Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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5.3.2. Struktur einer Verbandsgemeinde<br />
Die Struktur einer Verbandsgemeinde und ihrer Organe sieht wie folgt aus:<br />
Hinzu kommen die einzelnen Ortsgemeinden mit ihren eigenen Strukturen:<br />
5.3.3. Finanzierung einer Verbandsgemeinde<br />
Die Finanzierung einer Verbandsgemeinde erfolgt im Wesentlichen durch die Verbandsgemeindeum-<br />
lage, die von den Ortsgemeinden erhoben wird. Nach <strong>der</strong> Systematik des Finanzausgleichsgesetzes<br />
stehen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde die Schlüsselzuweisung B1 (10 € / Einwohner für die Wahrnehmung<br />
<strong>der</strong> staatlichen Aufgaben) und die Schlüsselzuweisung B 2 (was den Hauptansatz angeht) zu, wäh-<br />
rend die sogenannte Schlüsselzuweisung A, als Steuerkraftausgleich den Ortsgemeinden zufließt;<br />
genauso wie Teile <strong>der</strong> Schlüsselzuweisung B 2, wenn es sich um sogenannte Leistungsansätze han-<br />
delt.<br />
Bürgermeister<br />
(§ 64 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 GemO)<br />
(hauptamtlich)<br />
Beigeordnete<br />
Verwaltung (Rathaus)<br />
Fachbereich 1, 2, 3, n<br />
Ortsbürgermeister<br />
(§ 64 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 GemO)<br />
(ehrenamtlich)<br />
Beigeordnete<br />
Die<br />
Verbandsgemeinde<br />
Die<br />
Ortsgemeinde<br />
Verbandsgemein<strong>der</strong>at<br />
(§ 64 Abs. 3 Satz 1 GemO)<br />
Fachausschüsse<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
(§ 64 Abs. 3 Satz 1 GemO)<br />
Fachausschüsse<br />
Die unterschiedliche Finanzierungssystematik einer fiktiven Verbandsgemeinde kann am Beispiel <strong>der</strong><br />
verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim gezeigt werden, in dem die unterschiedlichen Steuer-<br />
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