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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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Die in <strong>der</strong> Tabelle dargestellten Richtwerte zum Personalbedarf des Rechnungshofes werden von den<br />

Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden und in <strong>der</strong> überörtlichen Überprüfung angewen-<br />

det:<br />

Größenklasse<br />

1<br />

(bis 10.000 Einw.)<br />

2<br />

(10.000 bis 15.000 Einw.)<br />

3<br />

(15.000 bis 20.0000 Einw.)<br />

4<br />

(20.000 Einw. Und mehr)<br />

Richtwerte je 1.000 Einwohner<br />

Insgesamt Minimalwert Maximalwert<br />

2,50 2,27 2,80<br />

2,35 2,07 2,73<br />

2,45 1.94 2,9<br />

2,35 1,85 2,66<br />

Aus <strong>der</strong> Spalte „insgesamt“ wird auch ersichtlich, dass man nicht allgemein sagen kann, dass mit zu-<br />

nehmen<strong>der</strong> Einwohnerzahl auch <strong>der</strong> Personalbedarf geringer wird. Damit wäre ausgehend von den<br />

Personalbedarfsrichtwerten die Annahme <strong>der</strong> Proportionalität entkräftet.<br />

In <strong>der</strong> Landesdrucksache 41 des Ersten Landesgesetzes <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform wird<br />

zu den finanziellen Erwartungen durch Zusammenschlüsse folgendes ausgeführt:<br />

„Zusammenschlüsse von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einschließlich <strong>der</strong> Zu-<br />

sammenführung ihrer Verwaltungen werden mittel- und längerfristig Kosteneinsparungen erbringen.<br />

Dabei sind durchschnittlich Einsparungen von 15 bis 20 v. H. zu erwarten. Im Einzelfall können größe-<br />

re Einsparungen erreicht werden.“<br />

Aus diesen Beschreibungen ist zu entnehmen, dass seitens <strong>der</strong> Landesregierung bei Zusammen-<br />

schlüssen von Kommunen im Durchschnitt mit einer Kosteneinsparung von 15 bis 20 % ab dem fünf-<br />

ten Jahr <strong>der</strong> Fusion gerechnet wird.<br />

Sieht man sich die Aufwandsposten <strong>der</strong> Ergebnisrechnungen an, aus denen die Kosten abgeleitet<br />

werden, dann ist erkennbar, dass i.d.R. die Personalaufwendungen und die Zuwendungen die größten<br />

Posten innerhalb <strong>der</strong> Aufwendungen darstellen. Da <strong>der</strong> Personalbedarf gemäß dem Rechnungs-<br />

hofgutachten auf Grundlage <strong>der</strong> Einwohnerwerte basiert und es nur wenige Aufgaben gibt, die sich an<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Ortsgemeinden orientieren (Vorzimmer, Büroleitung, Statistik / Wahlen / Information,<br />

Hochbau, Haushalt, Kasse), ist langfristig im Bereich <strong>der</strong> Kernverwaltung nicht von Einsparungen<br />

auszugehen. Die Einsparpotentiale, die unter Umständen aus den Skaleneffekten vorhanden sein<br />

können, sollen bei <strong>der</strong> Analyse des Produkthaushaltes erläutert werden.<br />

4.1.2 Qualifikation / Ausbildung / Fortbildung<br />

Von den in <strong>der</strong> Kernverwaltung eingesetzten 30,57 Kräften haben 9,50 Kräfte die Qualifikation und<br />

Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst, das sind rund 31 %, also fast ein Drittel des<br />

41 Quelle: Landesdrucksache Erstes Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform, 15/4488 vom 20.04.2010, Seite 3<br />

Punkt D<br />

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