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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Inhaltsübersicht KomVwRGrG<br />

Ziele 1<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Verbesserung kommunaler Gebietsstrukturen 2<br />

Freiwillige Gebietsän<strong>der</strong>ungen 3<br />

Wahl <strong>der</strong> Organe und Rechtsstellung <strong>der</strong> hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit 4<br />

Rechtsstellung <strong>der</strong> Bediensteten und <strong>der</strong> Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 5<br />

Übergang des Vermögens 6<br />

Ausgleich von For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten 7<br />

Rechtsnachfolge 8<br />

Schlüsselzuweisungen, Investitionsschlüsselzuweisungen und Umlagen 9<br />

Benutzungsgebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung 10<br />

Ortsrecht 11<br />

Weiterentwicklung bürgernaher, kooperativer Verwaltungen sowie Stärkung <strong>der</strong> bürgerschaftlichen Beteiligung<br />

und Mitwirkung<br />

Die für das <strong>Gutachten</strong> wesentlichen Paragrafen 1 und 2 werden nun nachfolgend im Wortlaut<br />

wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

§ 1 KomVwRGrG (Gesetz) - Landesrecht <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

(1) Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter beson<strong>der</strong>er Berück-<br />

sichtigung <strong>der</strong> demografischen Entwicklungen und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von E-Government, in <strong>der</strong> Lage sind, langfristig die eigenen und die übertragenen Aufgaben in<br />

fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgaben-<br />

zuständigkeiten verän<strong>der</strong>t und die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft <strong>der</strong> verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>der</strong> Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger<br />

durch Gebietsän<strong>der</strong>ungen verbessert werden. Der Freiwilligkeit gebietlicher Verän<strong>der</strong>ungen wird hierbei <strong>der</strong> Vorrang einge-<br />

räumt.<br />

(2) Darüber hinaus ist <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Aufgabenerledigung eine Erweiterung <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und <strong>der</strong> gemeinsamen Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen durch öffentliche<br />

und private Stellen angestrebt; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für eine Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die<br />

ihren Sitz in <strong>der</strong>selben Gemeinde haben. Mit Dienstleistungsangeboten <strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaften sollen die<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger <strong>zur</strong> schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Abwicklung ihrer<br />

Verwaltungsangelegenheiten und die Unterstützung <strong>der</strong> Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Ortsbezirke in Verwaltungsangelegenheiten<br />

verbessert werden. Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform ist auch eine stärkere direkte Beteiligung <strong>der</strong> Bürgerin-<br />

nen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten, um das Potenzial des in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> sehr ausge-<br />

prägten bürgerschaftlichen Engagements <strong>zur</strong> Verwirklichung des Gemeinwohlziels verstärkt nutzen zu können. Dazu sollen<br />

notwendige Voraussetzungen geschaffen und erweitert werden.<br />

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§§<br />

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