Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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4.5.1. Statistische Einwohnerwerte<br />
§ 2 Abs. 2 Satz 2 regelt, dass die vom Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zum 30. Juni 2009<br />
festgestellte amtliche Zahl <strong>der</strong> mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person mehrere Wohnungen<br />
hat, mit ihrer Hauptwohnung in <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsgemeinde gemelde-<br />
ten Personen maßgebend für die in § 2 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Einwohnerrichtwerte ist. Zum 30.<br />
Juni 2009 überschreitet die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die gesetzliche Mindestgröße mit 10.036<br />
Einwohnerinnen und Einwohnern. Für die gutachterliche Stellungnahme wurde allerdings aus Grün-<br />
den <strong>der</strong> Vergleichbarkeit überwiegend <strong>der</strong> 31.12.2009 zugrunde gelegt, um eine einheitliche Daten-<br />
grundlage zu gewährleisten.<br />
Auf den amtlichen Zahlen <strong>der</strong> mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person mehrere Wohnungen<br />
hat, mit ihrer Hauptwohnung gemeldeten Personen basieren die „Zweite regionalisierte Bevölkerungs-<br />
vorausberechnung“ und die „Zweite kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung“ des Statistischen<br />
Landesamtes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Die Re-<br />
sultate dieser Bevölkerungsvorausberechnungen sind ein wesentlicher Beweggrund für die Kommu-<br />
nal- und Verwaltungsreform mit ihren Ausführungsbestimmungen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung von Gebietsstrukturen<br />
<strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Diese Ausführungen sind aus <strong>der</strong> Landes-<br />
drucksache zum Ersten Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform auf Seite 31 nachzule-<br />
sen.<br />
Die Ermittlung des Bevölkerungsstandes erfolgt <strong>der</strong>zeit jährlich über Zu- und Fortzüge sowie Gebur-<br />
ten- und Sterbefälle auf Basis <strong>der</strong> Volkszählung vom 25. Mai 1987. Seit dem Jahr 2004 werden aller-<br />
dings bestandsrelevante Korrekturen vorgenommen. Das Statistische Landesamt weist darauf hin,<br />
dass für die hiervon betroffenen Gemeinden <strong>der</strong> fortgeschriebene Bevölkerungsstand deshalb nicht<br />
mehr ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> natürlichen und räumlichen Bevölkerungsermittlung ermit-<br />
telt werden kann.<br />
Bei <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Einwohnerwerte und –entwicklung wurden neben den statistischen<br />
Daten zusätzlich die Daten aus dem Meldewesen <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ausgewertet.<br />
Folgende Daten ergeben sich für das Jahr 2009:<br />
Statistik zum<br />
31.12.2009<br />
Meldewesen zum<br />
31.12.2009<br />
9.941 10.009<br />
Hochgerechneter Einwohnerwert<br />
aus <strong>der</strong> letzten Volkszählung<br />
1987<br />
Tatsächlicher Einwohnerstand<br />
Für die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird gemäß <strong>der</strong> statistischen Vorausrechnung<br />
eine sinkende Bevölkerungsentwicklung angenommen. Auf Basis des Jahres 2006 wird im Jahr 2020<br />
eine Einwohnerzahl von 9.593 prognostiziert. Die in <strong>der</strong> Tabelle dargestellte Abweichung vom statisti-<br />
schen Einwohnerstand zum tatsächlichen Einwohnerstand zeigt, dass auch <strong>der</strong> prognostizierte Wert<br />
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