Wattenscheider 2 1997 - Heimat- und Bürgerverein Wattenscheid

Wattenscheider 2 1997 - Heimat- und Bürgerverein Wattenscheid Wattenscheider 2 1997 - Heimat- und Bürgerverein Wattenscheid

04.02.2013 Aufrufe

Wattenscheids“ zu verbessern und zu beschleunigen, wurde von der Stadt Bochum im Jahre 1992 schlichtweg verboten. 12 4. Stichwort „Erhalt der Identität Wattenscheids“ Der Beschwerde-Ausschuß des Rates lehnt am 20.2.1991 mehrheitlich aus „verfassungsrechtlichen Gründen“ einen Bürgerantrag des HBV ab, in Wattenscheid eine offizielle Bürgerbefragung (mit informeller Wirkung) zum Thema Akzeptanz der Kommunalpolitik und Rückgemeindung durchzuführen. Erst am 3.2.1994 kann die Bezirksvertretung in eigener Verantwortung beschließen: Wattenscheids Ortsteile gehören in erster Linie zu Wattenscheid und sind insoweit stets in Verbindung mit dem Namen Wattenscheid zu nennen. Bis dahin bestand Wattenscheid offiziell nur noch aus dem ehemaligen Stadtteil „Wattenscheid-Stadtmitte“. Initiativen des HBV, die korrekte Stadtteilbenennung zu erreichen, wurden vom Rat der Stadt Bochum abgelehnt. Bei der Neufassung der Bezirkskompetenzen wurde der Bezirksvertretung auch überraschend die Benennung und Abgrenzung der Stadtteile zugestanden. Nach Beschluß der Wattenscheider Bezirksvertretung wurde ihr diese Kompetenz wieder genommen. Die offiziellen Stadtteilbezeichnungen blieben (bislang) erhalten. Strittige Fragen im Verhältnis Bochum / Wattenscheid sind: - Die Flaggenfrage (Wann darf die alte Wattenscheider Stadtfahne gehißt werden?) - Die Ortseingangsschilder (Warum darf „Wattenscheid“ - wie in anderen Städten - nicht vor „Stadt Bochum“ stehen?) - Die innerörtliche Wegweisung (Warum muß vor jeder Nennung eines Wattenscheider Stadtteilnamens immer „BO“ stehen?) - Die Statistik (Warum gibt es in den statistischen Jahrbüchern der Stadt Bochum keine Hinweise auf das Wattenscheid von 1945 - 1974?) - Das Repräsentationsmonopol des OB - Der Name Wattenscheid in offiziellen Jahrbüchern/Atlanten etc. - Kompetenz in Fragen des Denkmalschutzes und Kompetenz in Fragen der Auftragsvergaben (obsiegende Klage Bezirksvertretung vor dem Verfassungsgerichtshof NW ./. Rat der Stadt Bochum) - Erhalt städtischer Ämter in Wattenscheid (z.B. Standesamt) Kampf um Wattenscheider Einrichtungen (Bußmannsweg-Bad, Freilichtbühne usw.) - „Sicherung“ Hauptnebenzentrum/Mittelzentrum Wattenscheid usw. usw. 5. Stichwort „Eingemeindung“ Der Landtag beschließt am 9.7.1974 „die beiden Städte Bochum und Watten-

scheid zur neuen Stadt Bochum zusammenzuschließen“. Maßgebende Kriterien für den Beschluß des Landtages: Stärkung des Oberzentrums Bochum, Sicherung Wattenscheids als Mittelzentrum, Verbesserung der städtebaulichen Ordnung, Verbesserung der Kommunikationssysteme, Verbesserung der Verwaltungseffizienz, Verbesserung in der Versorgung der großstädtischen Bevölkerung, größere politische Entscheidungsräume, konzentrierterer Einsatz der finanziellen Mittel (s. dazu „Merkblatt zur ausw. Sitzung ... am 26.2.“) 6. Stichwort „Städtverbandsmodell“ Der Rat der Stadt Wattenscheid erklärt am 25. Januar 1973: „Der Vorschlag (d. IM) hält alternativ die Lösung der im Neugliederungsraum Ruhrgebiet anstehenden Probleme durch einen neuartigen Städteverband für möglich. Der IM persönlich meint, das Städteverbandsmodell sei die bessere Lösung. Dieser Auffassung des Ministers ist zuzustimmen. Das Städteverbandsmodell kann für sich in Anspruch nehmen, ‘der spezifischen Gliederung des Ruhrgebietes und den Besonderheiten eines solchen Verdichtungsraumes im organisatorischen Bereich Rechnung zu tragen’ (so Siedentopf, Gutachten Teil II, Gliederungsziffer 4.). Die im Vorschlag (S. 314 ff.) vorgesehene Aufgabenverteilung beweist, daß überörtliche und regionale Aufgaben nicht dazu zwingen, leistungsfähige Mittelstädte einzugemeinden. Diese Aufgaben können unter Beibehaltung des bisherigen Organisationsschemas durch Städteverbände gelöst werden. ff. „ Eine solche Lösung hielten wir auch heute noch für sinnvoll. Auch ein Kommunalverband Ruhrgebiet, der von den Gemeinden übertragene überregionale Aufgaben wahrzunehmen hätte, wäre sinnvoll. Auch könnte ein wieder kommunal selbständiges Wattenscheid besondere Beziehungen zu Bochum unterhalten, um damit auch der Stellung Bochums als Oberzentrum zu genügen. Bochum kann ohne Wattenscheid „überleben“. Die Region und Bochum brauchen zur weiteren Entwicklung kein eingemeindetes Wattenscheid. Wattenscheid könnte auch ein Modellfall für eine Mittelstadt sein, mit effektiv arbeitender Verwaltung und bürger- und problemnahen Ratsmitgliedern. Wenn die Gutachter Ipsen und Oebbecke dem Gesetzgeber sogar die Möglichkeit einräumen wollen, besondere Regelungen für Wattenscheid zu treffen (eigene Bezirksverfassung etc.), dann sollte dies auch für eine regionale Lösung gelten, die den landesplanerischen Zielsetzungen nicht widerstreitet (z.B. Städteverband Bochum). 13

