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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Stärkung <strong>der</strong><br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion über Verwaltungsreformen werden die unterschiedlichsten Begriffe<br />

verwendet. Als wesentliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die öffentliche Verwaltung werden vielfach Begriffe wie<br />

Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität, Subsidiarität, Partizipation,<br />

Rechtmäßigkeit, Bürgernähe etc. verwendet. Bei <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> verschiedenen Begrifflichkeiten<br />

und <strong>der</strong> mit ihnen gemeinten Inhalte soll in dieser gutachterlichen Stellungnahme eine Festlegung<br />

erfolgen, damit keine babylonische Sprachverwirrung entsteht:<br />

Ein wesentlicher Gemeinwohlgesichtspunkt bei <strong>der</strong> Entscheidung über die Organisation öffentlicher<br />

Verwaltungen ist die Leistungsfähigkeit.<br />

Nach dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 S. 1 GG) ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass die<br />

kommunale Verwaltungsorganisation in <strong>der</strong> Lage sein muss, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Dies<br />

bedeutet, dass die kommunalen Aufgaben gesetzes- und funktionsgerecht erfüllt werden sollen;<br />

insbeson<strong>der</strong>e, dass die subjektiven Rechte <strong>der</strong> Einwohner verwirklicht und die von <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

ihnen geschuldeten Leistungen tatsächlich erbracht werden, und zwar in einer landesweit möglichst<br />

gleichen o<strong>der</strong> gleichwertigen Weise.<br />

Diese Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung bedeutet eine durchgängig hohe Qualität <strong>der</strong><br />

Entscheidungen, rechtzeitige und vollständige tatsächliche Gewährung <strong>der</strong> gesetzlichen Leistungen<br />

und rechtmäßige Prüfung <strong>der</strong> Ermessensfragen.<br />

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