Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Der Ergebnishaushalt 2009 war zunächst mit einem Fehlbetrag von 1.187.834 € aufgestellt. Durch<br />
den Nachtragshaushalt wurde <strong>der</strong> Jahresfehlbetrag zunächst auf 979.174 € korrigiert, tatsächlich<br />
schloss das Jahr 2009 in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von 1.016.267,61 € ab.<br />
Im Ergebnishaushalt 2010 wurde zunächst ein Fehlbetrag von 1.685.216 € ausgewiesen, <strong>der</strong> dann mit<br />
dem Nachtragsplan auf 237.882 € verringert wurde. Im Abschlussergebnis konnte ein Jahresüber-<br />
schuss von 130.982,74 ausgewiesen werden.<br />
Aus dem Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2011 aus <strong>der</strong> ursprünglichen Planung von 507.507 €<br />
ergibt sich mit dem im Entwurf vorliegenden Nachtragsplan nun ein Jahresüberschuss von 363.178 €<br />
(+ 870.685 €).<br />
Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, insbeson<strong>der</strong>e aus <strong>der</strong> Gewerbesteuer, unterliegen im-<br />
mer wie<strong>der</strong> gewichtigen Schwankungen, sodass es immer schwierig bleibt, eine richtige Prognose zu<br />
stellen. Die Jahresergebnisse <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind auch stark abhängig von den<br />
Grundstücksveräußerungserlösen aus dem Vorratsvermögen.<br />
Die Jahresergebnisse im Überblick:<br />
Jahr Ergebnisplanung<br />
Tatsächliches<br />
Jahresergebnis<br />
2009 -979.174 € -1.016.267,61 €<br />
2010 -237.882 € +130.982,74 €<br />
2011 +363.178 €<br />
2012 -681.471 €<br />
2013 +27.944 €<br />
2014 -939.292 €<br />
2015 -1.192.864 €<br />
Die geplanten Jahresergebnisse 2013 – 2015 sind aus dem Haushaltsplan 2012, <strong>der</strong> im Entwurf vor-<br />
lag, entnommen.<br />
Die fiskalische Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim hinsichtlich <strong>der</strong> Jahresergebnisse bleibt<br />
angespannt.<br />
b) Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“)<br />
Neben diesen doch wichtigen Zahlen aus dem Ergebnishaushalt, die in <strong>der</strong> oben stehenden Tabelle<br />
mit den Zahlen <strong>der</strong> Folgejahre verglichen werden können, sind hier noch die geplanten Zahlen <strong>der</strong><br />
sogenannten „freien Finanzspitze“ von Bedeutung. Diese sind aus dem Finanzhaushalt 2012<br />
abgeleitet:<br />
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