Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Auf <strong>der</strong> Grundlage des festgestellten Personalbedarfs für die Größenklasse 1 sind folgende<br />
Personalbedarfsrichtwerte für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim maßgeblich:<br />
Einwohner Minimalwert Richtwert Maximalwert<br />
1.000 2,2659 2,4931 2,7957<br />
1 0,00227 0,00250 0,00280<br />
9.941 22,53 24,78 27,79<br />
Damit ergibt sich für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit 9.941 Einwohnern ein grundsätzlicher<br />
Richtwert von 24,78 Kräften (Formel: (2,4931 /1000) x 9.941), ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Aussagen<br />
zum berechtigten Mehr- bzw. Min<strong>der</strong>bedarf.<br />
Der Maximalwert liegt bei 27,79 Kräften (Formel: (2,7957 /1000) x 9.941), <strong>der</strong> Minimalwert hingegen<br />
bei 22,53 Kräften (Formel: (2,2659 /1000) x 9.941).<br />
In <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim werden in <strong>der</strong> Kernverwaltung zum 31.12.2011<br />
nach Angaben <strong>der</strong> Verwaltung tatsächlich 30,57 Kräfte vorgehalten. Hierbei sind aber noch keine<br />
Min<strong>der</strong>- bzw. Mehrbedarfe berücksichtigt. Somit liegt <strong>der</strong> Personalbedarf zunächst mit 5,79 Kräften<br />
über dem Richtwert.<br />
2.4.2 Mehr-/Min<strong>der</strong>bedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />
Die Richtwerte dienen <strong>der</strong> Personalbedarfsberechnung von Verbandsgemeinden, die<br />
Verwaltungsaufgaben im allgemeinen Umfang wahrnehmen und über eine durchschnittliche<br />
Infrastruktur und Personalstruktur verfügen (Regelverwaltung).<br />
Wegen örtlicher Beson<strong>der</strong>heiten kann ein höherer o<strong>der</strong> niedrigerer Bedarf gerechtfertigt sein.<br />
Örtlicher Mehrbedarf aus personellen Gründen<br />
� wegen gemin<strong>der</strong>ter Leistungsmöglichkeit einzelner Bediensteter (Körperbehin<strong>der</strong>ung)<br />
� in Folge Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter<br />
� Besuch von Lehrgängen im Rahmen <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Bediensteten<br />
Örtlicher Mehrbedarf aus sachlichen Gründen<br />
� Zuständigkeit für mehr als 25 Ortsgemeinden<br />
� erhebliche Rückstände bei <strong>der</strong> Beitragserhebung<br />
� regelmäßig hohe Zahl von Überstunden in Folge <strong>der</strong> notwendigen Wahrnehmung des<br />
Sitzungsdienstes<br />
� Planung, Erschließung und Vermarktung von großen Gewerbeflächen<br />
� nachhaltige Fremdenverkehrsför<strong>der</strong>ung<br />
� Verwaltung von Schulzentren<br />
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