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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Leistungsfähigkeit drückt sich zunächst in Verwaltungskraft aus, d.h. in <strong>der</strong> Tatsache, dass ein<br />

Verwaltungsapparat existent ist, <strong>der</strong> eine rechtsstaatliche, zweckmäßige und hinreichend<br />

spezialisierte Verwaltung mittels einer genügenden Zahl von Sachbearbeitern sichert, die ohne<br />

Drittberatung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde) sachgerecht entscheidet. Insbeson<strong>der</strong>e aus dem<br />

Sozialstaatsprinzip wird die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft einer Gemeinde gefor<strong>der</strong>t, um die<br />

Funktionen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge durch die Gemeinden funktionsgerecht und mit höchstmöglicher<br />

Effektivität und unter Wahrung <strong>der</strong> Einheitlichkeit <strong>der</strong> Lebensverhältnisse bearbeiten zu können.<br />

So gesehen ist Leistungsfähigkeit ein „Unterfall“ <strong>der</strong> Verwaltungskraft und mehr o<strong>der</strong> weniger gleich<br />

zu setzen mit Effektivität.<br />

Ein wesentlicher Gesichtspunkt <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit ist aber auch die finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen, wonach die Gemeinden dauerhaft finanziell in <strong>der</strong> Lage sein<br />

sollen, die an sie gestellten Aufgaben eigenständig und selbstverantwortlich zu erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

freiwillige Aufgaben zu übernehmen. Bei <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit spielt die fiskalische<br />

Situation (Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit), die eigene Finanzkraft (Steuereinnahmen)<br />

und die bisher „aufgelaufenen“ Liquiditätskredite (Kassenkredite) eine wesentliche Rolle.<br />

Des Weiteren for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gesetzgeber Wettbewerbsfähigkeit. Verän<strong>der</strong>ungen des wirtschaftlichen,<br />

technischen, politischen und gesellschaftlichen Umfeldes stellen Unternehmen vor immer neue<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen sie im Wettbewerb mit an<strong>der</strong>en Unternehmen durch Anpassung ihrer<br />

Leistungen, Verän<strong>der</strong>ung ihres Marktverhaltens und Weiterentwicklung ihrer technischen, personellen<br />

und organisatorischen Strukturen begegnen müssen. 4<br />

Wettbewerb selbst bedeutet, dass Unternehmen (auch Verbände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Staat) im Rahmen ihrer<br />

Aufgabenstellung die jeweils beste Leistung im Vergleich zu An<strong>der</strong>en erbringen.<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen bedeutet sicherlich ein Standortwettbewerb, wenn es etwa um<br />

Unternehmensansiedlungen geht. Die Verwaltung selbst mit Ihren Dienstleistungen dem Bürger<br />

(Kunden) gegenüber befindet sich nicht in einer unmittelbaren Wettbewerbssituation, weil <strong>der</strong> Bürger<br />

nur bei „seiner“ Verwaltung seine Leistungen erlangen kann und die Verwaltung so gesehen unter<br />

Wettbewerbsgesichtspunkten eine „Monopolstellung“ inne hat. Für die Leistungen <strong>der</strong> Verwaltung gibt<br />

es insofern keinen „Markt“, so dass für die Beurteilung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit einer Verwaltung auf<br />

Hilfsgrößen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden muss. Instrumente einer kommunalen Wettbewerbspolitik können<br />

z.B. interkommunale o<strong>der</strong> öffentliche bzw. private Leistungsvergleiche sein (Vergleichswerte,<br />

Vergleichsringe).<br />

Der Gesetzgeber (siehe Landtagsdrucksache 15/4488) verfolgt mit <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit „eine Verbesserung <strong>der</strong> Position dieser kommunalen Gebietskörperschaften im<br />

Vergleich mit an<strong>der</strong>en Kommunen in <strong>der</strong> Region, in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, im Bundesgebiet und teilweise<br />

auch darüber hinaus“.<br />

4 Vergl. Brockhaus<br />

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