Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Leistungsfähigkeit drückt sich zunächst in Verwaltungskraft aus, d.h. in <strong>der</strong> Tatsache, dass ein<br />
Verwaltungsapparat existent ist, <strong>der</strong> eine rechtsstaatliche, zweckmäßige und hinreichend<br />
spezialisierte Verwaltung mittels einer genügenden Zahl von Sachbearbeitern sichert, die ohne<br />
Drittberatung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde) sachgerecht entscheidet. Insbeson<strong>der</strong>e aus dem<br />
Sozialstaatsprinzip wird die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft einer Gemeinde gefor<strong>der</strong>t, um die<br />
Funktionen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge durch die Gemeinden funktionsgerecht und mit höchstmöglicher<br />
Effektivität und unter Wahrung <strong>der</strong> Einheitlichkeit <strong>der</strong> Lebensverhältnisse bearbeiten zu können.<br />
So gesehen ist Leistungsfähigkeit ein „Unterfall“ <strong>der</strong> Verwaltungskraft und mehr o<strong>der</strong> weniger gleich<br />
zu setzen mit Effektivität.<br />
Ein wesentlicher Gesichtspunkt <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit ist aber auch die finanzielle<br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen, wonach die Gemeinden dauerhaft finanziell in <strong>der</strong> Lage sein<br />
sollen, die an sie gestellten Aufgaben eigenständig und selbstverantwortlich zu erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
freiwillige Aufgaben zu übernehmen. Bei <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit spielt die fiskalische<br />
Situation (Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit), die eigene Finanzkraft (Steuereinnahmen)<br />
und die bisher „aufgelaufenen“ Liquiditätskredite (Kassenkredite) eine wesentliche Rolle.<br />
Des Weiteren for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gesetzgeber Wettbewerbsfähigkeit. Verän<strong>der</strong>ungen des wirtschaftlichen,<br />
technischen, politischen und gesellschaftlichen Umfeldes stellen Unternehmen vor immer neue<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen sie im Wettbewerb mit an<strong>der</strong>en Unternehmen durch Anpassung ihrer<br />
Leistungen, Verän<strong>der</strong>ung ihres Marktverhaltens und Weiterentwicklung ihrer technischen, personellen<br />
und organisatorischen Strukturen begegnen müssen. 4<br />
Wettbewerb selbst bedeutet, dass Unternehmen (auch Verbände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Staat) im Rahmen ihrer<br />
Aufgabenstellung die jeweils beste Leistung im Vergleich zu An<strong>der</strong>en erbringen.<br />
Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen bedeutet sicherlich ein Standortwettbewerb, wenn es etwa um<br />
Unternehmensansiedlungen geht. Die Verwaltung selbst mit Ihren Dienstleistungen dem Bürger<br />
(Kunden) gegenüber befindet sich nicht in einer unmittelbaren Wettbewerbssituation, weil <strong>der</strong> Bürger<br />
nur bei „seiner“ Verwaltung seine Leistungen erlangen kann und die Verwaltung so gesehen unter<br />
Wettbewerbsgesichtspunkten eine „Monopolstellung“ inne hat. Für die Leistungen <strong>der</strong> Verwaltung gibt<br />
es insofern keinen „Markt“, so dass für die Beurteilung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit einer Verwaltung auf<br />
Hilfsgrößen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden muss. Instrumente einer kommunalen Wettbewerbspolitik können<br />
z.B. interkommunale o<strong>der</strong> öffentliche bzw. private Leistungsvergleiche sein (Vergleichswerte,<br />
Vergleichsringe).<br />
Der Gesetzgeber (siehe Landtagsdrucksache 15/4488) verfolgt mit <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />
Wettbewerbsfähigkeit „eine Verbesserung <strong>der</strong> Position dieser kommunalen Gebietskörperschaften im<br />
Vergleich mit an<strong>der</strong>en Kommunen in <strong>der</strong> Region, in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, im Bundesgebiet und teilweise<br />
auch darüber hinaus“.<br />
4 Vergl. Brockhaus<br />
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