<br />

mit der Maßgabe an Rechtsanwalt Herrmann übergeben, sie nur<br />

vor Gericht zu verwenden, nicht aber der Öffentlichkeit zugänglich zu<br />

machen. Trotz dieser Auflage verschickt Otto Ernst Remer seit einigen<br />

Wochen die Schrift mit seinen persönlichen Anmerkungen an einen großen<br />

Adressatenkreis in der Bundesrepublik Deutschland. Herr <strong>Rudolf</strong> hat<br />

daraufhin eine Abmahnung an Herrn Remer und Herrmann geschickt und<br />

sich rechtliche Schritte gegen beide vorbehalten.”<br />

Als ich dann neun Tage danach ohne vorherige Absprache mit meinem<br />

Doktorvater im Max-Planck-Institut erschien, um einige Farbkopien zu machen<br />

und um mit meinem Doktorvater über die Drucklegung meiner Doktor-<br />

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