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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Aufbringungskraft = Istaufkommen x (landesdurchn.Hebesatz in %)<br />

Hebesatz in %<br />

Die in dieser Form berechnete Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das<br />

Realsteueraufkommen (Grundsteuer, Gewerbesteuer) in <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde gewesen wäre,<br />

wenn alle Gemeinen den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten.<br />

Die Realsteueraufbringungskraft unterscheidet sich insofern von den im Rahmen des kommunalen<br />

Finanzausgleichs ermittelten Steuerkraftzahlen, bei denen mit festen Hebesätzen gearbeitet wird.<br />

Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Da die Realsteueraufbringungskraft nur die Realsteuern umfasst, jedoch die Gewerbesteuerumlage,<br />

sowie die Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, hat sie als<br />

Indikator nur eine eingeschränkte Aussagekraft.<br />

Um <strong>der</strong> Einnahmestruktur Rechnung zu tragen, wird mit <strong>der</strong> „Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde“ ein<br />

weiterer, auf <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft basieren<strong>der</strong> Indikator, berechnet.<br />

Die Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde ergibt sich aus <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft durch<br />

Subtraktion <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage und durch Addition des Gemeindeanteils an <strong>der</strong><br />

Einkommensteuer sowie an <strong>der</strong> Umsatzsteuer.<br />

Realsteueraufbringungskraft (Grundsteuer, Gewerbesteuer)<br />

./. Gewerbesteuerumlage<br />

+ Anteil Einkommensteuer und Umsatzsteuer<br />

Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Für den Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis und die kreisfreie Stadt Frankenthal wurden sowohl die<br />

Realsteueraufbringungskraft als auch die Steuereinnahmekraft aus den Informationen des<br />

Statistischen Landesamtes zusammengetragen und mit den Zahlen für die verbandsfreie Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim und die „Nachbar“ – Verbandsgemeinde Heßheim verglichen.<br />

Die vorgenannten Informationen und die nachstehenden Tabellenauszüge zeigen die Realsteuerauf-<br />

bringungs- und Steuerkraft für das untersuchte Gebiet:<br />

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