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Pfälzer Tennis 01/09 Teil 1 - Tennisverband Pfalz eV

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Infos<br />

Turniere<br />

§ 13 Mannschaftsaufstellung<br />

zu 1.<br />

Alle Mannschaften bei den Damen 50/55 und den Herren<br />

60/65/70 bestehen aus 4 Einzelspielern und 2 Doppelpaaren.<br />

zu 6.<br />

Bei der Aufstellung der Doppel sind die nachfolgenden 13<br />

Kombinationen aus der Summe der Platzziffern 1-6 möglich:<br />

7,7,7 5,7,9 3,7,11<br />

5,5,11 3,9,9 6,6,9<br />

5,8,8 3,8,10 5,6,10<br />

4,7,10 4,8,9 6,7,8<br />

4,6,11<br />

§18 Spielabbruch und Fortsetzung der Spiele<br />

zu 1.<br />

Die Mannschaften müssen versuchen, die Begenung so<br />

schnell wie möglich fortzusetzen oder nachzuholen. Wenn<br />

es möglich ist, muss auf der Anlage der Gastmannschaft<br />

gespielt werden.<br />

§ 19 Wettkampfwertung<br />

zu 1.<br />

Die vollständig anwesende Mannschaft muss in jedem Fall<br />

die Einzelaufstellung im Spielbericht eintragen.<br />

zu 4.<br />

Bei Nichtantreten einer Mannschaft zu einem angesetzten<br />

Spiel muß der betreffende Verein eine Geldbuße von Euro<br />

150 an den TV <strong>Pfalz</strong> entrichten.<br />

Ressorts<br />

Intro<br />

Weiterhin wird die Mannschaft vom weiteren Wettspielbetrieb<br />

ausgeschlossen und ist erster Absteiger. Bereits durchgeführte<br />

und nicht ausgetragene Spiele gegen diese Mannschaft<br />

werden mit 21:0 Matchpunkten, 18:0 Sätzen und 108:0<br />

Spielen für den Gegner als gewonnen gewertet.<br />

§22 Proteste<br />

zu 2.<br />

Proteste sind jeweils an den zuständigen Spielleiter (Zusatzbestimmungen<br />

zu §3 WTO) zu richten. Dieser übersendet<br />

nach Anhörung des Gegners, nach Wertung des Spielberichts<br />

bzw. nach Klärung des Sachverhaltes, den Vorgang an<br />

den Sportwart TV <strong>Pfalz</strong>, welcher nach § 22 Nr. 2 WSpO in 1.<br />

Instanz entscheidet.<br />

zu 5.<br />

Der zuständige Spielleiter kann auch von Amts wegen<br />

eingreifen, wenn ihm ein Protestgrund zur Kenntnis gebracht<br />

wird.<br />

zu 6.<br />

Der Sport-/Jugendwart kann bei Verstößen gegen die Wettspielordnung<br />

von Amts wegen jederzeit eingreifen, insbesondere<br />

kann er alle Mannschaftsmeldungen im Sinne des § 9.<br />

Abs. 6 abändern und Spielwertungen korrigieren.<br />

<strong>Tennis</strong>verband <strong>Pfalz</strong>, Februar 20<strong>09</strong><br />

Klaus Müller<br />

(Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen)<br />

Werner Schwarz (Sportwart)<br />

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