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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Um eine methodische genaue Bedarfsanalyse erstellen zu können ist es erfor<strong>der</strong>lich, die örtlichen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten zu erfassen, die eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalbedarfswerte des Rechnungshofes <strong>zur</strong><br />

Folge haben.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Personalbedarfes ist <strong>der</strong> Landesrechnungshof von einer zweckmäßigen<br />

Verwaltungsorganisation, leistungsfähigen Bediensteten und <strong>der</strong> wirtschaftlich sinnvollen Verwendung<br />

von technischen Hilfsmitteln ausgegangen.<br />

Für die Berechnung des Personalbedarfs wurden durchschnittliche Leistungswerte <strong>der</strong> Bediensteten<br />

durch den Landesrechnungshof zugrunde gelegt.<br />

Zur Erfassung <strong>der</strong> örtlichen Beson<strong>der</strong>heiten werden die Darstellungen durch die Verwaltung<br />

herangezogen.<br />

Der Personalbedarf wird nach dem <strong>Gutachten</strong> des Landesrechnungshofes getrennt für 4<br />

Größenklassen ermittelt.<br />

Größenklasse 1 : bis zu 10.000 Einwohner<br />

Größenklasse 2 : 10.001 bis 15.000 Einwohner<br />

Größenklasse 3: 15.001 bis 20.000 Einwohner<br />

Größenklasse 4: 20.001 und mehr Einwohner<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim hatte zum 31.12.2009 eine Einwohnerzahl von<br />

9.941 und ist somit in die Größenklasse 1 einzustufen.<br />

Im Bezug auf den Gesamtpersonalbedarf geht <strong>der</strong> Rechnungshof, aktuell bestätigt im Februar<br />

2012, von einer gewissen Kompensation von verschiedenen Aufgabenverlagerungen (Zu- und<br />

Abgängen) aus, sodass <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Kernverwaltung nach wie vor auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Personalbedarfsermittlung 21. Februar 1994, zuletzt überprüft im Jahr 1999,<br />

ermittelt wird.<br />

Eine Fortschreibung beabsichtigt <strong>der</strong> Rechnungshof erst nach Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungen<br />

im Zuge <strong>der</strong> Gebiets- und Kommunalreform ab dem Jahr 2014.<br />

2.4.1 Richtwerte für die Gemeindeverwaltung<br />

Maßgebend ist <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Personalbedarfsrichtwerte. Diese werden wie folgt ausgewiesen:<br />

Größenklasse Minimalwert Richtwert Maximalwert<br />

1 (bis 10.000 Einw.) 2,27 2,5 2,8<br />

2 (10.001 – 15.000 Einw.) 2,07 2,35 2,73<br />

3 (15.001 – 20.000 Einw.) 1,94 2,45 2,9<br />

4 (20.001 und mehr Einw.) 1,85 2,35 2,66<br />

Die Werte in <strong>der</strong> Tabelle sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. In <strong>der</strong><br />

anschließenden Betrachtung werden vier Nachkommastellen verwendet.<br />

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