Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Aus dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass aus den laufenden Steuererträgen und Zuwendungen<br />
von insgesamt 7.761 T€ Umlagen von 3.359 T€ zu leisten sind und sich ein Saldo von 4.402 T€ ergibt,<br />
<strong>der</strong> dazu dient, die laufenden kommunalen Aufgaben <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-<br />
Roxheim zu finanzieren.<br />
Bei den Überlegungen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kommunalstrukturen muss bedacht werden, dass sich dann<br />
auch vor allem bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Steuereinnahmen / Finanzausgleichleistungen und Umlagen<br />
wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen ergeben, die in den nachfolgenden Betrachtungen <strong>der</strong> Kommunalstruktur<br />
einer Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde deutlich werden.<br />
5.3. Die Verbandsgemeinde<br />
Im folgenden Abschnitt werden nun die Aufgaben einer Verbandsgemeinde beschrieben.<br />
5.3.1. Definition und Aufgaben einer Verbandsgemeinde<br />
Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus<br />
benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen (§ 64 Abs. 1 Satz 1 GemO). Die Ver-<br />
bandsgemeinden sind also Gemeindeverbände, die in einer Funktionsteilung mit den ihr angehören-<br />
den Ortsgemeinden Aufgaben <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft erfüllen. Den Verbandsgemeinden sind nur<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Aufgaben übertragen, während nach<br />
dem Verfassungsgrundsatz <strong>der</strong> „Allzuständigkeit“ die Zuständigkeitsvermutung unverän<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong><br />
Ortsgemeinde liegt.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen (das sind im Wesentlichen die §§ 67 und 68 GemO) sind<br />
den Verbandsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben übertragen:<br />
1. die ihr nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben (im Wesentlichen die Grundschulen)<br />
2. <strong>der</strong> Brandschutz und die technische Hilfe<br />
3. <strong>der</strong> Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen<br />
4. <strong>der</strong> Bau und die Unterhaltung von überörtlichen Sozialeinrichtungen (Sozialstationen, Altenpflege),<br />
soweit nicht freie Träger solche einrichten<br />
5. die Wasserversorgung<br />
6. die Abwasserbeseitigung<br />
7. <strong>der</strong> Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung<br />
8. die Flächennutzungsplanung<br />
9. an<strong>der</strong>e Selbstverwaltungsaufgaben können übertragen werden (§ 67 Abs. 3 bis 5 GemO)<br />
Daneben haben die Verbandsgemeindeverwaltungen die Verwaltungsgeschäfte <strong>der</strong> Ortsgemeinden<br />
zu führen (§ 68 Abs. 1 GemO), hierzu zählen:<br />
1. die Verwaltung <strong>der</strong> gemeindlichen Abgaben<br />
2. die Führung des Rechnungswesens, die Erstellung <strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes,<br />
die Erstellung <strong>der</strong> Kassenanordnungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses<br />
3. die Vollstreckungsgeschäfte<br />
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