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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Fälscherwerkstatt dpa<br />

ich zur Rede gestellt, ob ich Ressourcen des Instituts für die Anfertigung<br />

meines Privatgutachtens benutzt hätte.<br />

Die Verwendung der Bibliothek und des Suchdienstes in meiner Freizeit<br />

wurde nicht beanstandet, da ich diese vor meiner Beauftragung als Gutachter<br />

genutzt hatte. Die Verwendung der Bibliothek zur Stillung privater Forschungsneugierde,<br />

so die Institutsleitung, sei nicht nur nicht zu beanstanden,<br />

sondern werde sogar gefördert, zumal sich die Trägergesellschaft ja “Max-<br />

Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften” nennt.<br />

Die Verwendung von Briefköpfen jedoch wurde als “kleines Dienstvergehen”<br />

gerügt. Mehr sah sich die Institutsleitung nicht in der Lage, dagegen zu<br />

unternehmen. Dies um so mehr, als zu der Zeit, als dieser Mißbrauch stattfand<br />

(1991), das Institut nur mit einem einzigen Zentralrechner ausgestattet<br />

war, dessen Voreinstellung automatisch den Briefkopf des Instituts auf jede<br />

Seite ausdruckte, die man zum Drucker sandte. Man mußte diese Voreinstellung<br />

bewußt abschalten, was ich jedoch nicht beherrschte. Aus diesem<br />

Grund verwendete damals jeder Angestellte und Doktorand am Institut den<br />

Institutsbriefkopf für alle mögliche Korrespondenz, obwohl rechtlich gesehen<br />

nur offizielle Vertreter des Instituts dazu autorisiert waren. Mein Doktorvater<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Georg von Schnering meinte daher bei meiner<br />

Anhörung vor der Institutsleitung Anfang Mai 1993 sinngemäß:<br />

“Wenn es jetzt darum geht, nachzuschauen, wer wann unerlaubterweise<br />

den Institutsbriefkopf verwendet hat, dann fangen wir aber ganz unten<br />

an. Dann ist hier am Institut jeder dran.”<br />

Etwa zwei Wochen später flatterten dem Institut dann zwei Zeitungsartikel<br />

des Wiesbadener Kuriers vom 8./9. und 13. Mai 1993 auf den Tisch, in<br />

dem darüber berichtete wurde, wie unangenehm es dem in Taunusstein bei<br />

Wiesbaden ansässigen chemischen Analyseninstitut Fresenius war, meine<br />

Gemäuerproben aus <strong>Auschwitz</strong> analysiert zu haben. Es wurde darin auch<br />

erwähnt, daß man sich hinters Licht geführt fühlte, da ich das Institut Fresenius<br />

mit dem Briefkopf des Max-Planck-Instituts beauftragt habe.<br />

Wäre dem so, so hätte das Institut Fresenius freilich eine rechtliche Handhabe<br />

gegen mich gehabt. Tatsächlich aber war die Beauftragung des Institut<br />

Fresenius bereits vorher erfolgt. Lediglich eine Tabelle mit einer Liste aller<br />

genommenen Proben sowie einer Aufstellung, welche Probe auf was hin untersucht<br />

werden sollte, (Gesamt-Cyanid- und Gesamt-Eisengehalt), erstellte<br />

ich am Institutsrechner, und zwar diesmal nicht, um einen Briefkopf darauf<br />

zu haben, sondern weil ich mit meinem primitiven Programm zu Hause keine<br />

Tabellen erstellen konnte. Hätte ich gewußt, wie ich den Briefkopf abstellen<br />

konnte, so hätte ich ihn abgestellt. Aber da ich nicht wußte wie – und in<br />

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