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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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4. Die Zusammenfassung - Die Gründe für eine weitere Selbständigkeit <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ist<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit,<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft und<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen.<br />

Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben nach § 2<br />

Abs. 2 KomVwRGrG in <strong>der</strong> Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Stichtag 30.06.2009.<br />

Zum 30. Juni 2009 übersteigt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim diese Mindestgröße mit 10.036<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Gemeinde kann damit nach dem Gesetz schon die ausreichen-<br />

de Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstellt werden.<br />

Trotzdem sollen durch diese gutachterliche Stellungnahme alle möglichen Daten und Fakten zusam-<br />

men getragen werden, die für die weitere Selbständigkeit <strong>der</strong> Gemeinde sprechen.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Vergleichbarkeit mit an<strong>der</strong>en statistischen Werten wurde in dieser gutachterlichen<br />

Stellungnahme überwiegend <strong>der</strong> Stichtag 31.12.2009 zugrunde gelegt. Die verbandsfreie Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim hatte zum 31.12.2009 einen Einwohnerstand von 9.941 Einwohnerinnen und<br />

Einwohnern. Nachrichtlich ist <strong>der</strong> Einwohnerstand aus dem Einwohnermeldeverfahren zum Stichtag<br />

31.12.2009 anzuführen, <strong>der</strong> einen abweichenden Einwohnerstand von 10.009 ausweist. Demnach<br />

würde die Gemeinde Bobenheim-Roxheim auch mit <strong>der</strong> tatsächlich registrierten Einwohnerzahl den<br />

gesetzlich geregelten Einwohnergrenzwert übersteigen.<br />

Entgegen dem Landestrend und <strong>der</strong> statistischen Vorausberechnung kann die verbandsfreie Gemein-<br />

de Bobenheim-Roxheim einen gleich bleibenden Bevölkerungsstand erwarten 39 . Ausgehend vom<br />

Basisjahr 2006 (9.999 Einwohner) wird im Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 9.593 prognostiziert.<br />

Durch die hierin nicht enthaltene Wohnbauentwicklung (<strong>der</strong>zeit werden 120 Wohnungen geschätzt)<br />

kann eine dauerhafte Einwohnerzahl von annähernd 10.000 angenommen werden. Für die Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim kann deshalb in <strong>der</strong> demografischen Entwicklung von positiven Tendenzen aus-<br />

gegangen werden.<br />

In einem Abwägungsprozess sollen aber neben einer starren Einwohnerzahl zusätzliche Gründe von<br />

Belang sein, wie sie in § 2 Abs. 3 KomVwRGrG bestimmt werden:<br />

Aus beson<strong>der</strong>en Gründen sind Unterschreitungen <strong>der</strong> Mindestgrößen unbeachtlich, wenn die Verwal-<br />

tung langfristig gewährleisten kann, dass sie ihre eigenen und übertragenen Aufgaben<br />

� in fachlich hoher Qualität,<br />

� wirtschaftlich sowie<br />

� bürger-, sach- und ortsnah wahrnehmen kann.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Wirtschafts- und Finanzkraft ist ein solcher beson<strong>der</strong>er Grund, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Abwägung<br />

berücksichtigt werden muss. Neben diesen vorrangigen Zielen <strong>der</strong> KVR soll auch<br />

� eine hohe Bürgernähe<br />

39 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

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