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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Programmatisches Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale<br />

Gebietskörperschaften, die langfristig in <strong>der</strong> Lage sind, ihre Aufgaben<br />

a) in fachlich hoher Qualität<br />

b) wirtschaftlich und<br />

c) bürger-, sach- und ortsnah<br />

wahrzunehmen. Dieses langfristige Ziel soll unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

demografischen Entwicklung und des Einsatzes <strong>der</strong> IT-Technologie verfolgt werden.<br />

Eine grundsätzliche Voraussetzung von Gebietsän<strong>der</strong>ungen sind „Gründe des Gemeinwohl“, wie es<br />

auch § 10 GemO festlegt. Gemeinwohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung für den<br />

konkreten Anwendungsbereich (hier: Verwaltungs- und Gebietsreform) <strong>der</strong> Gesetzgeber und die<br />

Rechtsprechung ermitteln und festlegen. „In einem staatlichen Gemeinwesen zielt das Gemeinwohl<br />

auf die bestmögliche Verfasstheit des gesellschaftlichen Lebens, um die Voraussetzungen für die<br />

bestmögliche Lebensentfaltung <strong>der</strong> Staatsbürger zu gewährleisten.“ 2<br />

Es gibt keine exakte Definition und somit auch nicht „das“ öffentliche Gemeinwohl. Das Gemeinwohl<br />

bedarf als unbestimmter Rechtsbegriff <strong>der</strong> Auslegung. Dabei ist von einem verfassungsstaatlichen<br />

Gemeinwohlverständnis auszugehen, das sich an den "Gemeinwohlwerten" des Grundgesetzes wie<br />

Menschenwürde, Freiheit, Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und damit an den Grundrechten,<br />

dem Rechtsstaat-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip festmachen lässt 3 .<br />

Aus diesen Überlegungen heraus stellt <strong>der</strong> Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 KomVwRGrG drei Grundsätze<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> kommunalen Gebietsstrukturen auf:<br />

2 Vergl. Brockhaus<br />

3 Internetseite: http://www.juraforum.de/lexikon/gemeinwohl ; vgl. von Arnim, Gemeinwohl und Gruppeninteressen, 1977, S. 22 ff.<br />

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