Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Programmatisches Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale<br />
Gebietskörperschaften, die langfristig in <strong>der</strong> Lage sind, ihre Aufgaben<br />
a) in fachlich hoher Qualität<br />
b) wirtschaftlich und<br />
c) bürger-, sach- und ortsnah<br />
wahrzunehmen. Dieses langfristige Ziel soll unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
demografischen Entwicklung und des Einsatzes <strong>der</strong> IT-Technologie verfolgt werden.<br />
Eine grundsätzliche Voraussetzung von Gebietsän<strong>der</strong>ungen sind „Gründe des Gemeinwohl“, wie es<br />
auch § 10 GemO festlegt. Gemeinwohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung für den<br />
konkreten Anwendungsbereich (hier: Verwaltungs- und Gebietsreform) <strong>der</strong> Gesetzgeber und die<br />
Rechtsprechung ermitteln und festlegen. „In einem staatlichen Gemeinwesen zielt das Gemeinwohl<br />
auf die bestmögliche Verfasstheit des gesellschaftlichen Lebens, um die Voraussetzungen für die<br />
bestmögliche Lebensentfaltung <strong>der</strong> Staatsbürger zu gewährleisten.“ 2<br />
Es gibt keine exakte Definition und somit auch nicht „das“ öffentliche Gemeinwohl. Das Gemeinwohl<br />
bedarf als unbestimmter Rechtsbegriff <strong>der</strong> Auslegung. Dabei ist von einem verfassungsstaatlichen<br />
Gemeinwohlverständnis auszugehen, das sich an den "Gemeinwohlwerten" des Grundgesetzes wie<br />
Menschenwürde, Freiheit, Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und damit an den Grundrechten,<br />
dem Rechtsstaat-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip festmachen lässt 3 .<br />
Aus diesen Überlegungen heraus stellt <strong>der</strong> Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 KomVwRGrG drei Grundsätze<br />
<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> kommunalen Gebietsstrukturen auf:<br />
2 Vergl. Brockhaus<br />
3 Internetseite: http://www.juraforum.de/lexikon/gemeinwohl ; vgl. von Arnim, Gemeinwohl und Gruppeninteressen, 1977, S. 22 ff.<br />
Seite 13 von 136