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Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren

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Entgeltzahlung Rz. 252 I<br />

Interessenlage des Schuldners eine ergänzende Auslegung nicht gebietet<br />

1 .<br />

6. Streitwert<br />

Der Streitwert richtet sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung,<br />

wobei ein Abschlag wegen der Befriedigungswirkung der einstweiligen<br />

Verfügung nicht vorzunehmen ist.<br />

Muster 39<br />

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Entgeltzahlung<br />

An das<br />

Arbeitsgericht<br />

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung<br />

In Sachen<br />

des …<br />

– Antragsteller –<br />

Prozessbevollmächtigter: …<br />

gegen<br />

Firma …<br />

– Antragsgegnerin –<br />

beantrage ich <strong>im</strong> Namen und mit Auftrag des Antragstellers, wegen Dringlichkeit<br />

des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein,<br />

hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden<br />

mündlichen Verhandlung den<br />

Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:<br />

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, bis zur erstinstanzlichen Entscheidung<br />

über den zwischen den Parteien be<strong>im</strong> Arbeitsgericht … unter dem Geschäftszeichen<br />

… Ca …/… anhängigen Rechtsstreit als Abschlag auf die Entgeltansprüche<br />

des Antragstellers zur Sicherung dessen Lebensunterhalts monatlich<br />

bis zum 3. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat …/… einen<br />

angemessenen Betrag, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt<br />

wird, der jedoch mindestens …Euro netto betragen sollte, zu zahlen.<br />

Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare<br />

Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)<br />

zu erteilen.<br />

1 Vgl. zur näheren Begründung Walker, Rz. 589.<br />

317<br />

251<br />

252

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