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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Die Zeit lügt!<br />

für die er einfach nicht kompetent war: Während seiner Aussage führte Prof.<br />

Jagschitz ein deutsches Dokument aus der Kriegszeit an, in dem die Kapazität<br />

der <strong>Auschwitz</strong>er Krematorien mit sehr hohen Werten wiedergegeben<br />

wurde. Als er vom Strafverteidiger mit der gerichtlich protokollierten Aussage<br />

eines Krematoriumsfachmannes konfrontiert wurde, 56 die nahelegt, daß<br />

die Kapazität der Krematorien wesentlich niedriger gewesen sein muß, antwortete<br />

Jagschitz wie folgt: 57<br />

“Ich sehe zum Beispiel keine Möglichkeit zu begreifen, wenn in einem,<br />

meiner Meinung nach eindeutigen Dokument von ca. 4.700 etlichen Kremierungen<br />

[täglich] durch die vier großen Krematorien berichtet wird<br />

[...], daß dann irgendein Krematoriumsfachmann aus der [sic] USA [58]<br />

herkommt und sagt, es können nur Hundert gewesen sein, das ist für mich<br />

wirklich zu hoch, ich begreife das nicht.”<br />

Es ist schon erstaunlich, daß das Wiener Landesgericht den Sachverständigen<br />

Jagschitz bei solcher selbst eingestandener Inkompetenz nicht gleich<br />

als “völlig ungeeignetes Beweismittel” zur Frage ablehnte, ob die behauptete<br />

Massenvernichtung in <strong>Auschwitz</strong> stattgefunden haben kann. Aber solange<br />

Sachverständige das “offenkundig” Wahre bestätigen, von dem die Gerichte<br />

ohnehin auszugehen haben, scheinen die Gerichte nicht daran interessiert zu<br />

sein, die Kompetenz ihrer Gehilfen kritisch zu beurteilen. Insofern beweist<br />

Jagschitz’ Gutachten nicht, daß Bastian recht hat, sondern nur, daß man<br />

technisch inkompetente Historiker nicht beauftragen darf, über technische<br />

Dinge zu urteilen, denn die Frage “Massenmord – ja oder nein?” ist eben<br />

primär eine technische.<br />

Patent für Massenkremierungen<br />

Bastians Hinweis auf ein von der Fa. Topf und Söhne eingereichtes Patent<br />

zur Massenkremierung beweist, daß die Revisionisten recht haben. Warum?<br />

Erstens, weil aus dem von Bastian zitierten Patent-Text selbst hervorgeht,<br />

daß Infektionskrankheiten die Hauptursache des Massensterbens waren, und<br />

zweitens, weil die Fa. Topf und Söhne nie einen Auftrag erhielt, solch eine<br />

Anlage in den sogenannten Vernichtungslagern zu errichten. Statt dessen<br />

56<br />

R. Lenski (Hg.), The Holocaust on trial, Reporter Press, Decatur, Alabama 1989, S. 249ff.;<br />

siehe auch: B. Kulaszka, Did Six Million Really Die?, Samisdat Publishers, Toronto 1992, S.<br />

267ff. (www.zundelsite.org/english/dsmrd/dsmrd26lagace.html).<br />

57<br />

G. Jagschitz, aaO. (Anm. 54), S. 20 und 42 des Gerichtsprotokolls.<br />

58<br />

Der während des Zündel-Prozesses vernommene Krematoriumsfachmann Ivan Lagace kam aus<br />

Kanada.<br />

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