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Germar Rudolf: Auschwitz-Lügen (2005)

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Die Zeit lügt!<br />

“Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur<br />

Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild<br />

des tatsächlichen Geschehens im Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es<br />

fehlten die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von<br />

Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es<br />

fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der Zeugenaussagen<br />

war nur in seltenen Fällen möglich. Wo geringste Zweifel<br />

bestanden oder die Möglichkeit einer Verwechslung nicht mit Sicherheit<br />

auszuschließen war, hat das Gericht Aussagen von Zeugen nicht verwertet<br />

[…]<br />

Die allgemeinen Feststellungen […] beruhen auf den Einlassungen der<br />

Angeklagten Boger, St.[ark], Dylewski, Broad, Hofmann, Kaduk, Baretzki,<br />

Dr. L., Dr. Frank, Dr. Sc., Dr. Capesius und Klehr, soweit ihnen gefolgt<br />

werden konnte und den glaubhaften Aussagen der Zeugen O., Wal., Wil.,<br />

N., Schl., Hu., Dr. M.[orgen], To., Lei., H., Dr. Kremer, Ch. (die alle frühere<br />

SS-Angehörige im KL <strong>Auschwitz</strong> waren) sowie den glaubhaften Aussagen<br />

der Zeugen bzw. Zeuginnen Ka., Cou., Ja., van V., Vr.[ba], K.<br />

Erich, Pa., Sw., Bac., Buk., Bö.[ck], ferner auf den handschriftlichen Aufzeichnungen<br />

des ersten Lagerkommandanten Höss über die ‘Endlösung<br />

der Judenfrage,’ und dem sog. Broad-Bericht.”<br />

Ohne in Details zu gehen, was von den Aussagen der hier nicht weiter<br />

entschlüsselten Zeugen zu halten ist, darf ich folgendes feststellen:<br />

1. Das Gericht unternahm nichts, um für das behauptete größte Verbrechen<br />

der Menschheitsgeschichte Spuren der Tat zu sichern. Es verurteilte<br />

Angeklagte für Mord, ohne auch nur einen Beweis dafür vorzulegen,<br />

daß überhaupt eine konkrete Person vermißt wurde, deren mutmaßliche<br />

Ermordung untersucht werden sollte, und daß die womöglich<br />

Vermißten durch die Tat der Angeklagten starben. Es erfolgte noch<br />

nicht einmal der Versuch einer forensischen Beweiserhebung. Zwar besuchte<br />

das Gericht den Tatort, aber nur, um dort eine Besichtigungstour<br />

zu machen. Sachverständige wurden nicht beauftragt, die Überreste von<br />

behaupteten Tatwaffen und Opfern (in den behaupteten Massengräbern<br />

bzw. Überresten von Verbrennungsgruben) zu begutachten.<br />

2. Das Gericht unternahm nichts, um die bereits damals umfangreiche, in<br />

<strong>Auschwitz</strong> lagernde Dokumentation zum Lager durch Sachverständige<br />

(Historiker, Architekten, Ingenieure) auswerten zu lassen.<br />

3. Es verließt sich auf Zeugenaussagen, deren Zustandekommen äußerst<br />

dubios ist (Zwang, politischer Druck nach dem Kriege und zur Zeit des<br />

Prozesses) und deren Falschheit durch jeden kritischen Sachverständi-<br />

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