Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren

Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren

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04.02.2013 Aufrufe

Entgeltzahlung Rz. 252 I Interessenlage des Schuldners eine ergänzende Auslegung nicht gebietet 1 . 6. Streitwert Der Streitwert richtet sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung, wobei ein Abschlag wegen der Befriedigungswirkung der einstweiligen Verfügung nicht vorzunehmen ist. Muster 39 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Entgeltzahlung An das Arbeitsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen des … – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: … gegen Firma … – Antragsgegnerin – beantrage ich im Namen und mit Auftrag des Antragstellers, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung: Die Antragsgegnerin wird verurteilt, bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den zwischen den Parteien beim Arbeitsgericht … unter dem Geschäftszeichen … Ca …/… anhängigen Rechtsstreit als Abschlag auf die Entgeltansprüche des Antragstellers zur Sicherung dessen Lebensunterhalts monatlich bis zum 3. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat …/… einen angemessenen Betrag, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch mindestens …Euro netto betragen sollte, zu zahlen. Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen. 1 Vgl. zur näheren Begründung Walker, Rz. 589. 317 251 252

I Rz. 252 Die einstweilige Verfügung im Individualarbeitsrecht Begründung Der Antragsteller macht im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Abschlagszahlungen auf die ihm erwachsenden Entgeltansprüche aus dem zwischen ihm und der Antragsgegnerin nach dem Obsiegen des im Antrag genannten Rechtsstreits fortbestehenden Arbeitsverhältnis geltend. Der Antragsteller ist … Jahre alt, verheiratet und hat unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von … Jahren. Die Ehefrau des Antragstellers ist nicht berufstätig. Der Antragsteller wurde mit Arbeitsvertrag vom … von der Antragsgegnerin als … eingestellt. Auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von zuletzt … Stunden erhielt er ein Arbeitsentgelt von monatlich … Euro brutto. Die Antragsgegnerin hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom … unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich zum … aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Hiergegen hat der Antragsteller mit Klageschrift vom … beim Arbeitsgericht … fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben. Der Antragsteller macht in seiner Klage geltend, dass die betriebsbedingte Kündigung aus folgenden Gründen sozial ungerechtfertigt iSv. § 1 KSchG ist: (näher ausführen) Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, weil … Glaubhaftmachung: 1. Arbeitsvertrag vom …, als Anlage K1 in Ablichtung anbei. 2. Kündigungsschreiben vom …, als Anlage K2 in Ablichtung anbei. 3. Protokoll der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht … vom …, als Anlage K3 in Ablichtung anbei. 4. Vergütungsabrechnung für Monat …, als Anlage K4 in Ablichtung anbei. 5. Bescheid der Agentur für Arbeit … vom …, als Anlage K5 in Ablichtung anbei. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet, weil der Antragsteller zur Deckung seines Lebensunterhalts monatlich für sich und seine Familie einen angemessenen Betrag benötigt. Die Höhe des Betrags wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Als Mindestbetrag für die Deckung des dringend notwendigen Unterhaltsbedarfs ist dem Antragsteller der Betrag zuzusprechen, den er erhalten würde, wenn er die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen würde, da dieses eine Lohnersatzleistung darstellt (vgl. Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, Teil B, Rz. 50). Das Arbeitslosengeld würde in diesem Fall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers wöchentlich … Euro betragen. Umgerechnet auf einen Monat ergibt sich auf der Basis einer Durchschnittsleistung von 13 Wochen ein Betrag von … Euro. Diesen Betrag beansprucht der Antragsteller als Mindestbetrag. Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass der Antragsteller aus den og.Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit den og. Kündigungsschutz- 318

I Rz. 252 Die einstweilige Verfügung <strong>im</strong> Individualarbeitsrecht<br />

Begründung<br />

Der Antragsteller macht <strong>im</strong> Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen<br />

Verfügung Abschlagszahlungen auf die ihm erwachsenden Entgeltansprüche<br />

aus dem zwischen ihm und der Antragsgegnerin nach dem Obsiegen des <strong>im</strong><br />

Antrag genannten Rechtsstreits fortbestehenden Arbeitsverhältnis geltend.<br />

Der Antragsteller ist … Jahre alt, verheiratet und hat unterhaltsberechtigte Kinder<br />

<strong>im</strong> Alter von … Jahren. Die Ehefrau des Antragstellers ist nicht berufstätig.<br />

Der Antragsteller wurde mit Arbeitsvertrag vom … von der Antragsgegnerin als<br />

… eingestellt. Auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von zuletzt …<br />

Stunden erhielt er ein Arbeitsentgelt von monatlich … Euro brutto.<br />

Die Antragsgegnerin hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom … unter Einhaltung<br />

der Kündigungsfrist ordentlich zum … aus betriebsbedingten Gründen<br />

gekündigt.<br />

Hiergegen hat der Antragsteller mit Klageschrift vom … be<strong>im</strong> Arbeitsgericht …<br />

fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben.<br />

Der Antragsteller macht in seiner Klage geltend, dass die betriebsbedingte<br />

Kündigung aus folgenden Gründen sozial ungerechtfertigt iSv. § 1 KSchG ist:<br />

(näher ausführen)<br />

Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, weil …<br />

Glaubhaftmachung:<br />

1. Arbeitsvertrag vom …, als Anlage K1 in Ablichtung anbei.<br />

2. Kündigungsschreiben vom …, als Anlage K2 in Ablichtung anbei.<br />

3. Protokoll der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht … vom …, als Anlage<br />

K3 in Ablichtung anbei.<br />

4. Vergütungsabrechnung für Monat …, als Anlage K4 in Ablichtung anbei.<br />

5. Bescheid der Agentur für Arbeit … vom …, als Anlage K5 in Ablichtung anbei.<br />

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet, weil der Antragsteller<br />

zur Deckung seines Lebensunterhalts monatlich für sich und seine<br />

Familie einen angemessenen Betrag benötigt. Die Höhe des Betrags wird in<br />

das Ermessen des Gerichts gestellt. Als Mindestbetrag für die Deckung des<br />

dringend notwendigen Unterhaltsbedarfs ist dem Antragsteller der Betrag zuzusprechen,<br />

den er erhalten würde, wenn er die Voraussetzungen für den Bezug<br />

von Arbeitslosengeld erfüllen würde, da dieses eine Lohnersatzleistung<br />

darstellt (vgl. Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen <strong>Rechtsschutz</strong>es, Teil B,<br />

Rz. 50). Das Arbeitslosengeld würde in diesem Fall unter Berücksichtigung der<br />

persönlichen Verhältnisse des Antragstellers wöchentlich … Euro betragen.<br />

Umgerechnet auf einen Monat ergibt sich auf der Basis einer Durchschnittsleistung<br />

von 13 Wochen ein Betrag von … Euro. Diesen Betrag beansprucht<br />

der Antragsteller als Mindestbetrag.<br />

Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass der Antragsteller<br />

aus den og.Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit den og. Kündigungsschutz-<br />

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