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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Die sogenannten freiwilligen Aufgaben und die kommunalen Finanzen (als Handlungsfel<strong>der</strong>) spielen<br />

bei <strong>der</strong> Betrachtung von Skaleneffekten keine Rolle, im Gegenteil, bei einer Vergrößerung <strong>der</strong><br />

Gemeinde könnte durchaus die Grenzen <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit eintreten und die<br />

freiwilligen Leistungen für den Bürger und damit die Qualität <strong>der</strong> Leistungen sich vermin<strong>der</strong>n.<br />

Betrachtet man sich die sogenannten Kernaufgaben (Pflichtaufgaben) so kommt man bei einer<br />

betriebswirtschaftlichen Analyse schnell zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Einwohnerzahl fast proportional steigen, also die Pro-Kopf-Aufwendungen gleichbleiben. Bei einer<br />

höheren Einwohnerzahl erhöhen sich die Kosten für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bildung,<br />

Soziales etc. fast proportional.<br />

Lediglich bei den Kosten für die sogenannten Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) kann von<br />

sogenannten Fixkosten <strong>der</strong> Verwaltung gesprochen werden, bei denen sogenannte Skaleneffekte<br />

eintreten können. Ob und in welchem Umfang im konkreten Fall <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

positive Skaleneffekte eintreten, kann nicht allgemein gesagt werden, da entsprechende<br />

Vergleichszahlen <strong>der</strong> Nachbarkommunen fehlen.<br />

Aus diesem Grunde sollen die Ausführungen zu <strong>der</strong> Personalausstattung (Punkt 2.4) <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim dazu dienen, die Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen, die auch durch die<br />

sogenannten Skaleneffekte nicht verbessert werden können.<br />

2.2.3 Analyse <strong>der</strong> Steuerkraft<br />

Ein wichtiger Indikator für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Finanzausstattung <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Ebene. Zur Sicherung einer langfristigen kommunalen Leistungsfähigkeit, sind neben<br />

den aktuellen finanziellen Ergebnissen (Jahresüberschüsse, Jahresfehlbeträge), <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

dauernden Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“) auch die eigenen Steuereinnahmen und die<br />

sogenannte Steuerkraft einer Gemeinde von Bedeutung.<br />

Die Grundsteuer A und B und vor allem die Gewerbesteuer (sogenannte Realsteuern) sind von<br />

erheblicher Bedeutung für die Steuerkraft <strong>der</strong> Gemeinden. Die Einnahmen aus den Realsteuern sind<br />

für die einzelnen Gemeinden jedoch insofern nicht vergleichbar, als den Gemeinden gemäß Artikel<br />

106 Abs. 6 Satz 2 GG das Recht eingeräumt ist, die Hebesätze <strong>der</strong> Realsteuern im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesetze selbst festzulegen.<br />

Realsteueraufbringungskraft<br />

Aus dem Realsteueraufkommen einer Gemeinde lässt sich daher nicht ohne weiteres eine Aussage<br />

über die Steuerkraft ableiten. Durch das Statistische Landesamt wird daher im Rahmen eines<br />

Realsteuervergleiches eine Berechnung durchgeführt, bei dem das Realsteueraufkommen mithilfe <strong>der</strong><br />

jeweils angewandten Hebesätze in fiktive Messbeträge (Grundbeträge) umgerechnet wird und auf<br />

dieser Grundlage mit landesdurchschnittlichen Hebesätzen eine Realsteueraufbringungskraft ermittelt<br />

wird.<br />

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