Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...
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Die in <strong>der</strong> Tabelle dargestellten Richtwerte zum Personalbedarf des Rechnungshofes werden von den<br />
Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden und in <strong>der</strong> überörtlichen Überprüfung angewen-<br />
det:<br />
Größenklasse<br />
1<br />
(bis 10.000 Einw.)<br />
2<br />
(10.000 bis 15.000 Einw.)<br />
3<br />
(15.000 bis 20.0000 Einw.)<br />
4<br />
(20.000 Einw. Und mehr)<br />
Richtwerte je 1.000 Einwohner<br />
Insgesamt Minimalwert Maximalwert<br />
2,50 2,27 2,80<br />
2,35 2,07 2,73<br />
2,45 1.94 2,9<br />
2,35 1,85 2,66<br />
Aus <strong>der</strong> Spalte „insgesamt“ wird auch ersichtlich, dass man nicht allgemein sagen kann, dass mit zu-<br />
nehmen<strong>der</strong> Einwohnerzahl auch <strong>der</strong> Personalbedarf geringer wird. Damit wäre ausgehend von den<br />
Personalbedarfsrichtwerten die Annahme <strong>der</strong> Proportionalität entkräftet.<br />
In <strong>der</strong> Landesdrucksache 41 des Ersten Landesgesetzes <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform wird<br />
zu den finanziellen Erwartungen durch Zusammenschlüsse folgendes ausgeführt:<br />
„Zusammenschlüsse von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einschließlich <strong>der</strong> Zu-<br />
sammenführung ihrer Verwaltungen werden mittel- und längerfristig Kosteneinsparungen erbringen.<br />
Dabei sind durchschnittlich Einsparungen von 15 bis 20 v. H. zu erwarten. Im Einzelfall können größe-<br />
re Einsparungen erreicht werden.“<br />
Aus diesen Beschreibungen ist zu entnehmen, dass seitens <strong>der</strong> Landesregierung bei Zusammen-<br />
schlüssen von Kommunen im Durchschnitt mit einer Kosteneinsparung von 15 bis 20 % ab dem fünf-<br />
ten Jahr <strong>der</strong> Fusion gerechnet wird.<br />
Sieht man sich die Aufwandsposten <strong>der</strong> Ergebnisrechnungen an, aus denen die Kosten abgeleitet<br />
werden, dann ist erkennbar, dass i.d.R. die Personalaufwendungen und die Zuwendungen die größten<br />
Posten innerhalb <strong>der</strong> Aufwendungen darstellen. Da <strong>der</strong> Personalbedarf gemäß dem Rechnungs-<br />
hofgutachten auf Grundlage <strong>der</strong> Einwohnerwerte basiert und es nur wenige Aufgaben gibt, die sich an<br />
<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Ortsgemeinden orientieren (Vorzimmer, Büroleitung, Statistik / Wahlen / Information,<br />
Hochbau, Haushalt, Kasse), ist langfristig im Bereich <strong>der</strong> Kernverwaltung nicht von Einsparungen<br />
auszugehen. Die Einsparpotentiale, die unter Umständen aus den Skaleneffekten vorhanden sein<br />
können, sollen bei <strong>der</strong> Analyse des Produkthaushaltes erläutert werden.<br />
4.1.2 Qualifikation / Ausbildung / Fortbildung<br />
Von den in <strong>der</strong> Kernverwaltung eingesetzten 30,57 Kräften haben 9,50 Kräfte die Qualifikation und<br />
Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst, das sind rund 31 %, also fast ein Drittel des<br />
41 Quelle: Landesdrucksache Erstes Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform, 15/4488 vom 20.04.2010, Seite 3<br />
Punkt D<br />
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