Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Inhaltsübersicht KomVwRGrG<br />
Ziele 1<br />
Grundsätze <strong>der</strong> Verbesserung kommunaler Gebietsstrukturen 2<br />
Freiwillige Gebietsän<strong>der</strong>ungen 3<br />
Wahl <strong>der</strong> Organe und Rechtsstellung <strong>der</strong> hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit 4<br />
Rechtsstellung <strong>der</strong> Bediensteten und <strong>der</strong> Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 5<br />
Übergang des Vermögens 6<br />
Ausgleich von For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten 7<br />
Rechtsnachfolge 8<br />
Schlüsselzuweisungen, Investitionsschlüsselzuweisungen und Umlagen 9<br />
Benutzungsgebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung 10<br />
Ortsrecht 11<br />
Weiterentwicklung bürgernaher, kooperativer Verwaltungen sowie Stärkung <strong>der</strong> bürgerschaftlichen Beteiligung<br />
und Mitwirkung<br />
Die für das <strong>Gutachten</strong> wesentlichen Paragrafen 1 und 2 werden nun nachfolgend im Wortlaut<br />
wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
§ 1 KomVwRGrG (Gesetz) - Landesrecht <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
(1) Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter beson<strong>der</strong>er Berück-<br />
sichtigung <strong>der</strong> demografischen Entwicklungen und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von E-Government, in <strong>der</strong> Lage sind, langfristig die eigenen und die übertragenen Aufgaben in<br />
fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgaben-<br />
zuständigkeiten verän<strong>der</strong>t und die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft <strong>der</strong> verbandsfreien<br />
Gemeinden und <strong>der</strong> Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger<br />
durch Gebietsän<strong>der</strong>ungen verbessert werden. Der Freiwilligkeit gebietlicher Verän<strong>der</strong>ungen wird hierbei <strong>der</strong> Vorrang einge-<br />
räumt.<br />
(2) Darüber hinaus ist <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Aufgabenerledigung eine Erweiterung <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und <strong>der</strong> gemeinsamen Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen durch öffentliche<br />
und private Stellen angestrebt; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für eine Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die<br />
ihren Sitz in <strong>der</strong>selben Gemeinde haben. Mit Dienstleistungsangeboten <strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaften sollen die<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger <strong>zur</strong> schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Abwicklung ihrer<br />
Verwaltungsangelegenheiten und die Unterstützung <strong>der</strong> Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Ortsbezirke in Verwaltungsangelegenheiten<br />
verbessert werden. Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform ist auch eine stärkere direkte Beteiligung <strong>der</strong> Bürgerin-<br />
nen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten, um das Potenzial des in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> sehr ausge-<br />
prägten bürgerschaftlichen Engagements <strong>zur</strong> Verwirklichung des Gemeinwohlziels verstärkt nutzen zu können. Dazu sollen<br />
notwendige Voraussetzungen geschaffen und erweitert werden.<br />
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