<strong>Wattenscheid</strong>s“ zu verbessern <strong>und</strong> zu beschleunigen, wurde von der Stadt<br />

Bochum im Jahre 1992 schlichtweg verboten.<br />

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4. Stichwort „Erhalt der Identität <strong>Wattenscheid</strong>s“<br />

Der Beschwerde-Ausschuß des Rates lehnt am 20.2.1991 mehrheitlich aus<br />

„verfassungsrechtlichen Gründen“ einen Bürgerantrag des HBV ab, in <strong>Wattenscheid</strong><br />

eine offizielle Bürgerbefragung (mit informeller Wirkung) zum Thema<br />

Akzeptanz der Kommunalpolitik <strong>und</strong> Rückgemeindung durchzuführen.<br />

Erst am 3.2.1994 kann die Bezirksvertretung in eigener Verantwortung beschließen:<br />

<strong>Wattenscheid</strong>s Ortsteile gehören in erster Linie zu <strong>Wattenscheid</strong><br />

<strong>und</strong> sind insoweit stets in Verbindung mit dem Namen <strong>Wattenscheid</strong> zu<br />

nennen. Bis dahin bestand <strong>Wattenscheid</strong> offiziell nur noch aus dem ehemaligen<br />

Stadtteil „<strong>Wattenscheid</strong>-Stadtmitte“. Initiativen des HBV, die korrekte<br />

Stadtteilbenennung zu erreichen, wurden vom Rat der Stadt Bochum abgelehnt.<br />

Bei der Neufassung der Bezirkskompetenzen wurde der Bezirksvertretung<br />

auch überraschend die Benennung <strong>und</strong> Abgrenzung der Stadtteile<br />

zugestanden. Nach Beschluß der <strong><strong>Wattenscheid</strong>er</strong> Bezirksvertretung wurde<br />

ihr diese Kompetenz wieder genommen. Die offiziellen Stadtteilbezeichnungen<br />

blieben (bislang) erhalten.<br />

Strittige Fragen im Verhältnis Bochum / <strong>Wattenscheid</strong> sind:<br />

- Die Flaggenfrage (Wann darf die alte <strong><strong>Wattenscheid</strong>er</strong> Stadtfahne gehißt<br />

werden?)<br />

- Die Ortseingangsschilder (Warum darf „<strong>Wattenscheid</strong>“ - wie in anderen<br />

Städten - nicht vor „Stadt Bochum“ stehen?)<br />

- Die innerörtliche Wegweisung (Warum muß vor jeder Nennung eines<br />

<strong><strong>Wattenscheid</strong>er</strong> Stadtteilnamens immer „BO“ stehen?)<br />

- Die Statistik (Warum gibt es in den statistischen Jahrbüchern der Stadt<br />

Bochum keine Hinweise auf das <strong>Wattenscheid</strong> von 1945 - 1974?)<br />

- Das Repräsentationsmonopol des OB<br />

- Der Name <strong>Wattenscheid</strong> in offiziellen Jahrbüchern/Atlanten etc.<br />

- Kompetenz in Fragen des Denkmalschutzes <strong>und</strong> Kompetenz in Fragen<br />

der Auftragsvergaben (obsiegende Klage Bezirksvertretung vor dem<br />

Verfassungsgerichtshof NW ./. Rat der Stadt Bochum)<br />

- Erhalt städtischer Ämter in <strong>Wattenscheid</strong> (z.B. Standesamt)<br />

Kampf um <strong><strong>Wattenscheid</strong>er</strong> Einrichtungen (Bußmannsweg-Bad, Freilichtbühne<br />

usw.)<br />

- „Sicherung“ Hauptnebenzentrum/Mittelzentrum <strong>Wattenscheid</strong> usw. usw.<br />

5. Stichwort „Eingemeindung“<br />

Der Landtag beschließt am 9.7.1974 „die beiden Städte Bochum <strong>und</strong> Watten-

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