Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Um eine methodische genaue Bedarfsanalyse erstellen zu können ist es erfor<strong>der</strong>lich, die örtlichen<br />
Beson<strong>der</strong>heiten zu erfassen, die eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalbedarfswerte des Rechnungshofes <strong>zur</strong><br />
Folge haben.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Personalbedarfes ist <strong>der</strong> Landesrechnungshof von einer zweckmäßigen<br />
Verwaltungsorganisation, leistungsfähigen Bediensteten und <strong>der</strong> wirtschaftlich sinnvollen Verwendung<br />
von technischen Hilfsmitteln ausgegangen.<br />
Für die Berechnung des Personalbedarfs wurden durchschnittliche Leistungswerte <strong>der</strong> Bediensteten<br />
durch den Landesrechnungshof zugrunde gelegt.<br />
Zur Erfassung <strong>der</strong> örtlichen Beson<strong>der</strong>heiten werden die Darstellungen durch die Verwaltung<br />
herangezogen.<br />
Der Personalbedarf wird nach dem <strong>Gutachten</strong> des Landesrechnungshofes getrennt für 4<br />
Größenklassen ermittelt.<br />
Größenklasse 1 : bis zu 10.000 Einwohner<br />
Größenklasse 2 : 10.001 bis 15.000 Einwohner<br />
Größenklasse 3: 15.001 bis 20.000 Einwohner<br />
Größenklasse 4: 20.001 und mehr Einwohner<br />
Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim hatte zum 31.12.2009 eine Einwohnerzahl von<br />
9.941 und ist somit in die Größenklasse 1 einzustufen.<br />
Im Bezug auf den Gesamtpersonalbedarf geht <strong>der</strong> Rechnungshof, aktuell bestätigt im Februar<br />
2012, von einer gewissen Kompensation von verschiedenen Aufgabenverlagerungen (Zu- und<br />
Abgängen) aus, sodass <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Kernverwaltung nach wie vor auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> Personalbedarfsermittlung 21. Februar 1994, zuletzt überprüft im Jahr 1999,<br />
ermittelt wird.<br />
Eine Fortschreibung beabsichtigt <strong>der</strong> Rechnungshof erst nach Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungen<br />
im Zuge <strong>der</strong> Gebiets- und Kommunalreform ab dem Jahr 2014.<br />
2.4.1 Richtwerte für die Gemeindeverwaltung<br />
Maßgebend ist <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Personalbedarfsrichtwerte. Diese werden wie folgt ausgewiesen:<br />
Größenklasse Minimalwert Richtwert Maximalwert<br />
1 (bis 10.000 Einw.) 2,27 2,5 2,8<br />
2 (10.001 – 15.000 Einw.) 2,07 2,35 2,73<br />
3 (15.001 – 20.000 Einw.) 1,94 2,45 2,9<br />
4 (20.001 und mehr Einw.) 1,85 2,35 2,66<br />
Die Werte in <strong>der</strong> Tabelle sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. In <strong>der</strong><br />
anschließenden Betrachtung werden vier Nachkommastellen verwendet.<br />
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