Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Vorwort<br />
„… Es ist Aufgabe <strong>der</strong> Politik, dass sich die verschiedenen Ebenen, in denen gehandelt wird, nicht so<br />
verhalten wie Ebenen in jeweils luftleeren Räumen, son<strong>der</strong>n dass eine Verbindung zwischen ihnen<br />
besteht, dass kooperiert wird und dass die Interessen <strong>der</strong> unterschiedlichen Ebenen gebündelt<br />
werden. Wir haben uns als Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip immer wie<strong>der</strong><br />
darum zu kümmern, dass wir Selbstverwaltung und Selbstverantwortung so weit schützen, dass sie<br />
auch auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene lebbar sind.<br />
Wenn <strong>der</strong> Mangel so groß ist – wir haben zum Beispiel beim Thema Gewerbesteuer immer wie<strong>der</strong><br />
darüber diskutiert –, dass kein Raum mehr zum Gestalten bleibt, wird die kommunale Ebene<br />
verkümmern und kann ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht werden. Sie wird dann auch nicht für<br />
die Menschen attraktiv sein, die sich zu großen Teilen ehrenamtlich auf dieser Ebene engagieren. Das<br />
heißt, <strong>der</strong> Respekt vor dem Subsidiaritätsprinzip verlangt von <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene, dass<br />
man Ihnen, den kommunalen Vertretern, Luft zum Atmen lässt, damit Sie Ihre Arbeit ausführen<br />
können. ...“<br />
Auszüge aus <strong>der</strong> Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Deutschen<br />
Kommunalkongresses vom 26.05.2009 1<br />
Mit dem Landesgesetz über die Grundsätze <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform in <strong>Rheinland</strong>-<br />
<strong>Pfalz</strong>, kurz KomVwRGrG, wurden u.a. die Weichen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebietsstrukturen gelegt, um<br />
durch Bildung größerer Verwaltungsstrukturen in <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, im Wettbewerb und in <strong>der</strong><br />
Verwaltungskraft gestärkter zu sein. Das Erste Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
gibt dabei im Artikel 1 § 2 (2) KomVwRGrG für die verbandsfreien Gemeinden die maßgebliche<br />
Bestimmungsgröße von in <strong>der</strong> Regel mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor, ab <strong>der</strong><br />
eine Kommune eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft<br />
besitzt. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim überschreitet diesen Mindesteinwohnerwert zum 30. Juni<br />
2009 gemäß KomVwRGrG mit 10.036 Einwohnerinnen und Einwohnern.<br />
Allerdings erfüllt die angrenzende Verbandsgemeinde Heßheim nicht die Mindestkriterien und muss<br />
sich einen Fusionspartner suchen. Die Verbandsgemeinde Heßheim kann nunmehr auf freiwilliger<br />
Basis bis zum 30.06.2012 einen Zusammenschluss mit an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften beschließen<br />
o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Freiwilligkeitsphase Gründe für den Erhalt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde in einem<br />
Anhörungsverfahren vortragen, um nicht per Gesetz mit einer an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaft vereinigt<br />
zu werden.<br />
Die Diskussionen um die Kommunal- und Verwaltungsreform im Allgemeinen haben die Gemeinde<br />
Bobenheim-Roxheim veranlasst, die<br />
<strong>Kommunalberatung</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH<br />
1 Daten entnommen von http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2009/05/2009-05-26-rede-merkel-<br />
kommunalkongress.html<br />
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